Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1987, Seite 46

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 46 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 46); Die Errichtung des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft .der DDR Dem bisher erreichten Aufbau der Gerichte und der Staatsanwaltschaften fehlte die Spitze, da sich die Organisation der Gerichte wie der Staatsanwaltschaften jeweils nur bis zur Länderebene erhob. Diese höchste Ebene wurde unmittelbar nach der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik durch das Gesetz über die Errichtung des Obersten Gerichtshofes und der Obersten Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. Dezember 1949 (GBl. 1949 Nr. 16 S. 111) geschaffen. Hinsichtlich der Wahl und der Abberufung des Generalstaatsanwalts und der Mitglieder des Obersten Gerichts verwies das Gesetz auf Art. 131 und 132 der Verfassung, wonach allein die Volkskammer die Richter des Obersten Gerichts und den Generalstaatsanwalt wählen, aber auch abberufen kann. Die Funktion des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft, jeder Rechtszersplitterung entgegenzuwir-ken und das Recht weiterzuentwickeln, bildete die unentbehrliche Ergänzung zur unumschränkten Gesetzgebungsbefugnis der jungen Republik. Auch das genannte Gesetz vom 8. Dezember 1949 verband das Oberste Gericht noch nicht im Instanzenzug mit den Gerichten in den Ländern der Republik. Demzufolge gab es nur zwei Wege, auf denen das Oberste Gericht den anderen Gerichten in der Republik in richtungweisender Rechtsprechung vorangehen konnte: die Kassationsrechtsprechung in Zivil- und Strafsachen sowie die erst- und letztinstanzliche Rechtsprechung in solchen Strafsachen, wegen deren überragender Bedeutung der Generalstaatsanwalt der DDR Anklage vor dem Obersten Gericht erhob. Berufungsgericht in Patentstreitsachen wurde das Oberste Gericht erst später (vgl. § 59 Abs. 1 und 2 des Patentgesetzes für die Deutsche Demokratische Republik vom 6. September 1950 - GBl. 1950 Nr. 106 S. 909 i. V. m. der Verordnung über die Errichtung des Patentgerichtes vom 21. Mai 1951 - GBl. 195.1 Nr. 61 S. 483). Nach der ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung des Obersten Gerichtshofes und der Obersten Staatsan- waltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Dezember 1951 (GBl. 1951 Nr. 153 S. 1179) wurde beim Obersten Gericht ein Senat für Arbeitsrechtssachen errichtet, der zur Verhandlung und Entscheidung über den Antrag auf Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Arbeitsgerichte zuständig war. Bis dahin hatten sich die Oberlandesgerichte in den Ländern um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung bemüht. Die Auswirkungen ihrer Kassationspraxis blieben jedoch auf die Strafrechtsprechung beschränkt und auch insoweit nur innerhalb der Grenzen des betreffenden Landes. Mithin waren divergierende Rechtsauffassungen zwischen den einzelnen Ländern unausbleiblich und in der Praxis auch vorhanden. Deshalb oblag dem Obersten Gericht in seiner Kassationstätigkeit (die Kassationsgesetze der Länder waren aufgehoben worden) die Verantwortung, im gesamten Staatsgebiet die einheitliche Anwendung der geltenden Gesetze zu gewährleisten. Darüber hinaus hatte es in seinen erst- und gleichzeitig letztinstanzlichen Verhandlungen und Entscheidungen in überragend bedeutenden Strafsachen, Rechtsprechungsgrundsätze zu entwickeln, die allen Gerichten in der DDR Hilfe und Anleitung gaben, sowie durch seine Strafrechtsprechung zum Schutz der Gesellschafts- und Staatsordnung beizutragen. Vom Bestehen der DDR an folgte der Aufbau der Staatsanwaltschaft den Leninschen Prinzipien über die Staatsanwaltschaft. Danach hat die Staatsanwaltschaft über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu wachen. Diese Funktion verlangt vor allem, die Staatsanwaltschaft zu einem einheitlichen, zentralistisch aufgebauten, nur dem Zentrum unterstellten Staatsorgan zu entwickeln, das fähig ist, eine für die gesamte Republik einheitliche Strafverfolgung und Gesetzesanwendung zu sichern. Das Gesetz über die Errichtung des Obersten Gerichtshofes und der Obersten Staatsanwaltschaft war zugleich der erste Schritt zur Selbständigkeit der Staatsanwaltschaft. Von nun an hatten die Staatsanwälte der Länder den Anweisungen des Generalstaatsanwaltes der Republik Folge zu leisten. Der Generalstaatsanwalt war berech- 46;
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Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Humboldt-Universität zu Berlin, Sektion Rechtswissenschaft (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 1-416). In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 22.3.1984 und die 2. Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung vom 1.10.1984, berüchsichtigt.

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Vollzug der Untersuchungshaft zu garantieren. Damit leisten die Angehörigen der Linie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit sind jedoch zugleich wesentliche Grundlage für die weitere Qualifizierung der Vorkommnisuntersuchung der Linie Untersuchung.

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