Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1987, Seite 186

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 186 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 186); usw. sowie das dienstliche Hauspersonal, sofern diese Personen Staatsangehörige des Entsendestaates sind. Auch hier fcann bilateral vereinbart sein, daß solche Personen hinsichtlich ihres Schutzes Diplomaten gleichgestellt sind, so daß auch sie nicht der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates unterliegen. Als Prüfungshandlungen sind nur solche Maßnahmen zulässig, die die verfassungsmäßig garantierten Rechte der Bürger unangetastet lassen. Die möglichen Prüfungshandlungen sind sehr vielgestaltig. Die wesentlichsten sind: Befragung des Anzeigenerstatters und Protokollierung , seiner Aussagen (einschließlich notwendiger Rückfragen bei Anzeigenden und Geschädigten) Ermittlung von Zeugen Und Geschädigten Befragung von Bürgern Auswertung von Karteien, Sammlungen und Registern der Volkspolizei und anderer Untersuchungsorgane (wie Personenkartei, Täterlichtbildkartei, Vergleichsreihen, Fünffingerabdrucksamm-lungen, Register über vermißte Personen und unbekannte Tote sowie Unterlagen des Paß-, Melde- und Erlaubniswesens) Einholen von Auskünften bei staatlichen Dienststellen, gesellschaftlichen Organisationen, Einrichtungen oder Betrieben Veranlassung von Revisions- oder Kon-trollmaßnahmen durch die genannten Organe und Institutionen und Auswertung der Ergebnisse Erteilung von Auflagen an bestimmte Geschädigte (z. B. zur Beibringung eines ärztlichen Attestes, von Urkunden, für die Überprüfung benötigter Gegenstände) Besichtigung des Ereignisortes und von Gegenständen Spurensuche und -Sicherung, unter Umständen verbunden mit formlosen Sicherstellungen Einholen gutachterlicher Stellungnahmen sowie Anforderungen und Auswertung von Sachverständigengutachten Vornahme von Untersuchungsexperimenten und Rekonstruktionen, soweit v der Verdächtige nicht hinzugezogen werden muß Anordnung von Blutalkoholuntersuchungen Hier besteht eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß Untersuchungshandlungen im Stadium der Anzeigenprüfung nicht erzwingbar sind. Sie ist notwendig, weil insbesondere auf dem Gebiet der Verkehrskriminalität oft der Verdacht einer Straftat erst auf dem Wege der Blutalkoholuntersuchung begründet werden kann, der Blutalkoholspiegel sich aber sehr schnell verändert. Vornahme erkennungsdienstlicher Maßnahmen (§ 44 Abs. 4), z. B. die Einholung von Proben zur vergleichenden Untersuchung sowie Maßnahmen zur Identifizierung von Personen Vernehmung von Zeugen Diese ist zweckmäßig, wenn die Aussagen für das weitere Verfahren sofort gesichert werden müssen oder erst auf der Grundlage einer ausführlichen protokollierten Zeugenaussage klar erkannt werden kann, ob die Voraussetzungen zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegeben sind. Die Vernehmung als Zeuge ist nur auf freiwilliger Grundlage zulässig, so daß in keinem Falle die in § 31 für Zeugen des Ermittlungsverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens beschriebenen Zwangsmaßnahmen angedroht oder angewendet werden dürfen (§ 95 Abs. 2). Befragung Verdächtiger Die Notwendigkeit der Befragung Verdächtiger kann sich außer bei Verfehlungen bei solchen Strafsachen ergeben, bei denen damit gerechnet werden kann, daß die Voraussetzungen einer Übergabe an ein gesellschaftliches Gericht ohne vorherige Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegeben sein können. Eine derartige Befragung kann ausnahmsweise auch bei der Prüfung des Verdachts einer nicht geringfügigen Straftat zweckmäßig sein, wenn z. B. Umstände darauf hinweisen, daß auf seiten des Anzeigenden ein Mißverständnis möglich ist (der angebliche Täter war zu seinem Handeln berechtigt; der Anzeigende hat unbewußt Äußerungen oder Verhaltensweisen des Verdächtigen falsch oder entstellt erfaßt oder gedeutet u. ä.). Die Befragung kann schließlich auch notwendig sein, wenn geklärt werden muß, wer von mehreren Verdächtigen als Beschuldigter, wer dagegen als Zeuge in Betracht kommt (z. B. bei Verkehrsunfäl- 186;
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Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Humboldt-Universität zu Berlin, Sektion Rechtswissenschaft (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 1-416). In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 22.3.1984 und die 2. Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung vom 1.10.1984, berüchsichtigt.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen im Falle der - Beendigung der Zusammenarbeit mit und zur Archivierung des notwendig sind. Inoffizieller Mitarbeiter; allmähliche Einbeziehung schrittweises Vertrautmachen des mit den durch ihn künftig zu lösenden politisch-operativen Aufgaben zur Gewinnving operativ bedeutsamer Informationen und Beweise sowie zur Realisierung vorbeugender und Schadens verhütender Maßnahmen bei strikter Gewährleistung der Erfordernisse der Wachsamkeit und Geheimhaltung, des Schutzes, der Konspiration und Sicherheit der notwendig ist, aus persönlichen beruflichen Gründen den vorübergehend kein aktiver Einsatz möglich ist. Die mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß bei der Gewinnung von die nicht Bürger der sind, sowie in der Zusammenarbeit mit solchen die ausländertypischen Besonderheiten herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Diese Besonderheiten ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und sowie dem Medizinischen Dienst bei Vorkommnissen mit Verhafteten im Verwahrraumbereich. Für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Verwahrraumbereich sind alle Mitarbeiter der Abteilung verantwortlich.

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