Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1987, Seite 62

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 62 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 62); ren. Nur dann ist die erfolgreiche Bekämpfung von Straftaten die unbedingte und beschleunigte Feststellung der Wahrheit sowie das Finden der gerechten und gesellschaftlich wirksamen Entscheidung möglich. Diese Forderung kann nicht unter Berufung auf eine für zweckmäßiger gehaltene Verfahrensweise umgangen werden. In seinem Beschluß „Über die strenge Beachtung der Gesetze bei der gerichtlichen Verhandlung von Strafsachen“ vom 18. 3. 1963 führte das Oberste Gericht der UdSSR aus: „Keinerlei Verletzungen der Gesetzlichkeit können mit der Berufung darauf gerechtfertigt werden, daß dies an-, ' geblich zur Verstärkung der Kriminalitätsbekämpfung notwendig sei. Jede Strafsache muß, unabhängig vom Charakter und von der Schwere der begangenen Straftat, der dienstlichen oder gesellschaftlichen Stellung des Beschuldigten, in genauer Übereinstimmung mit den Forderungen * des Straf- und Prozeßrechts entschieden werden. “8 Konsequenter Schutz vor Straftaten, ihre unbedingte Ahndung und Gewährleistung der Gesetzlichkeit im Strafverfahren bilden eine dialektische Einheit. Der Kampf gegen Straftaten kann nur unter strikter Einhaltung der Gesetze erfolgreich geführt werden. Die Forderung, strikt die Gesetze einzuhalten, ist vor allem an die staatlichen Organe gerichtet, die den Kampf gegen die schwersten Rechtsverletzungen die Straftaten zu führen haben, d. h. die Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die Untersuchungsorgane. Verletzen sie das Recht, untergräbt dies in besonderem Maße die Autorität der sozialistischen Rechtspflege, der sozialistischen Rechtsordnung. Sozialistische Gesetzlichkeit im Strafverfahren bedeutet also Anwendung aller gesetzlich geforderten Maßnahmen zur Untersuchung, Verhandlung und Entscheidung von Strafsachen. Zugleich ist damit gesagt, daß nur die gesetzlich zulässigen Maßnahmen' getroffen werden dürfen. Das Gesetz läßt bei der Durchführung von Strafverfahren weder Passivität der Organe der Strafrechtspflege, noch die Verletzung der gesetzlich geschützten Rechte der Bürger zu. In der sozialistischen Gesellschaft bedeutet Durchsetzung der Gesetzlichkeit im Kampf gegen Straftaten zugleich Gewährleistung der Rechte der Bürger, weil die Interessen der Gesellschaft mit den Grundinteressen der Bürger übereinstimmen. Sie ständig in Übereinstimmung zu bringen, ist ein Prinzip sozialistischer Staatspolitik. Der sozialistische Humanismus ist dem sozialistischen Recht immanent. Diese Feststellung bedeutet nicht, daß keinerlei Widersprüche zwischen dem Kampf gegen Strafrechtsverletzungen und der Wahrung der Rechte der Verfahrensbeteiligten, insbesondere des Beschuldigten und Angeklagten existieren. Sie können sich aus dem Verhalten des Strafrechtsverletzers ergeben, der oft bemüht ist, seine Straftat zu verschleiern. Sie können auch durch einzelne Mängel des Gesetzes bedingt sein oder auch bei mangelnder Qualifikation eines Mitarbeiters der Untersuchungsorgane, eines Staatsanwalts, Richters oder Rechtsanwalts entstehen. Diese Widersprüche sind jedoch prinzipiell lösbar, weih die vom Gesetz vorgezeichnete Tätigkeit der Rechtspflegeorgane zur Bekämpfung von Straftaten im Sozialismus zugleich die Wahrung der Grundinteressen jedes einzelnen bedeutet,, alles für das Wohl des Menschen zu tun, Sinn des Sozialismus ist.5’ Deshalb sind für die umfassende Gewährleistung des Prinzips der sozialistischen Gesetzlichkeit im Strafverfahren auch eine Reihe juristischer Garantien geschaffen worden. Sie betreffen die detailliert geregelten rechtlichen Möglichkeiten für eine aktive Mitwirkung der Beteiligten im Strafverfahren, die Verpflichtung der Rechtspflegeorgane, die Verfahrensbeteiligten über ihre Rechte zu informieren, die Regelungen, die eine Kontrolle der Maßnahmen und Entscheidungen durch übergeordnete Organe ermöglichen, z. B. Beschwerde, Protest, Berufung und Kassation, die Mitwirkung der Bürger im Strafverfahren, z. B. durch Vertreter der Kollektive, die Öffentlichkeit der gerichtlichen Hauptverhandlung usw. 8 9 8 Sammlung der Beschlüsse des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR 1924 bis 1977, Moskau 1978, Teil 2, S. 20 (russ.). 9 Vgl. IX. Parteitag der SED. Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin 1976, S. 19 ff. 62;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 62 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 62) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 62 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 62)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Humboldt-Universität zu Berlin, Sektion Rechtswissenschaft (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 1-416). In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 22.3.1984 und die 2. Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung vom 1.10.1984, berüchsichtigt.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den spezifischen Aufgaben der Objcktkomnandantur im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches ergeben, durchgeführt Entsprechend, des zentralen Planes werden nachstehende Themen behandelt Thema : Thema ; Die zuverlässige Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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