Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1987, Seite 185

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 185 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 185); Strafverfolgung, vor allem auf den räumlichen und personellen Geltungsbereich des Strafrechts der DDR.8 Zu den Umständen, die die Strafverfolgung ausschließen, gehören : Verjährung der Strafverfolgung (§§ 82 ff. StGB) Amnestie und Begnadigung (Art. 74 Verfassung) Fehlen der Ermächtigung des Generalstaatsanwalts der DDR zur Verfolgung einer durch Ausländer außerhalb des Territoriums der DDR begangenen Straftat, die nach § 80 Abs. 3 StGB ausnahmsweise vom Geltungsbereich des DDR-Strafrechts miterfaßt ist (§ 80 Abs. 4 StGB) Verbot der doppelten Strafverfolgung (§ 14 Abs. 1 StPO) . ' Fehlen oder Rücknahme eines erforderlichen Strafantrags (§ 2 Abs. 3 StGB) Immunität des Verdächtigen (Art. 60 Abs. 2 Verfassung oder § 56 GVG). Da es im. Strafverfahren um die Prüfung, Feststellung und Verwirklichung der persönlichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines Bürgers geht, ist bei Tod des Verdächtigen oder Beschuldigten das Verfahren automatisch beendet. Zu dem Personenkreis, der der Rechtsprechung der Gerichte der DDR gemäß §56 GVG nicht unterliegt, gehören: Die Leiter der in der DDR akkreditierten diplomatischen Vertretungen anderer Staaten und das Personal dieser Vertretungen. Das gleiche gilt für die im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder der Leiter und des Personals. Gegenüber diesen Personen dürfen in keinem Falle Ermittlungsverfahren eingeleitet oder Festnahmen, Verhaftungen, Zuführungen oder Vorführungen verfügt werden. Die Räumlichkeiten der Mission (Botschaft, Gesandtschaft, Militärmission, Handelsmission, Generalkonsulat u. dgl.), die Wohnungen der Diplomaten, die darin befindlichen Gegenstände, die Verkehrsmittel sowie die Archive und Dokumente der Mission, die Korrespondenz, die Papiere und das Vermögen der Diplomaten sind unverletzlich. Sie dürfen nicht durchsucht, beschlagnahmt oder gepfändet werden und unterliegen nicht der Zwangsvollstreckung. Zum Kreis der Diplomaten und ihnen .gleichgestellten Personen gehören außerdem . ausländische Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Parlamentspräsidenten und andere hohe staatliche Repräsentanten Personen, die Inhaber ausländischer Diplomatenpässe sind und denen falls erforderlich ein Diplomatenvisum erteilt wurde Mitglieder von Sonderkommissionen (z. B. Regierungsdelegationen, von internationalen staatlichen Fach- und Expertenkommissionen usw.) schließlich auch Amtspersonen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen, denen die DDR angehört, und die Beamten der UNO, die Vertretungen der Mitgliedstaaten bei diesen Organisationen. Nach den allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts gehören zu dem vorgenannten Personenkreis auch Angehörige ausländischer Truppeneinheiten und ausländischer Kriegsschiffe (soweit die Handlung im Bereich der Truppeneinheit oder an Bord des ausländischen Kriegsschiffes begangen wird). Bei Verletzung der Gesetze der DDR durch Angehörige dieses Personenkreises wird über diese Frage auf diplomatischem Wege entschieden. Schließlich genießen auch Personen, die sich auf der Grundlage eines Staatsvertrages in der DDR befinden, bezüglich ihrer dienstlichen Tätigkeit Immunität. Hierunter fallen einmal die in der DDR tätigen Konsuln fremder Staaten. Diese, unterliegen bezüglich ihrer dienstlichen Tätigkeit in keinem Falle der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates. Die Amtsräume, die Wohnungen der Konsuln, die Konsulararchive sowie der amtliche Schriftwechsel unterliegen nicht dem Zugriff der Staatsorgane des Empfangsstaates. Ist bilateral vereinbart, daß der Konsul hinsichtlich seiner Immunität die Rechte eines Diplomaten genießt, unterliegt er auch für die außerhalb seiner dienstlichen Tätigkeit begangenen Straftaten nicht der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates. * . Immunität bezüglich ihrer dienstlichen Tätigkeit genießen auch das Verwaltungsund technische Personal der diplomatischen Vertretungen, Konsulate, Sondermissionen 8 Vgl. Strafrecht. Allgemeiner Teil. Lehrbuch, Berlin 1978, S. 134, 139. 185;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 185 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 185) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 185 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 185)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Humboldt-Universität zu Berlin, Sektion Rechtswissenschaft (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 1-416). In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 22.3.1984 und die 2. Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung vom 1.10.1984, berüchsichtigt.

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher gerecht-werdende qualifizierte Aufgabenerfüllung im jeweiligen Bereich erfordert, nach Abschluß der Aktion kritisch die Wirksamkeit der eigenen Arbeit und die erreichten Ergebnisse zu werten. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung haben zu gewährleisten, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, ihre Entwicklung vor und nach der Tat, in die Beurteilung der Tat und in die Strafzumessung im gerichtlichen Urteil mit einzubeziehen.

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