Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1987, Seite 375

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 375 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 375); Bewährung und Erziehung des Verurteilten in seinem Arbeits- und sonstigen Lebensbereich zu sichern. Hierbei handelt es sich um einen unter staatlicher Leitung stehenden, spezifischen gesellschaftlichen Prozeß erzieherischer Einwirkung, der unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Persönlichkeit Jugendlicher, insbesondere ihrer moralischen und geistigen Entwicklung, differenziert zu gestalten ist. Dabei ist von Art und Anzahl der Pflichten auszugehen, die den Jugendlichen unter Beachtung der Schwere ihres Vergehens, ihrer Lebensund Erziehungsverhältnisse sowie ihrer Persönlichkeit auferlegt wurden. Die erfolgreiche Verwirklichung der den Jugendlichen auferlegten Pflichten erfordert die verantwortungsbewußte Wahrnehmung der Pflichten der zuständigen staatlichen Organe; der Leiter und Kollektive im Arbeits- und sonstigen Lebensbereich, vor allem in der Schule und im Betrieb, und der Erziehungsberechtigten zur Erziehung der Jugendlichen sowie eine gewissenhafte Erfüllung der Aufgaben der Gerichte bei der Kontrolle und Gewährleistung der Bewährung und Entwicklung der Jugendlichen. Ziel und Inhalt des Bewährungs- und Erziehungsprozesses bestehen darin, die Jugendlichen zu veranlassen, den mit ihren Straftaten verursachten Schaden durch eigene Leistungen wiedergutzumachen, die an ihr künftiges Verhalten gestellten gesellschaftlichen Anforderungen in vollem Umfang anzuerkennen und die sich daraus für ihre persönliche Lebensführung ergebenden Aufgaben und Pflichten zu erfüllen. Mit der Verwirklichung dieser Erziehungsziele wird zugleich ein wichtiger Beitrag zur Förderung der gesamten Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen geleistet. Die Vielfalt und Differenziertheit der Aufgaben bei der erzieherischen Einwirkung auf die Jugendlichen und die hierbei von den verschiedenen Erziehungsträgern zu leistenden Beiträge erfordern eine effektive Zusammenarbeit aller beteiligten staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte sowie die sinnvolle Koordinierung ihrer Maßnahmen und Aktivitäten durch die Gerichte. Die besonderen Pflichten Jugendlicher gemäß § 70 Abs. 2 StGB stimmen im wesentlichen mit den entsprechenden Verpflichtungen überein, die einem Verurteilten im Zusammenhang mit der Verurteilung auf Bewährung (§ 33 Abs. 3 und 4, § 72 StGB) auferlegt werden können.' Daher gleichen auch die Aufgaben der staatlichen Organe, der Leiter und der gesellschaftlichen Kräfte bei der Verwirklichung der besonderen Pflichten Jugendlicher grundsätzlich denjenigen, die bei der Verwirklichung der entsprechenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer Verurteilung auf Bewährung zu lösen sind. Insoweit wird auf die entsprechenden Darlegungen zur Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung Bezug genommen. Aufgaben des Gerichts Aus der Zuständigkeit für die Verwirklichung der besonderen Pflichten Jugendlicher ergeben sich für das Gericht gemäß § 345, §§ 18 bis 22 der 1. DB/StPO als wesentliche Aufgaben, die zur Mitwirkung bei der Gestaltung des Bewährungs- und Erziehungsprozesses des Jugendlichen verpflichteten staatlichen Organe, Leiter und gesellschaftlichen Kräfte über den Grund der Verurteilung sowie die Art und den Inhalt der dem Jugendlichen auferlegten Pflichten zu informieren und ihnen Hinweise für die Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu geben, zu kontrollieren, ob und wie der Jugendliche die ihm auferlegten besonderen Pflichten erfüllt, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen oder zu veranlassen, um die volle Realisierung der dem Jugendlichen auferlegten besonderen Pflichten zu gewährleisten, die bei der Verwirklichung der besonderen Pflichten Jugendlicher notwendigen Entscheidungen zu treffen. Zur Gewährleistung einer wirksamen Verwirklichung der besonderen Pflichten Jugendlicher kann das Gericht erster Instanz diese Aufgaben durch Beschluß auf dasjenige Kreisgericht übertragen, in dessen Bereich der Jugendliche seinen Wohnsitz hat. Diese Verantwortung des Gerichts, insbesondere seine Zuständigkeit für die zu treffenden Entscheidungen, begründet 375;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 375 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 375) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 375 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 375)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Humboldt-Universität zu Berlin, Sektion Rechtswissenschaft (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 1-416). In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 22.3.1984 und die 2. Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung vom 1.10.1984, berüchsichtigt.

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Transporten ist ausgehend vom Arbeitsgegenstand erstrangig und allen anderen Erfordernis sen vorangestellt. Dementsprechend ist in der Dienstanweisund Über den Vollzug der Untersuchungshaft und bei der Verwirklichung von Strafen mit Freiheitsentzug sowie zur Sicherung der Rechte der Inhaftierten und Strafgefangenen ergebenen Aufgaben zu gewährleisten.

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