Dokumentation: Strafverfahrensrecht, Lehrbuch, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von, Seite 21

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 21 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 21); ?1. Gegenstand und Wesen des Strafverfahrensrechts und der Strafverfahrensrechtswissenschaft in der Deutschen Demokratischen Republik 1.1. Gegenstand und Wesen des Strafverfahrensrechts 1.1.1. Der Klassencharakter des Strafverfahrensrechts, sein Verhaeltnis zum Strafrecht und zu anderen Rechtszweigen Das Strafverfahrensrecht der DDR umfasst die Rechtsnormen zur Verwirklichung des sozialistischen Strafrechts der DDR. Es regelt den Ablauf (Gang).des Strafverfahrens zur Aufklaerung von Straftaten und zur Feststellung und Verwirklichung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des einer Straftat Schuldigen sowie Stellung und Aufgaben (Rechte und Pflichten) der Verfahrensbeteiligten. Es bestimmt die effektivste Form fuer die Anwendung des Strafrechts der DDR. Spezifischer Gegenstand der strafverfah-rensrechtlichen Regelung sind die gesellschaftlichen Verhaeltnisse, die im Verlaufe des Strafverfahrens entstehen. Ihre spezifische Methode ist die strenge Prozessform. Zwischen Strafverfahrensrecht und Strafrecht besteht damit ein enger Zusammenhang. Dieser ergibt sich allgemein schon daraus, dass beide Rechtszweige Bestandteile des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems sind, gleichen Klassencharakter tragen und durch die gleichen materiellen Lebensbedingungen der sozialistischen Gesellschaft bedingt sind. Beide Rechtszweige bringen den zum Gesetz gewordenen Willen der Arbeiterklasse zum Ausdruck und verfolgen gleiche Ziele.1 Der besondere Zusammenhang zwischen Strafverfahrensrecht und Strafrecht besteht darin, dass das Strafrecht als speziel- ler Rechtszweig die verbindlichen Grundlagen fuer das Strafverfahrensrecht schafft. Das Strafrecht bestimmt verbindlich, welche Handlungen wegen ihrer Gesellschaftswidrigkeit oder -gefaehrlichkeit Vergehen oder Verbrechen sind und welche Massnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit anzuwenden sind.1 2 Es legt, insbesondere in der Praeambel und in den Artikeln 1 bis 8 StGB die Grundsaetze fest, die dem Strafrecht und seiner Verwirklichung bei der Bekaempfung und Vorbeugung von Straftaten zugrunde liegen. Das Strafrecht fixiert also den Kreis der zu verfolgenden Straftaten, die anzuwendenden Sanktionen sowie rechtspolitische Richtlinien, staatsrechtliche Prinzipien und Lei-tuengsverantwortungen fuer den Kampf der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und ihrer Buerger gegen Straftaten. Entsprechend diesen Grundlagen bestimmt das Strafverfahrensrecht die Formen der Anwendung des Strafrechts, der Feststellung und Verwirklichung strafrechtlicher Verantwortlichkeit. Der Klassencharakter des Strafverfahrensrechts, sein konsequenter Demokratismus und sozialistischer Humanismus kommen insbesondere in der in ?? 1 und 2 StPO formulierten Aufgabenstellung zum Ausdruck. Damit stimmt das Strafverfahren in seinem Wesen und in seiner inhaltlichen Gestaltung mit dem Strafrecht, seinen Grundsaetzen, dem Wesen seiner Tatbestaende und Sanktionen sowie dem Zweck der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ueberein. Diese Uebereinstimmung ist gesellschaftlich notwendig. Darauf hat Karl .Marx in 1 Vgl. IX. Parteitag der SED. Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin 1976, S. 43. 2 Vgl. Strafrecht. Allgemeiner Teil, Lehrbuch, Berlin 1978, S. 19. 21;
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Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Humboldt-Universität zu Berlin, Sektion Rechtswissenschaft (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 1-416). In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 22.3.1984 und die 2. Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung vom 1.10.1984, berüchsichtigt.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung erlangten Auskünfte, die für die Beweisführung Bedeutung haben, sind in die gesetzlich zulässige strafprozessuale Form zu wandeln. Im Falle des unmittelbaren Hinüberleitens der Befragung im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gewinnen wollten. Obwohl in beiden Fällen bereits Gespräche mit feindlichnegativen Personen geführt wurden, war es noch zu keinem organisatorischen Zusammenschluß gekommen.

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