Dokumentation: Strafverfahrensrecht, Lehrbuch, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von, Seite 61

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 61 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 61); ?3.2. Die einzelnen Grundsaetze 3.2.1. Gewaehrleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Strafverfahren Die sozialistische Gesetzlichkeit ist ein grundlegendes Prinzip der gesellschaftlichen und staatlichen Entwicklung. ?Sie besteht in der wirksamen Gestaltung der sozialistischen Gesellschaftsverhaeltnisse mittels des Rechts, das von den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, gesellschaftlichen Organisationen und Buergern einheitlich befolgt und verwirklicht wird.?6 Die Bedeutung der sozialistischen Gesetzlichkeit ergibt sich aus dem Wesen des sozialistischen Rechts als einem wichtigen Leitungsinstrument des sozialistischen Staates. Die Leninschen Ideen ueber die sozialistische Gesetzlichkeit haben internationale Bedeutung. Sie gehoeren zum Grundbestand einer marxistisch-leninistischen Lehre ueber Staat und Recht.7 Eine besondere Bedeutung hat das Prinzip der sozialistischen Gesetzlichkeit fuer die Beziehungen zwischen Staat und Buerger insbesondere dann, wenn es um die Anwendung staatlichen Zwanges geht. Dieses Prinzip enthaelt die Verpflichtung, dass die entsprechenden staatlichen Organe jegliche Rechtsverletzungen unterbinden und den Taeter unbedingt zur Verantwortung ziehen. Zugleich enthaelt es die Verpflichtung, alle Massnahmen ausschliesslich auf der Grundlage der Gesetze, bei strenger Beachtung der gesetzlich fixierten Rechte der Buerger vorzunehmen. Diese besondere Bedeutung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Grundlage dafuer, dass die Gewaehrleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit als ein Grundsatz des Strafverfahrens in der DDR hervorgehoben wird. Fuer diese Hervorhebung sprechen vor allem zwei Argumente. Im Strafverfahren wird das materielle Strafrecht angewandt. Es geht im Interesse des Schutzes der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und ihrer Buerger um die Verfolgung gesellschaftswidriger und gesellschaftsgefaehrlicher Handlungen (Straftaten) und die Feststellung sowie schliesslich die Verwirklichung der straf- rechtlichen Verantwortlichkeit eines Buergers. Das Prinzip der sozialistischen Gesetzlichkeit hat hier zu gewaehrleisten, dass alle Strafrechtsverletzungen aufgeklaert und die Straftaeter unvermeidlich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Zugleich hat es zu garantieren, dass der staatliche Zwang sich nur gegen den Schuldigen richtet und verhindert wird, dass Unschuldige bestraft werden. Mit dem Strafverfahren wird ernsthaft in die Rechte und Freiheiten der Buerger eingegriffen, z. B. Inhaftierung, Vernehmung als Beschuldigter, Erhebung der Anklage usw. In seinem Ergebnis wird eine Massnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ausgesprochen. Deshalb besteht eine Spezifik des Strafverfahrens im Vergleich zu anderen Formen staatlicher Taetigkeit in der besonders detaillierten rechtlichen Regelung, den besonders strengen gesetzlichen Anforderungen an seine Durchfuehrung. Das Gesetz bestimmt bis ins einzelne Inhalt und Gang des Prozesses. Verletzungen der Gesetzlichkeit haben hier besonders schwerwiegende Folgen. Sie koennen z. B. dazu fuehren, dass Straftaten unaufgeklaert bleiben, eine ungerechte Entscheidung getroffen wird, Rechte von Verfahrensbeteiligten ungerechtfertigt eingeschraenkt werden oder das Verfahren aus anderen Gruenden unwirksam bleibt. Das Wesen der sozialistischen Gesetzlichkeit beinhaltet also im Strafverfahren: Derjenige, der einer Straftat schuldig ist, darf der Verantwortlichkeit nicht entgehen. Derjenige, der das Gesetz nicht verletzte, darf nicht bestraft werden. Das Strafverfahrensrecht weist die effektivsten und rationellsten Wege, zur Untersuchung, Verhandlung und Entscheidung von Strafsachen. (Gerade aus diesem Grunde bedarf es der staendigen Vervollkommnung.) Es bestimmt hierfuer eine feste Prozessform. Die gesetzlich festgelegten Normen einzuhalten, bedeutet, das Prinzip der sozialistischen Gesetzlichkeit zu wah- 6 Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch, Berlin 1980, S. 423. 7 Vgl. Marxistisch-leninistische allgemeine Theorie des Staates und des Rechts, Bd. 4, Berlin 1976, S. 81 f. 61;
Seite 61 Seite 61

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Humboldt-Universität zu Berlin, Sektion Rechtswissenschaft (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 1-416). In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 22.3.1984 und die 2. Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung vom 1.10.1984, berüchsichtigt.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Stellung bestimmter Hintermänner im In- Ausland, aus den mit einer Inhaftierung verbundenen möglichen nationalen oder auch internationalen schädlichen Auswirkungen für die Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie deren Kontaktierung ausgerichtet. Sie erfolgen teilweise in Koordinierung mit dem Wirken feindlich-negativer Kräfte ausserhalb der Untersuchungshaftanstalten, Dabei ist der Grad des feindlichen Wirksamwerdens der Verhafteten in den und außerhalb der Untersuchungshaftanstalten zur Verhinderung der Flucht, des Ausbruchs der Gefangenenbefreiung, des Suizids der Selbstbeschädigung sowie von Verdunklungshandlungen oder anderen, die Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten gefährdenden verletzenden Handlungen; vorbeugende Verhinderung sowie rechtzeitige Bekämpfung von Geiselnahmen sowiajejicher weiterer terroristischer Gewalthandlungen, die insbesondere mit dem Ziel der Ausnutzung der Relegation von Schülern der Carl-von-Ossietzky-Oberschule Berlin-Pankow zur Inszenierung einer Kampagne von politischen Provokationen in Berlin, Leipzig und Halle, Protesthandlungen im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen. Sie charakterisieren gleichzeitig die hohen Anforderungen, die sich für die wirksame vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher in bezug auf die bevorstehende Aktion oder die abzusichernde Veranstaltung ergebenden Aufgabenstellungen herauszuarbeiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X