Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1987, Seite 359

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 359 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 359); nähme der Organe der Jugendhilfe. Diese Unterlagen erleichtern die Festlegung und Durchführung differenzierter Maßnahmen zur wirksamen Gestaltung des Erziehungsprozesses im Strafvollzug. Ist der zu einer Strafe mit Freiheitsentzug Verurteilte auf Grund einer Sicherheitsleistung (§ 136) auf freiem Fuß geblieben, ist diese Tatsache ebenfalls in dem Verwirklichungsersuchen anzugeben. Die Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, das zuständige Gericht davon zu informieren, ob der Verurteilte zum Strafantritt erschienen ist. Ist dies nicht der Fall, hat das Gericht die Einziehung der hinterlegten Werte zugunsten des Staates vorzunehmen (§ 136 Abs. 3). Bei der Einleitung der Durchsetzung von Beschlüssen, in denen ( * der Vollzug der mit Verurteilung auf Bewährung angedrohten Freiheitsstrafe (§ 344 Abs. 1 bis 3) oder der auf Bewährung ausgesetzten Freiheisstrafe (§ 350a); die Jugendhaft wegen vorsätzlicher Nichterfüllung gerichtlich auferlegter Pflichten (§ 345 Abs. 2), die Umwandlung der Geldstrafe in Freiheitsstrafe (§ 346) angeordnet wurde, ist der zuständigen Untersuchungshaftanstalt soweit dies nicht schon früher geschah ferner eine Ausfertigung des dem Beschluß zugrunde liegenden Urteils oder der Urteilsformel mit einem Auszug aus den Urteilsgründen bzw. einer Ausfertigung des Strafbefehls zu übersenden (§ 3 Abs. 2 der 1. DB/StPO). Der Vorsitzende des Gerichts hat' zu gewährleisten, daß im Beschluß zur Anordnung des Vollzugs der mit der Verurteilung auf Bewährung angedrohten Freiheitsstrafe die Dauer einer vollzogenen Untersuchungshaft und im Beschluß zum Widerruf einer Strafaussetzung auf Bewährung die Dauer des bereits vollzogenen Teils der .Strafhaft und die Strafvollzugseinrichtung, in der sich der Verurteilte zuletzt befunden hat, angegeben werden. Diese Angaben sind notwendig, um den Vollzugsorganen die gesetzliche Berechnung der Strafzeit zu ermöglichen (§ 4 der 1. DB/StVG). Bei der Einleitung der Durchsetzung von gerichtlichen Entscheidungen zur Verkürzung, Aussetzung und Beendigung gericht- licher Maßnahmen bedarf es nicht der Zustellung eines Verwirklichungsersuchens gemäß § 2 Abs. 2 der 1. DB/StPO. In diesen Fällen genügt die Zustellung einer Ausfertigung des rechtskräftigen Beschlusses an dje für die Verwirklichung dieser Maßnahmen gemäß § 4 der 1. DB/StPO zuständigen staatlichen Organe. Geht es um eine Strafaussetzung auf Bewährung (§ 349) oder Beendigung des Vollzugs der Freiheits-, strafe (§ 351) ist auch eine Entlassungsverfügung zu übersenden. Bei der Zustellung der Verwirklichungsersuchen ist zu beachten, daß die Regelungen des § 339 Abs. 1 Ziff. 2 bis 4 über die Zuständigkeit der staatlichen Organe für die Strafenverwirklichung in den §§ 3 und 26 ff. der 1. DB/StPO konkretisiert werden. Gleichzeitig werden auch die Fachorgane des Ministeriums des Innern und des Rates des Kreises, an die das Verwirklichungsersuchen zu richten ist, näher bezeichnet. Für die Verwirklichung der Aufenthaltsbeschränkung ist der Rat des Kreises zuständig, in dessen Bereich sich die Hauptwohnung des Verurteilten befindet. Das Verwirklichungsersuchen ist an die Abteilung Innere Angelegenheiten des Rates des Kreises zu richten (§ 26 der 1. DB/StPO). Demgegenüber ist für die Verwirklichung-eines Tätigkeitsverbotes der Rat des Kreises zuständig, in dessen Bereich der Verurteilte die untersagte Tätigkeit ausgeübt hat. Das Verwirklichungsersuchen ist an das zuständige Fachorgan des Rates des Kreises (z. B. beim Verbot einer ärztlichen Tätigkeit an die Abteilung Gesundheitsund Sozialwesen, beim Verbot einer pädagogischen Tätigkeit an die Abteilung Volksbildung) zu richten (§ 44 Abs. 1 der 1. DB/StPO). Den Entzug der Fahrerlaubnis hat das Volkspolizeikreisamt zu verwirklichen, in dessen Bereich sich die Hauptwohnung des Verurteilten befindet. Bei Militärpersonen hat der zuständige Kommandeur oder der Leiter der Dienststelle den , Entzug der Fahrerlaubnis zu verwirklichen (§ 33 Abs. 1 der 1. DB/StPO). Differenzierte Regelungen der Zuständigkeit für die Verwirklichung der Einziehung von Gegenständen und der Ausweisung enthalten die §§ 34 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 der 1. DB/StPO. 359;
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Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Humboldt-Universität zu Berlin, Sektion Rechtswissenschaft (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 1-416). In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 22.3.1984 und die 2. Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung vom 1.10.1984, berüchsichtigt.

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen operativen Diensteinheiten zur Sicherung der Durchführung notwendiger Überprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen zu Zugeführten und ihren Handlungen; die Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen Arbeitsgrup-pen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland sowie staatsfeindliche Hetze bewirken. Die trägt innerhalb der politisch-ideologischen Diversion und der psychologischen Kriegführung des Gegners einen ausgeprägt subversiven Charakter.

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