Dokumentation: Strafverfahrensrecht, Lehrbuch, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von, Seite 171

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 171 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 171); ?sammenhang damit koennen auch Massnahmen abgesprochen werden, die den Umgang und die Freizeitgestaltung des Jugendlichen in der Zeit des Strafverfahrens und die Zusammenarbeit der Erziehungsberechtigten mit Schule, Betrieb, Arbeitskollektiv oder anderen Institutionen betreffen. Die festgelegten Massnahmen und entsprechende konkrete Verpflichtungen der Erziehungsberechtigten sind im Protokoll festzuhalten. Befindet sich der Jugendliche bei Uebernahme und Bestaetigung der Verpflichtung zur besonderen Aufsicht in Untersuchungshaft, wird der Haftbefehl aufgehoben und der Jugendliche nach Bekanntgabe der Verpflichtungen auf freidn Fuss gesetzt. Andernfalls wird auf den Erlass eines Haftbefehls verzichtet. Der J ugendliche hat das Recht, gegen die Anordnung der besonderen Aufsicht bei Gericht bzw. beim uebergeordneten Staatsanwalt Beschwerde einzulegen (? 137 Abs. 2). Sie kann sich gegen die besondere Aufsicht, aber auch gegen einzelne inhaltliche Punkte der Verpflichtungserklaerung richten. Schliesslich kann von ihm und seirien Erziehungsberechtigten auch dagegen Beschwerde erhoben werden, dass die Verpflichtung zur besonderen Aufsicht Erziehungsberechtigter vom Staatsanwalt oder Gericht nicht bestaetigt und der Jugendliche in Haft gelassen wurde. Fuer die Nichteinhaltung der Verpflichtungserklaerung der Erziehungsberechtigten ? ist keine Sanktion vorgesehen. - 6.2.5. Die Sicherheitsleistung Die StPO geht davon aus, dass auch Auslaender ohne festen Wohnsitz in der DDR nur in unumgaenglichen Faellen inhaftiert werden. Diese besondere Situation begruendet also nicht generell Fluchtverdacht. Aber auch dort, wo die Voraussetzungen zum Erlass eines Haftbefehls vorliegen, ein Vergehen oder nicht erheblich gesellschaftsgefaehrliches Verbrechen den Gegenstand des Verfahrens bildet und Fluchtverdacht nach ? 122 Abs. 2 Ziff. 1 oder 4 begruendet ist, gibt es die Moeglichkeit, die Fluchtgefahr auf weniger schwerwiegende Weise als mit einer Inhaftnahme des Beschuldigten oder Angeklagten auszuschalten oder wesentlich herabzumindern. Von der Anordnung oder Vollziehung der Untersuchungshaft kann abgesehen werden, wenn durch Hinterlegung von Vermoegenswerten bei Gericht zu erwarten ist, dass sich der Beschuldigte oder Angeklagte dem Verfahren nicht entziehen und den Ladungen Folge leisten wird (? 136) Paragraph 136 findet auf Buerger anderer sozialistischer Staaten keine Anwendung, da diese die Strafverfolgung im eigenen Lande garantieren. Entzieht sich der Beschuldigte oder Angeklagte dem Strafverfahren oder leistet er den Ladungen unbegruendet keine Folge, gehen die hinterlegten Vermoegenswerte, ohne Ruecksicht auf Eigentumsverhaeltnisse, auf Beschluss des Gerichts in das Eigentum des Staates ueber (? 136 Abs. 3). Die Sicherheitsleistung ist in jedem Stadium des Strafverfahrens wenn die Sachlage es gestattet, schon am Tage der Beschuldigtenvernehmung zulaessig. Art und Umfang werden vom Staatsanwalt und nach Erhebung der Anklage vom Gericht festgelegt (? 136 Abs. 2). Staatsanwalt und Gericht sind also berechtigt, andere als die ihnen zur Hinterlegung angebotenen Vermoegenswerte zu fordern oder die Freilassung des Beschuldigten oder Angeklagten von der Hinterlegung hoeherer Vermoegenswerte abhaengig zu machen. Die hinterlegten Vermoegenswerte koennen sowohl Geldbetraege als auch Wertobjekte sein. Unerheblich ist, wer die Vermoegenswerte fuer den Beschuldigten oder Angeklagten hinterlegt und wem sie gehoeren. Aus diesem Grunde schreibt ? 136 Abs. 2 vor, dass die sicherheitsleistende Person ueber die Beschuldigung zu unterrichten ist. Sie hat so die Moeglichkeit, von der Hinterlegung Abstand zu nehmen, wenn ihr das im Hinblick auf Art und Ausmass der Beschuldigung ratsam erscheint. Vom Staatsanwalt oder Gericht ist eine schriftliche Verfuegung bzw. ein richterlicher Beschluss ueber die Anordnung der Sicherheitsleistung und die Annahme der angebotenen Vermoegenswerte zu erlassen. Dem Beschuldigten oder Angeklagten ist die Entscheidung bekanntzugeben (? 136 Abs. 2). Ein bereits erlassener Haftbefehl ist aufzuheben. Wird die Freilassung oder 171;
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Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Humboldt-Universität zu Berlin, Sektion Rechtswissenschaft (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 1-416). In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 22.3.1984 und die 2. Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung vom 1.10.1984, berüchsichtigt.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der Untersuchungsorgane des Bruderorgans der Bulgarien und der durch. Mit den bulgarischen Genossen wurde eine Vereinbarung zwischen dem Leiter der Hauptverwaltung Untersuchung des der Bulgarien und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister und die darauf basierende Anweisung. In Durchsetzung der Richtlinie des Genossen Minister hat sich die Zusammenarbeit der Linie mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Zusammenarbeit mit befre.ündeten Sicherheitsorganen anderer Länder durchge führ erden - die vorwiegend oder ausschließlich durch leitende Angehörige Staatssicherheit einschließlich der Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteliigen undBezirksvei.

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