Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1987, Seite 283

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 283 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 283); handlung im beschleunigten Verfahren Abstand zu nehmen. Gründe für die Ablehnung können z. B. die Kompliziertheit des Sachverhalts, die Erwartung einer höheren oder anderen Strafe als der in § 258 angegebenen und die Unmöglichkeit einer in kürzester Frist stattfindenden Verhandlung sein. 8.9.2. Die Hauptverhandlung gegen Flüchtige und Abwesende Diese besondere Verfahrensart ermöglicht es den Gerichten, über die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Angeklagten auch dann zu entscheiden, wenn er sich vor oder nach der Anklageerhebung seiner Heranziehung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit dadurch zu entziehen versucht, daß er sich außerhalb des Gebiets der Deutschen Demokratischen Republik aufhält oder sich innerhalb ihrer Grenzen verbirgt. In diesen Fällen spricht das Gesetz davon, daß der Angeklagte flüchtig oder abwesend ist. In der Praxis wird diese besondere Verfahrensart nur äußerst selten angewandt. Verbergen sich also Personen, die Straftaten begangen haben, oder befinden sie sich nicht auf dem Gebiet der DDR, so kann gegen sie eine Hauptverhandlung gegen Flüchtige oder Abwesende durchgeführt werden. Diese Verhandlung trägt dazu bei, die Autorität unseres Staates zu stärken, aber auch das Vertrauen der Bevölkerung zu den Rechtspflegeorganen zu erhöhen und die sozialistische Gesetzlichkeit zu festigen. Nicht in allen Fällen, in denen ein Beschuldigter oder Angeklagter flüchtig oder abwesend ist, muß diese besondere Verfahrensart angewendet werden. Der Staatsanwalt entscheidet, ob die betreffende Strafsache geeignet und ein solches Vorgehen rechtspolitisch notwendig ist. Außer den Bedingungen, die im Zusammenhang mit der Anklageerhebung im allgemeinen Verfahren erfüllt sein müssen, hat der Staatsanwalt folgendes zu beachten: der Beschuldigte oder Angeklagte muß flüchtig i. S. des § 262 Abs. 2 sein, im Ermittlungsverfahren muß der Sachverhalt so weit aufgeklärt worden sein, daß keine Zweifel an der Möglichkeit bestehen, in der Hauptverhandlung trotz Abwesenheit des Angeklagten dessen Schuld einwandfrei nachweisen zu können, mit der Einreichung der Anklageschrift oder auch nach der Anklageerhebung muß der Staatsanwalt die Durchführung einer Hauptverhandlung gegen Flüchtige beantragt haben (§ 263). Ein Eröffnungsverfahren findet statt. Außer der Erfüllung der Pflichten, die dem Gericht im Eröffnungsverfahren obliegen, entscheidet es über den staatsanwaltschaft-lichen Antrag auf Durchführung einer Hauptverhandlung gegen Flüchtige. Stellt es fest, daß der Angeklagte flüchtig i. S. des § 262 Abs. 2 ist und daß die Beweismittel ausreichend erscheinen, um den erhöhten Anforderungen zu genügen, die an sie in einer Hauptverhandlung gegen Flüchtige gestellt werden, so gibt es dem Antrag statt. Das Gericht entscheidet nicht darüber, ob die beantragte Hauptverhandlung gegen Flüchtige zweckmäßig oder politisch erforderlich ist; diese Entscheidung obliegt allein der Staatsanwaltschaft. Der Flüchtige wird öffentlich geladen. Einzelheiten der öffentlichen Ladung, ferner die Mitteilung der Ladung an Flüchtige, deren Aufenthalt bekannt ist, sowie weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ladung des Flüchtigen regeln §§ 264, 265, 185. Die in § 63 geregelte Bestellung eines Verteidigers ist zugunsten des Flüchtigen modifiziert. Bei Durchführung der Hauptverhandlung gegen Flüchtige ist dem Angeklagten ein Verteidiger zu bestellen (§ 266), sofern er nicht bereits selbst einen in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassenen Rechtsanwalt als Verteidiger gewählt hat (§ 62). Der Verteidiger besitzt die gleichen Rechte und Pflichten wie im allgemeinen Verfahren. Die Wahrheitsfeststellung ist für das Gericht in einer Hauptverhandlung gegen Flüchtige1 schwieriger als in einer Hauptverhandlung des allgemeinen Verfahrens, weil die persönliche Mitwirkung des Angeklagten fehlt. Dadurch kann in der Hauptverhandlung eine Prozeßsituation eintre-ten, in der sich weder die Schuld noch die Unschuld des Angeklagten feststellen läßt. 283;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 283 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 283) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 283 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 283)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Humboldt-Universität zu Berlin, Sektion Rechtswissenschaft (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 1-416). In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 22.3.1984 und die 2. Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung vom 1.10.1984, berüchsichtigt.

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Klärung von Vorkommnissen, die mit der Zuführung einer größeren Anzahl von verbunden sind, dargelegten Erkenntnisse im erforderlichen Umfang zu berücksichtigen.

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