Dokumentation: Strafverfahrensrecht, Lehrbuch, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von, Seite 354

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 354 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 354); ?14. Die Verwirklichung der Massnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit i 14.1. Bedeutung und Ziel der Strafenverwirklichung Die erfolgreiche Bekaempfung und Vorbeugung von Straftaten erfordert eine exakte und unvoreingenommene Untersuchung jeder Strafsache sowie eine richtige Festsetzung und ueberzeugende Begruendung von gerechten, dem Grad objektiver Tatschwere und individueller Schuld entsprechenden Massnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Die Wirksamkeit sozialistischer Strafrechtspflege haengt aber auch wesentlich von der zielstrebigen und zuegigen Verwirklichung der erkannten Strafen ab. Dass der Rechtsverletzer sich kuenftig in jeder Hinsicht verantwortungsbewusst gegenueber seinen Pflichten im gesellschaftlichen und persoenlichen Leben verhaelt, ist in der Regel erst mit der Durchsetzung der in der gerichtlichen Entscheidung festgelegten Strafen, Verpflichtungen und anderen Massnahmen zu erreichen.1 Nicht selten, beispielsweise bei hartnaeckigen Rueckfalltaetern, sind hierzu weitere intensive staatliche und gesellschaftliche Massnahmen (z. B. zur Wiedereingliederung gemaess ?? 47, 48 StGB) notwendig. Die durch das bisherige Strafverfahren begonnene oder bereits bewirkte Umerziehung muss mit dem Ziel fortgesetzt und bestaetigt werden, den Verurteilten zur vollen Erkenntnis und dauerhaften Beachtung seiner staatsbuergerlichen Pflichten zu fuehren. Die Verwirklichung der Strafe ist daher ein wichtiges Anliegen des Strafverfahrens. Die zustaendigen staatlichen Organe haben auf der Grundlage der gerichtlichen Entscheidungen die gesetzlich vorgesehenen Massnahmen zu treffen, damit die Funktion der ausgesprochenen Strafen optimal verwirklicht wird (? 338). Sie tragen so dazu bei, den Zweck der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu realisieren (Art. 2 StGB). Bei der Verwirklichung der Massnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist auf die Bewusstseinsbildung des Gesetzesverletzers zielstrebig Einfluss zu nehmen. Er ist insbesondere durch seine Bewaehrung und Wiedergutmachung nachdruecklich zur Wahrung der sozialistischen Staatsdisziplin und zu einem verantwortungsbewussten Verhalten im gesellschaftlichen und persoenlichen Leben zu erziehen. Darauf muss die Taetigkeit der fuer die Verwirklichung der Massnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zustaendigen staatlichen Organe gerichtet sein. Die StPO geht davon aus, dass es zu den Aufgaben des Strafverfahrensrechts gehoert, die Verwirklichung der Massnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu sichern. Die zustaendigen staatlichen Organe muessen sich stets von der vom Gesetz allgemein festgelegten und durch die gerichtliche Entscheidung konkretisierten strafpolitischen Zielsetzung der jeweiligen Massnahme leiten lassen. Routine und Schematismus sind bei ihrer Verwirklichung ebenso schaedlich wie bei ihrer Festlegung. In ? 1 Abs. 2 ist geregelt, dass die StPO die Taetigkeit der Organe der Strafrechtspflege und anderer staatlicher. Organe zur Realisierung der Massnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit festlegt. 1 Vgl. H. Willamowski, ?Ziel und Hauptrichtungen der Aenderung der StPO?, Neue Justiz, 1975/4, S. 97 ff.; H. Weber/ H. Wil-lamowski/A. Zoch, ?Hoehere Anforderungen an die Verwirklichung der Massnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit?, Neue Justiz, 1975/22, S. 653 ff., Neue Justiz, 1975/23, S. 677 ff. und Neue Justiz, 1975/24, S. 713 ff. (die Ausfuehrungen dieses Kapitels stuetzen sich in wesentlichen Teil auf diesen Aufsatz). 354;
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Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Humboldt-Universität zu Berlin, Sektion Rechtswissenschaft (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 1-416). In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 22.3.1984 und die 2. Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung vom 1.10.1984, berüchsichtigt.

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit auf der Linie im Jahre der Hauptabteilung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung über die politisch-operative Arbeit der Linie im Jahre der Hauptabteilung Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit der Linie im Planjahr der Hauptabteilung vom Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Planung der politisch-operativen Arbeit der Abteilung der Bezirksverwaltung Suhl gegen verfahren unter anderem folgender Sachverhalt zugrunde: geführten Ermittlungs Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe in der Strafvollzugs einrichtung Untermaßfeld wegen des Versuchs des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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