Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1987, Seite 364

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 364 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 364); In einer Reihe von Betrieben werden in die Wettbewerbsverpflichtungen zur Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes und zur Erringung des Staatstitels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ auch konkrete Aufgaben zur Erziehung von Strafrechtsverletzern aufgenommen. Derartige Ziele stellen sich zahlreiche Arbeitskollektive auch im Rahmen der Bewegung zur Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“. Die Leiter haben ferner darauf Einfluß zu nehmen, daß die dem Verurteilten auferlegten Verpflichtungen (besonders diejenigen zur Bewährung am Arbeitsplatz, zur Wiedergutmachung des Schadens, zur Verwendung des Arbeitseinkommens für Aufwendungen der Familie, für Unterhaltsverpflichtungen und weitere materielle Verpflichtungen sowie zur Berichterstattung im Betrieb) erfüllt werden. Eine weitere wichtige Aufgabe der Leiter der Betriebe besteht darin, den Prozeß der Bewährung und Erziehung der Verurteilten zu kontrollieren. In der Regel geschieht das in Aussprachen mit den Verurteilten und den Leitern der Kollektive. Häufig nehmen auch Leitungskader an Beratungen der Kollektive über das Verhalten der Verurteilten während der Bewährungszeit teil. Hierzu gehört auch die Pflicht der Leiter, die Entwicklung der Verurteilten einzuschätzen und das Gericht darüber zu informieren (§ 342 Abs. 4). Die Information der Gerichte unmittelbar durch die Kollektive kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. wenn dem Verurteilten gemäß § 33 Abs. 4 Ziff. 7 StGB die Verpflichtung zur Berichterstattung gegenüber dem Kollektiv auferlegt wurde) in Betracht. Ein wichtiges Mittel der Kontrolle durch die Leiter ist es, von dem Verurteilten konsequent zu fordern, daß er dem Leiter über die Erfüllung der ihm auferlegten Pflichten berichtet (§ 33 Abs. 4 Ziff. 7 StGB). Die Berichterstattung muß sich auf alle Verpflichtungen beziehen, die sich aus der Verurteilung auf Bewährung ergeben, insbesondere geht es jedoch um die Verpflichtungen des Verurteilten, die in seinem Arbeitsbereich zu verwirklichen sind. Auf mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung der gerichtlichen Auflagen und anderes Fehlverhalten der Verurteilten müssen die Leiter rasch und konsequent reagieren. Damit unterstützen sie wirksam die gesellschaftlich-erzieherische Arbeit der Kollektive. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, daß sie Hinweise der Kollektive auf kritikwürdiges Verhalten der Verurteilten gewissenhaft prüfen und beachten. Wird auf die Verletzung von Bewährungspflichten nicht reagiert, wirkt sich dies auf den Bewährungs- und Erziehungsprozeß des Verurteilten nachteilig aus. Bei Pflichtverletzungen müssen die Leiter konkrete Auseinandersetzungen mit den Verurteilten in deren Arbeitskollektiven führen oder veranlassen. Erforderlichenfalls haben die Leiter gemäß § 32 Abs. 2 StGB Maßnahmen der disziplinarischen Verantwortlichkeit anzuwenden oder gerichtliche Maßnahmen gemäß § 35 Abs. 5 StGB bzw. den Vollzug der angedrohten Freiheitsstrafe zu beantragen. Über den Ausspruch von Disziplinarmaßnahmen gemäß § 32 Abs. 2 Ziff. 1 StGB sollten die Leiter stets die Gerichte informieren (§ 342 Abs. 4).* 5 Aufgaben des Gerichts Die hohe Verantwortung der Leiter und Kollektive für die Erziehung und Kontrolle der Verurteilten schränkt in keiner Weise die Aufgaben der Gerichte bei der Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung ein. Ihre hohe Wirksamkeit ist wesentlich auch davon abhängig, wie die Gerichte die ihnen bei der Verwirklichung dieser Strafe obliegenden anspruchsvollen Aufgaben erfüllen (§ 342', §§ 12 bis 16 der 1. DB/StPO). Der wesentliche Inhalt dieser Aufgaben der Gerichte besteht darin, den gemäß § 32 StGB zuständigen Leitern und Kollektiven die für die erziehe- rische Einwirkung auf die Verurteilten und ihre Kontrolle notwendigen Informationen, Hinweise und Empfehlungen zu geben, eine effektive und differenzierte Kon- 5 Vgl. H. Weber, „Gesellschaftliche Erziehung von Strafrechtsverletzern durch Arbeitskollektive“, Neue Justiz, 1976/9, S. 249 ff. 364;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 364 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 364) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 364 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 364)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Humboldt-Universität zu Berlin, Sektion Rechtswissenschaft (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 1-416). In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 22.3.1984 und die 2. Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung vom 1.10.1984, berüchsichtigt.

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

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