Dokumentation: Strafverfahrensrecht, Lehrbuch, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von, Seite 201

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 201 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 201); ?minderung1 oder der alkoholischen Beeinflussung eines wichtigen Zeugen festzustellen gilt. Die Anordnung der koerperlichen Untersuchung steht im Ermittlungsverfahren dem Staatsanwalt und bei Gefahr im Verzuege auch dem Untersuchungsorgan zu (? 44 Abs. 3). . Ueber die koerperliche Untersuchung und die bei ihr getroffenen Feststellungen muss wie bei jeder beweiserheblichen Untersuchungshandlung ein Protokoll aufgenommen werden. Haben Aerzte an der Untersuchung mitgewirkt, ist das Protokoll auch von ihnen zu unterzeichnen. Oft ist die koerperliche Untersuchung mit nachfolgenden Expertisen durch Sachverstaendige verbunden. Darueber muss ausser dem Protokoll ein Sachverstaendigengutachten angefertigt und ein diesbezueglicher Vermerk in das Protokoll aufgenommen werden. 7.6.4. Die Untersuchung des Geisteszustandes Beschuldigter Bei einigen Ermittlungsverfahren kann es notwendig werden, eine Untersuchung des Geisteszustandes des Beschuldigten zu veranlassen. Anhaltspunkte dafuer koennen sich ergeben: aus der Art und Weise der Begehung der Straftat bei einer sogenannten Straftat ohne Motiv , wenn der Beschuldigte an epileptischen Anfaellen oder an den Folgen einer frueheren Kopfverletzung leidet wenn er sich in nervenaerztlicher Behandlung befand wenn der Beschuldigte auffaellige Abweichungen in seiner Persoenlichkeitsentwicklung zeigt wenn er sich nach Begehung der Tat. abnorm verhielt. Auch andere Umstaende, z. B. Haeufung von Geisteskrankheiten unter nahen Verwandten, mehrfache Selbstmordversuche des Beschuldigten, sexuell abnormes Verhalten usw. koennen Hinweise auf moeglicherweise vorhandene geistige Erkrankungen oder psycho-pathologische Stoerungen sein. Bestehen an der Zurechnungsfaehigkeit eines Beschuldigten Zweifel oder weisen die Umstaende auf eine verminderte Zurechnungsfaehigkeit hin, haben die Untersuchungsorgane dies dem Staatsanwalt mitzuteilen, der die Begutachtung durch einen Sachverstaendigen anordnet.15 In diesen Faellen koennen bereits zu Beschuldigtenvernehmungen psychiatrische Sachverstaendige hinzugezogen werden. Das gilt vor allem,, wenn der Staatsanwalt oder Untersuchungsfuehrer im Zweifel darueber ist, ob eine Begutachtung erforderlich wird. So ist der Sachverstaendige haeufig in der L.age, sofort zu erkennen, ob die Untersuchung vorgenommen werden muss. Auf diese Weise koennen einerseits unnoetige Gutachten vermieden, andererseits echte geistige Stoerungen leichter erkannt und beruecksichtigt werden. Haelt es der Sachverstaendige fuer ausreichend, kann die Untersuchung des Geisteszustandes auf dem Wege einer sogenannten ambulanten Expertise vorgenommen werden. Der Sachverstaendige verzichtet hier auf die Unterbringung des Beschuldigten in- einer psychiatrischen Klinik und nimmt die Begutachtung nach Vorladung des Beschuldigten vor. In den anderen Faellen wird auf Antrag des Sachverstaendigen angeordnet, den Beschuldigten in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuweisen und dort zwecks Vorbereitung des psychiatrischen Gutachtens zu beobachten. Eine derartige Einweisung kann im Ermittlungsverfahren ausschliesslich der Staatsanwalt anordnen. Die Unterbringung darf die Dauer von sechs Wochen nicht ueberschreiten (? 43). 15 Vgl. ?Beschluss des Praesidiums des Obersten Gerichts zur Arbeitsweise bef der Einholung und Pruefung psychiatrischer und psychologischer Gutachten vom 7. 2. 1973?, in: Entscheidungen des Obersten Gerichts der DDR in Strafsachen, Bd. 13., Berlin 1974, S. 19 ff.; ?Beschluss des Praesidiums des Obersten Gerichts ueber die Voraussetzungen fuer die Beiziehung von forensischen Gutachten zur Pruefung der Zurechnungsfaehigkeit (?? 15, 16 StGB) und der Schuldfaehigkeit (? 66 StGB) von Taetern vom 30. 10. 1972?, in: Entscheidungen des Obersten Gerichts der DDR in Strafsachen, Bd. 13, a. a. O., S. 10 ff. 201;
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Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Humboldt-Universität zu Berlin, Sektion Rechtswissenschaft (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 1-416). In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 22.3.1984 und die 2. Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung vom 1.10.1984, berüchsichtigt.

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Maßnahmen unterstützt. Mit Unterstützung der Sicherheitsorgane der konnten die im Militärhistorischen Institut der in Prag begonnene Sichtung von Archivmaterialieh aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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