Dokumentation: Strafverfahrensrecht, Lehrbuch, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von, Seite 318

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 318 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 318); ?Das Rechtsmittelgericht ist verpflichtet, gruendlich alle Seiten der angefochtenen Entscheidung zu ueberpruefen. Fuer den Staatsanwalt und den Rechtsanwalt ist die Begruendung ihres Rechtsmittels selbstverstaendlich. Von ihnen muss eine hohe Qualitaet der Mitwirkung im Rechtsmittelverfahren erwartet werden. So ist hinsichtlich der Protestbegruendung zu fordern, dass die Widersprueche und Maengel des Urteils sowie die zugrunde liegenden Ursachen exakt herausgearbeitet und dazu sachliche und ueberzeugende Argumente vorgetragen werden. Es ist ferner auf die Folgen der fehlerhaften Entscheidung hinzuweisen und darzulegen, was zu tun ist, um die Gesetzlichkeit wiederherzustellen. Das gilt im wesentlichen auch fuer die Berufung des Verteidigers, wobei seine Aufgabe, nur das vorzutragen, was fuer den Angeklagten entlastend ist oder dessen Verantwortlichkeit mindert, beruecksichtigt werden muss. Auch eine ? nachtraegliche Begruendung bzw. eine Ergaenzung der Begruendung ist moeglich. Damit angekuendigte, aber verspaetet eingereichte Begruendungen die Entscheidung des Rechtsmittelgerichtes nicht verzoegern, enthaelt ? 288 Abs. 5 fuer eine nachtraegliche Begruendung die gesetzliche Frist von einer Woche. 11.2.2.4. Rechtsmittelverzicht und Rechtsmittelruecknahme Ob der Angeklagte von seinem Rechtsmittel Gebrauch macht oder nicht, beruehrt in hohem Masse seine eigenen Rechte und Interessen. Legt er das Rechtsmittel ein, wird das Urteil ueberprueft und moeglicherweise eine fuer ihn guenstigere Entscheidung herbeigefuehrt. Verzichtet er auf die Einlegung des Rechtsmittels oder nimmt er das eingelegte Rechtsmittel zurueck, so wird das Urteil rechtskraeftig, und das Verfahren geht in das Stadium der Verwirklichung der ausgesprochenen Massnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ueber. Der Staatsanwalt vertritt die uebereinstimmenden Interessen des sozialistischen Staates und der Buerger. Er waegt ab, ob die getroffene Entscheidung diesen Interessen entspricht und er deshalb die schnellstmoegliche Verwirklichung des Urteils anstreben soll oder ob im Interesse der einheitlichen Gesetzlichkeit eine Ueberpruefung erforderlich ist und er deshalb sein Rechtsmittel einlegen muss. Dieser Interessenlage entspricht das Dispositionsrecht der Rechtsmittelberechtigten. Jeder von ihnen muss sich auf der Grundlage seiner Interessen bzw. Verantwortung entscheiden, von welcher der ihm zur Verfuegung stehenden folgenden Moeglichkeiten er Gebrauch macht: Einlegung des Rechtsmittels Verstreichenlassen der Rechtsmittelfrist, ohne eine Erklaerung abzugeben ausdrueckliche Erklaerung des Rechtsmittelverzichts Erklaerung der Ruecknahme eines von ihm eingelegten Rechtsmittels. Besondere Probleme treten im Zusam* menhang mit der ausdruecklichen Erklaerung des Rechtsmittelverzichts und der Ruecknahme des Rechtsmittels auf. Sie bewirken den Eintritt der Rechtskraft und damit den Verlust des Rechtsmittels. Deshalb kann nach Rechtsmittelverzicht oder -ruecknahme nicht mehr bzw. nicht noch einmal ein Rechtsmittel eingelegt werden. Wegen dieser schwerwiegenden Rechtsfolgen bedarf eine solche Entscheidung reiflicher Ueberlegung. Der Gewaehrleistung der Rechte des Angeklagten kommt hier besondere Bedeutung zu. Der Vorsitzende hat die Pflicht, ihn in seiner Rechtsmittelbelehrung auch auf die Moeglichkeit und die Folgen des Rechtsmittelverzichts hinzuweisen sowie darauf, dass diese Erklaerung schon unmittelbar nach Abschluss der Hauptverhandlung abgegeben werden kann/? Er wird jedoch unter Beruecksichtigung der Persoenlichkeit des Angeklagten feinfuehlig und gewissenhaft sichern, dass der Angeklagte die Konsequenzen dieser Entscheidungssituation verstanden hat und dass es ihm freisteht, sich entweder bewusst schnell zu entscheiden, um den Eintritt der Rechtskraft des Urteils zu beschleunigen, oder sich Zeit zu nehmen, um in Ruhe ueberlegen zu koennen 4 5 4 Vgl. R. Beck er,t, ?Rechtsmittel verzieht des Angeklagten?, Neue Justiz, 1980/12, S. 562 f. 5 Vgl. ?Gemeinsame Rundverfuegung Nr. 1/-74 des Ministers der Justiz und des Praesidenten des Obersten Gerichts, in: Strafprozessordnung und angrenzende Bestimmungen, Berlin 1981, S. 104. 318;
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Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Humboldt-Universität zu Berlin, Sektion Rechtswissenschaft (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 1-416). In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 22.3.1984 und die 2. Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung vom 1.10.1984, berüchsichtigt.

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und unmittelbare Angriffe feindlich-negativer Kräfte direkt abzuwehren,stehen den Untersuchungsorganen neben der Strafprozeßordnung auch die Befugnisse des Gesetzes zu Verfügung. Bei der Bestimmung der Potenzen des Gesetzes für die Gestaltung der politisch-operativen Arbeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Grundsätze und allgemeine Voraussetzungen der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß in Vorbereitung gerichtlicher Hauptverhandlungen seitens der Linie alles getan wird, um auf der Grundlage der Einhaltung gesetzlicher und sicherheitsmäßiger Erfordernisse die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte Inhaftierter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit . baut auf den darin vermittelten Kenntnissen auf und führt diese unter speziellem Gesichtspunkt weiter.

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