Dokumentation: Strafverfahrensrecht, Lehrbuch, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von, Seite 206

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 206 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 206); ?ten Gegenstaende (gegen Empfangsbestaetigung) auszuhaendigen (? 110 Abs. 2). In der Zeit zwischen 21 und 6 Uhr duer-, fen Wohnungen oder andere umschlossene Raeume nur bei Verfolgung auf frischer Tat oder bei Gefahr im Verzuege oder dann durchsucht werden, wenn ein aus staatlichem Gewahrsam Entwichener ergriffen werden soll (? 112). Gefahr im Verzuege ist gegeben, wenn durch das Warten bis zum anderen Morgen angenommen werden muss, dass die Durchsuchung erfolglos verlaeuft. Die Gruende fuer diese Annahme sind in der Durchsuchungsanordnung konkret anzugeben Durchsuchungen von Wohnungen oder anderen umschlossenen Raeumen zur Nachtzeit sind ausserdem im Falle des ? 48 Abs. 2 und 3 StGB zulaessig, d. h., wenn es sich bei dem Inhaber der Raeumlichkeiten um eine Person handelt, gegen die das Gericht zur Verhuetung erneuter Straffaelligkeit im Urteil zusaetzlich auf Zulaessigkeit staatlicher Kontrollmassnahmen durch die Volkspolizei erkannt hat. , 7.6.7. Die Beschlagnahme Unter einer Beschlagnahme ist die voruebergehende Sicherstellung von Gegenstaenden, Aufzeichnungen oder Vermoegen fuer Verfahrenszwecke zu verstehen, so dass darueber weder vom Eigentuemer noch vom bisherigen Gewahrsamsinhaber oder von anderen Personen rechtswirksam verfuegt werden kann. Sie ist eine Massnahme der Sicherung von Beweismitteln oder einziehungsfaehiger Gegenstaende. Sie kann gleichzeitig ein wichtiges Mittel zum Schutze der oeffentlichen Sicherheit sein. So dient die Beschlagnahme einer Mordwaffe nicht nur Beweisfuehrungszwecken, sondern gleichzeitig dem Schutz von Leben und Gesundheit der Buerger. Der Beschlagnahme unterliegen: a) Gegenstaende und Aufzeichnungen, die fuer die Untersuchung als Beweismittel von Bedeutung sein koennen (?108 Abs. 1 Ziff. 1). Hierzu gehoeren alle Gegend staende oder Aufzeichnungen, die Aufschluss darueber geben koennen, ob ueberhaupt eine strafbare Handlung vorliegt, wer diese, warum und auf welche Weise begangen hat oder an ihr beteiligt war und welche Folgen durch sie eingetreten sind. Es genuegt, wenn der Gegenstand den Umstaenden entsprechend mit der Begehung der Straftat Zusammenhaengen kann, weil oft erst im Zuge weiterer Ermittlungen oder im Wege kriminalistischer Untersuchungen geklaert werden kann, ob der Gegenstand tatsaechlich fuer die Untersuchung von Bedeutung ist. b) Gegenstaende und Aufzeichnungen, die, nach den Strafgesetzen eingezogen werden koennen (? 108 Abs. 1 Ziff. 1). Das betrifft insbesondere Gegenstaende, die zu einer vorsaetzlichen Straftat benutzt wurden (z. B. Hieb- oder Stichwaffen, Einbruchswerkzeuge, Fahrzeuge zum Abtransport von Diebesgut), sowie Gegenstaende, die durch eine vorsaetzliche Straftat erlangt oder hervorgebracht (z. B. Falschgeld, gefaelschte Urkunden) wurden (vgl. ? 56 Abs. 1 StGB). Bestimmte Gegenstaende z. B. Schusswaffen, Schund- und Schmutzliteratur u. a. werden demgegenueber kraft besonderer gesetzlicher Bestimmungen sofort polizeilich eingezogen. Diese einge-zogenen Gegenstaende muessen dem Gericht zur Verfuegung stehen, wenn sie fuer Beweiszwecke benoetigt werden. In nicht wenigen Faellen wird ein Gegenstand sowohl zu Beweis- als auch zu Einziehungszwecken beschlagnahmt, beispielsweise eine gefaelschte Urkunde, ein Tatwerkzeug oder ein Schreiben hetzerischen Inhalts. Hier muss aus der Beschlagnahmeanordnung hervorgehen, dass die Beschlagnahme auf beide Gruende gestuetzt ist. Ist das nicht eindeutig, koennen Fehler eintreten, z. B. eine irrtuemliche Freigabe eines Gegenstandes, der zwar fuer Beweiszwecke entbehrlich wird, aber dennoch im Ergebnis des Verfahrens eingezogen werden muss. c) Gegenstaende und Aufzeichnungen, die bei einer Durchsuchung vorgefunden werden und auf die Begehung einer anderen Straftat hindeuten (?111 Abs. 2). Die Beschlagnahme erfolgt hier zu Beweiszwecken. Sie ist notwendig, um der Gefahr vorzubeugen, dass der unvermutet Vorgefundene Gegenstand vernichtet oder beiseite geschafft .wird, ehe das Untersuchungsorgan dazu in der Lage war, 206;
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Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Humboldt-Universität zu Berlin, Sektion Rechtswissenschaft (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 1-416). In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 22.3.1984 und die 2. Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung vom 1.10.1984, berüchsichtigt.

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der in ihrem jeweils erreichten Entwicklungsstand. Aus der Präambel zum Gesetz geht jedoch auch hervor, daß die aktive Unterstützung der sozialistischen Entwicklung in der Bestandteil der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und ihres Schutzes vor Gefahren und Störungen. Durch die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist der Schutz des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft und ihren Bürgern durch Wiedergutmachung und Bewährung sowie auf die Überwindung des durch die hervorgerufenen Schadens oder Gefahrenzustandes oder auf die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes gerichtet. verdienen in der politisch-operativen Arbeit angewandt werden. Entscheidungen in der politisch-operativen Arbeit, beispielsweise auch solche, die für die betroffenen Menschen einschneidende Veränderungen in ihrem Leben zur Folge haben, sollten grundsätzlich auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lage sind, den ihnen von der Arbeiterklasse übertragenen Klassenauftrag unter allen Lagebedingungen zu erfüllen. Lenin, Gegen den Boykott, Werke, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin. In Zeit setzen wir den bewährten Kurs des Parteitages für Frieden und Sozialismus erfolgreich fort, Aus der Diskussionsrede auf der Tagung des der Partei , Neues Deutschland., Sowjetunion verfolgt konsequent den Leninschen Kurs des Friedens, Rede auf dem April-Plenum des der Partei , Neues Deutschland.

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