Dokumentation: Strafverfahrensrecht, Lehrbuch, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von, Seite 33

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 33 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 33); ?den und Untersuchungsmethoden. Ihre Entwicklung ist jedoch weitgehend von ihrer wechselseitigen Bereicherung abhaengig. Strafverfahrensrechtswissenschaft und forensische (Rechtspflege-) Psychologie Gegenstand der forensischen (gerichtlichen) Psychologie ist die Untersuchung derjenigen psychischen Vorgaenge bei Personen und Gruppen, die bei der Verwirklichung der Aufgaben der sozialistischen Rechtspflege zu beruecksichtigen sind. Forensisch-psychologische Probleme spielen bei der Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten, der Pruefung und Wuerdigung von Beweismitteln, der Vernehmung, der Leitung der gerichtlichen Hauptverhandlung, den Schlussvortraegen des Staatsanwalts, des Verteidigers usw. eine grosse Rolle. Deshalb ist es erforderlich, dass die Mitarbeiter der Strafrechtspflege ueber ein Mindestmass an psychologischen Kenntnissen und Faehigkeiten verfuegen.31 Die Bedeutung der forensischen Psychologie fuer die Strafrechtspflege ist jedoch bedeutend tiefgreifender. Sie hat zur Konsequenz, dass forensische Psychologen als Sachverstaendige im Strafverfahren auftreten. Sie geben im Rahmen ihres Fachgebietes wissenschaftlich begruendete Feststellungen zu Fragen der Schuld, z. B. ob der Taeter im Affekt gehandelt hat, der Jugendliche schuldfaehig ist, weiterhin zu Fragen des Beweiswertes einer Zeugenaussage32 u. a. Das ermoeglicht es den Organen der Strafrechtspflege, eine gesetzliche und gerechte, begruendete Entscheidung zu treffen. Hieraus ergeben sich zahlreiche Moeglichkeiten fuer eine fruchtbare Gemeinschaftsarbeit von Strafprozessualisten und forensischen Psychologen. Strafverfahrensrechtswissenschaft und Medizin Die notwendigen engen Beziehungen zur Medizin haben zur Herausbildung spezieller Zweige der medizinischen Wissenschaft, der Gerichtsmedizin33 34 und der Gerichtspsychiatrie, gefuehrt. Auf diesen beiden Gebieten gibt es bereits traditionelle Verbindungen zur gerichtlichen Taetigkeit. Es waere jedoch ein Fehlschluss, wollte man die Verbindung zwischen Strafrechtspflege und Medizin ausschliesslich auf diese beiden Gebiete , beschraenken. Sowohl Grundlagengebiete der Medizin als auch weitere Spezialdisziplinen gewinnen fuer den Rechstpflege-juristen zunehmend an Bedeutung. Ist z. B. ein Mensch unter verdaechtigen Umstaenden zu Tode gekommen (? 94), wird die Leiche eines Menschen mit Merkmalen gefunden, die auf einen gewaltsamen Tod hinweisen, ist ein gerichtsmedizinischer Sachverstaendiger hinzuzuziehen.3,? Auch fuer die Feststellung der Schwere einer Koerperverletzung bedarf es haeufig einer aerztlichen Untersuchung. Blutgruppen- und Blutalkoholbestimmungen gehoeren ebenfalls als weitere bekannte Beispiele zu den Aufgabenbereichen medizinischer Sachverstaendiger. Die Heranziehung eines Gerichtspsychiaters wird z. B. in der Regel dann erforderlich, wenn Zweifel an der vollen Zurechnungsfaehigkeit eines Beschuldigten auftreten. Sein Aufgabenbereich erstreckt sich hier also auf die Untersuchung (Diagnostizierung) pathopsychologischer Zu- 31 Vgl. H. Dettenborn/H.-H. Froehlich/J. Lek-schas, ?Gegenstandsbereich und Aufgaben der Rechtspflegepsychologie?, Neue Justiz, 1972/3, S. 70; H. Dettenborn/H.-H. Froehlich, Psychologische Probleme der Taeterpersoenlichkeit, Berlin 1971; A. R. Ratinow, Forensische Psychologie fuer Untersuchungsfuehrer, Berlin 1970, S. 24. A. R. Ratinow deutet hier den Prozess der Differenzierung der forensischen Psychologie in verschiedenen Teildisziplinen an; ders., ?Ueber den Gegenstand der juristischen Psychologie?, Fragen der Kriminalitaetsbekaempfung, Moskau, 1977/26, S. 78 (russ.). 32 Vgl. O. Buckmann F. Gentes, ?Zur Beurteilung der Glaubwuerdigkeit der Aussagen von Kindern und Jugendlichen?, Jugendhilfe, 1980/6, S. 172. 33 Vgl. W. Reimann/O. Prokop, Vademecum. Gerichtsmedizin fuer Mediziner, Kriminalisten und Juristen, Berlin 1976; Sozialistische Kriminalistik, Bd. 2, a. a. O., S. 640. 34 Vgl. Anordnung ueber die aerztliche Leichenschau vom 4. 12. 1978, GBl. I 1979 Nr. 1 S. 4, und Anweisung zur aerztlichen Leichenschau vom 4.12.1978, VuM des Ministeriums fuer Gesundheitswesen, 1978/11; Anordnung ueber die Leichenschau und die Seebestattung bei Sterbefaellen auf Seeschiffen vom 13.2.1985, GBl. I 1985 Nr. 8 S. 89. 3 Strafverfahrensrecht 33;
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Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Humboldt-Universität zu Berlin, Sektion Rechtswissenschaft (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 1-416). In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 22.3.1984 und die 2. Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung vom 1.10.1984, berüchsichtigt.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verbunden sind. Die Zuführung kann- zwangsweise durchgesetzt werden, und zu ihrer Realisierung ist es zulässig, Räumlichkeiten zu betreten.

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