Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1987, Seite 378

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 378 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 378); staatlichen Organen (z. B, Rat des Kreises, Abteilung Innere Angelegenheiten und Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung) und weiteren gesellschaftlichen Kräften im Arbeits- und sonstigen Lebensbereich des Verurteilten, Kontakt aufnehmen. Hierbei ist es verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zur weiteren Erziehung des Strafentlassenen und zu seiner Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben zu veranlassen. Entsprechende Initiativen soll auch der Staatsanwalt im Zusammenhang mit seinem Antrag entwickeln. / Zur Entscheidung über die Gewährung der Strafaussetzung auf Bewährung kann das Gericht eine mündliche Verhandlung durchführen. An der Entscheidung wirken Schöffen mit, sofern da's Hauptverfahren erster Instanz vor einem Kollegialgericht stattgefunden hat. Findet keine mündliche Verhandlung statt oder hat das erstinstanzliche Hauptverfahren vor dem Einzelrichter stattgefunden, trifft die Entscheidung über die Gewährung der Strafaussetzung auf Bewährung der Richter allein (§ 349 Abs. 8, § 357 Abs. 2). Die Strafaussetzung auf Bewährung erfolgt durch Beschluß des Gerichts erster Instanz. In dem Beschluß sind auch die Verpflichtungen und Maßnahmen zur Wiedereingliederung des Verurteilten (§ 45 Abs. 3 und 4 StGB, § 349 Abs. 3 StPO) auszusprechen sowie die Bürgschaft zu bestätigen (§ 45 Abs. 2 StGB, § 349 Abs. 7 StPO). Damit die Wiedereingliederung des Verurteilten sorgfältig vorbereitet werden kann, soll der Beschluß rechtzeitig mindestens 6 Wochen vor dem festzusetzenden Entlassungstermin gefaßt werden (§ 17 Abs. 2 der 1. DB/StPO). Aufgaben des Gerichts Die Grundsätze der Verwirklichung der Strafaussetzung auf Bewährung stimmen im wesentlichen mit denjenigen der Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung überein (§17 Abs. 1 der 1. DB/StPO). Um die Verwirklichung der Strafaussetzung auf Bewährung zu gewährleisten, ist ein enges Zusammenwirken der Gerichte mit den für die erzieherische Einwirkung auf die Strafentlassenen verantwortlichen Leitern und den Kollektiven der Werktätigen notwendig. Im folgenden werden bestimmte Besonderheiten bei der Verwirklichung der Strafaussetzung auf Bewährung, insbesondere hinsichtlich der Aufgaben der Gerichte und der von ihnen zu treffenden Entscheidungen, dargelegt. Sie ergeben sich vor allem daraus, daß dem Bewährungs- und Erziehungsprozeß der Strafentlassenen der Vollzug eines Teils der Freiheitsstrafe vorausgegangen ist. Aus seiner Zuständigkeit für die Ver- , wirklichung der. Strafaussetzung auf Bewährung ergeben sich für das Gericht im wesentlichen folgende Aufgaben. Es hat die für die erzieherische Einwirkung verantwortlichen Leiter und die Kollektive, in deren Bereich der Strafentlassene arbeiten und leben wird, über die Entscheidung des Gerichts, insbesondere über die dem Strafentlassenen auferlegten Verpflichtungen und die Maßnahmen zu seiner Wiedereingliederung, zu informieren und ihnen Hinweise und Empfehlungen zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung gemäß § 46 StGB zu geben, im Rahmen seiner Verantwortung die Erfüllung der dem Strafentlassenen auferlegten Verpflichtüngen sowie seine weitere Bewährung und Erziehung zu kontrollieren, die während der Bewährungszeit erforderlichen Entscheidungen (§ 350 Abs. 3 und 4, § 350a) zu treffen. Die Pflicht der Gerichte zur Information und zu Hinweisen gegenüber den für die erzieherische Einwirkung auf die Strafentlassenen verantwortlichen Leitern und den Kollektiven ist zwingend, wenn die Strafaussetzung auf Bewährung mit Verpflichtungen gemäß § 45 Abs. 3 StGB oder mit Maßnahmen zur Wiedereingliederung gemäß § 45 Abs. 4, § 47 Abs. 2 und 3 StGB verbunden ist. Von der Möglichkeit der Übermittlung von Informationen und Hinweisen bei den übrigen Strafaussetzungen auf Bewährung sowie Von Empfehlungen zur Gestaltung des Bewährungs- und Erziehungsprozesses ist entsprechend den konkreten Erfordernissen des Einzelfalls Gebrauch zu machen. Die Kontrolle der Gerichte hat sich auf die Bewährung und Erziehung derjenigen Strafentlassenen, für die Verpflichtungen 378;
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Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Humboldt-Universität zu Berlin, Sektion Rechtswissenschaft (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 1-416). In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 22.3.1984 und die 2. Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung vom 1.10.1984, berüchsichtigt.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und der Auswertungsorgane zu gewährleisten. Über alle sind entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen, mindestens jedoch alle Jahre, schriftliche Beurteilungen zu erarbeiten.

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