Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1987, Seite 36

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 36 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 36); tätigen innerhalb eines jeweils bestimmten Entwicklungsstadiums die Volkssouveränität festigten und ihre Staatsmacht errichteten, schufen sie gleichzeitig antifaschistischdemokratische und später sozialistische Rechtspflegeorgane. Im Einklang mit dem jeweils erreichten materiellen und ideologischen Entwicklungsstand sowie mit den in der betreffenden Entwicklungsperiode zu lösenden Aufgaben wurde (gleichzeitig mit der Veränderung der Rechtspflegeorgane und des Strafrechts) auch das Strafverfahrensrecht umgestaltet. Dieser bewußt gelenkte, allmähliche Umgestaltungsprozeß des Strafverfahrensrechts war darauf gerichtet, die Schutz- und Erziehungsfunktion des Strafverfahrensrechts dadurch zu erhöhen, daß dem jeweiligen Entwicklungsstand angemessene strafprozessuale Formen und Methoden geschaffen wurden. Die auf diese Weise ermöglichte Zusammenarbeit der Werktätigen mit den Strafverfolgungsorganen im Strafverfahren trug dazu bei, die Werktätigen zu befähigen, die gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten der volksdemokratischen Umwälzung seit 1945 zu erkennen und durchsetzen zu helfen. So wie die Entwicklung aller Zweige unseres Rechts Teil des revolutionären Geschehens ist (und war), dessen Errungenschaften dann unter anderem auch mit Hilfe des neuen Rechts geschützt und gefestigt wurden, so war (und ist) auch die Entwicklung unseres Strafverfahrensrechts vom jeweils erreichten Reifegrad unserer Gesellschaftsverhältnisse abhängig. 2.1. Die Herausbildung eines demokratischen Strafverfahrensrechts in der antifaschistischdemokratischen Ordnung Der welthistorische Sieg der Sowjetunion über den deutschen Faschismus bahnte dem deutschen Volk den Weg zu einer tiefgehenden demokratischen Umgestaltung seines politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens. Er enthielt für ganz Deutschland die Chance, Faschismus und Militarismus zu überwinden und eine antifaschistische, antiimperialistische De- mokratie zu errichten. Diese Chance und Verpflichtung wurde auf dem Territorium der DDR von der Arbeiterklasse, unterstützt von den sowjetischen Klassengenossen, wahrgenommen. Die Sowjetunion schützte die demokratische Entwicklung gegen faschistische Umtriebe, gegen imperialistische Einmischung und Intervention. Sie eiwies dem demokratischen Aufbauwerk unschätzbare materielle und ideelle Hilfe. Die antifaschistisch-demokratische Ordnung war keine Wiederholung der formalen Demokratie der Weimarer Republik, die zur Wiege des Faschismus wurde. Sie konnte auch noch keine sozialistische Demokratie sein. Die Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik als sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern beruht jedoch auf Voraussetzungen, die in der antifaschistisch-demokratischen Etappe geschaffen wurden und die das allmähliche Hinüberwachsen in den Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung ermöglichten. Das gilt auch für unser heutiges Strafverfahrensrecht. 2.1.1. Das überkommene Strafverfahrensrecht Mit der Zerschlagung der faschistischen Herrschaft wurde auch der faschistische Gewaltapparat beseitigt, aber damit konnte noch nicht sofort das alte formale Recht aufgehoben werden. Auf dem Gebiet der Strafrechtspflege galten noch immer das Strafgesetzbuch vom 15. Mai 1871, die Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877 und das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. Zum Strafprozeßrecht im kaiserlichen Deutschland Soweit die nach der Reichsgründung geschaffenen neuen Justizgesetze die zahlreichen kleinstaatlichen Rechtsnormen auf den Gebieten des Strafrechts, des Strafprozeßrechts und des Gerichtsverfassungsrechts beseitigten, entsprachen sie einem dringenden Bedürfnis der kapitalistischen Entwicklung in Deutschland und waren damit gegenüber dem bisherigen Zustand ein Fortschritt. Die Strafprozeßordnung von 1877 proklamierte auch einige bürgerlich-demokratische V erf ahrensprinzipien, 36;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 36 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 36) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 36 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 36)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Humboldt-Universität zu Berlin, Sektion Rechtswissenschaft (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 1-416). In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 22.3.1984 und die 2. Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung vom 1.10.1984, berüchsichtigt.

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie wachsende Tragweite. Das bedeutet, daß alle sicherheitspolitischen Überlegungen, Entscheidungen, Aufgaben und Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges noch entschiedener an den aktuellen Grundsätzen und Forderungen der Sicherheitspolitik der Partei und des sozialistischen Staates auch der Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit in wachsendem Maße seinen spezifischen Beitrag zur Schaffung günstiger Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten. Ebenso ist das Zusammenwirken mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Kräften zu realisier! Die Inspirierung und Organisierung von Straftaten gemäß sind untrennbarer Bestandteil der Strategie des Gegners zur langfristigen Destabilisierung und Vernichtung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen Bedingungen beim Zustandekommen- feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sind die Lehren der Klassiker des ismus - der entscheidende Ausgangspunkt.

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