Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz der Deutschen Demokratischen Republik 1968, Seite 112

Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 112 (SVWG DDR 1968, S. 112); 112 A. SVWG-Erläuterungen Kapitel VI Deshalb ist es auch unmöglich, den Begriff „kleines Geschenk“ allgemeingültig und „für jeden Fall normgerecht“ zu definieren. Eine Schematisierung widerspricht in jedem Fall einer Individualisation. Das „kleine Geschenk“ kann weder nach Umfang noch nach Wert größenbestimmt werden. Es sei hier nur an die Unterschiedlichkeit der Preise für die verschiedensten Waren und Gegenstände erinnert. So zwingt sich damit die Frage auf, nach welchen Kriterien in solchen Fällen gewertet werden soll. Das ist aus den Bestimmungen des sozialistischen Strafvollzuges relativ eindeutig zu beantworten. Es soll sich erstens um Gegenstände handeln, die zum persönlichen Gebrauch für die Strafgefangenen bestimmt sind. Diese Gegenstände müssen demzufolge auch nach den Effekten-bestimmungen des Strafvollzuges im Besitz der Strafgefangenen verbleiben dürfen. Das können aber nur allgemeine Gebrauchsgegenstände, vornehmlich Toilettengegenstände (Bürsten, Kämme, Rasierapparate usw.) sein. Ihre relative Langlebigkeit birgt praktisch die Tatsache in sich, daß sie nicht allzuoft in Erscheinung treten. Sie werden fast ausschließlich auf ausdrückliche Bitte mitgebracht. Einen weit breiteren Rahmen nehmen deshalb zweitens die Lebensund Genußmittel ein. Aber hier ist bestimmt, daß sie alsbaldig verbraucht werden sollen. Es kann sich also dabei nur um eine „Aufmerksamkeit“ handeln wie der Volksmund sagt und nicht um Mengen. Die Forderung nach alsbaldigem Verbrauch schließt ein, daß die mitgebrachten Produkte nicht den Bestimmungen des Strafvollzuges (vgl. dazu die Erläuterungen zu Ziff. 6) widersprechen; daß die mitgebrachten Produkte in Beschaffenheit, Zusammensetzung und Umfang unter den Bedingungen der Gemeinschaftsunterbringung der Strafgefangenen in den ihnen zur Verfügung stehenden Ablagemöglichkeiten bzw. Behältnissen kurze Zeit aufbewahrt werden können; daß die jeweilige Jahreszeit, vor allem hinsichtlich der Haltbarkeit der Produkte, berücksichtigt wird; daß der alsbaldige Verbrauch auch wirklich kontrolliert und den Besuchern wie auch den Strafgefangenen der Hinweis gegeben wird, sich nicht selbst unnötige Unliebsamkeiten zu bereiten. Damit wird erkennbar, daß es sich bei der Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme kleiner Geschenke beim Besuch um eine politisch, erzieherisch und sicherheitsmäßig zu durchdenkende und eigenverantwortlich zu treffende Entscheidung des den Besuch überwachenden Strafvollzugsangehörigen handelt. Die allseitige Prüfung vor der Entscheidung birgt die Gewähr in sich, daß Fehler vermieden werden. Ein Besuch kann abgebrochen werden, wenn die Verhaltensregeln für die Besuchsdurchführung nicht eingehalten werden. Sie ergeben sich aus der Hausordnung der Strafvollzugseinrichtung (vgl. dazu auch Er-;
Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 112 (SVWG DDR 1968, S. 112) Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 112 (SVWG DDR 1968, S. 112)

Dokumentation: Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Ministerium des Innern (MdI) der Deutschen Demokratischen Republik, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1969 (SVWG DDR 1968, S. 1-302).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem Aufgabe der mittleren leitenden Kader, dafür zu sorgen, daß die Einsatzrichtungen in konkrete personen- und sachgebundene Aufträge und Instruktionen an die vor allem zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit dessen Stellvertreter, in den des Leiters der dessen Stellvertreter, vorhanden ist und durch telefonische Rücksprache die Bestätigung des Unterzeichnenden erfolgt . Diese mehrfache Absicherung der Entlassungen hat sich in der Vergangenheit durchaus bewähr Gemessen an den wachsenden an die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshsftanstalten Staatssicherheit ist das politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei oder der Nationalen Volksarmee oder anderen Übernahme Übergabesteilen. Der Gefangenentransport erfolgt auf: Antrag des zuständigen Staatsanwaltes, Antrag des zuständigen Gerichtes, Weisung des Leiters der ausstellenden Diensteinheit geöffnet werden. Der Vordruck ist von der ausstellenden Diensteinheit zu versiegeln. Jeder festgestellte Siegelbruch ist sofort dieser Diensteinheit mitzuteilen.

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