Dokumentation: Strafverfahrensrecht, Lehrbuch, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von, Seite 136

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 136 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 136); ?5.7. Der Begriff der Beweismittel Im Prozess der adaequaten Widerspiegelung eines strafrechtlich relevanten Ereignisses und des Nachweises der Wahrheit der gewonnenen Erkenntnisse haben die Beweismittel eine sehr wichtige Doppelfunktion: a) Beweismittel sind wesentliche Elemente der Erkenntnisgewinnung, weil die Organe der sozialistischen Strafrechtspflege aus ihnen die Informationen gewinnen, die sie fuer die Erlangung zusammenhaengender Erkenntnisse ueber die Beweisobjekte des konkreten Strafverfahrens benoetigen. b) Beweismittel sind zugleich die wesentlichen Beweisgruende fuer den Nachweis der Wahrheit der gewonnenen Erkenntnisse, da sich in ihnen Handlungen als praktische Verhaltensweisen aller an der Straftat aktiv oder passiv beteiligten Personen objektivieren. Die Beweismittel stellen als Ergebnisse der Handlungen von Menschen ein vermittelndes Glied zwischen dem zeitlich zurueckliegenden strafrechtlich relevanten Ereignis und den subjektiven Erkenntnissen im Strafverfahren dar. Um ihre Funktion und Bedeutung fuer die Beweisfuehrung zu erfassen ist es deshalb erforderlich, ihre Entstehung genauer zu untersuchen. Es muss davon ausgegangen werden, dass jede Handlung das Einwirken eines handelnden Subjekts auf mindestens ein Objekt darstellt. Dieses Objekt reagiert auf die Handlung mit einer mehr oder minder umfangreichen Veraenderung seiner selbst. Ueber diese passive Reaktion hinaus kann das Objekt auf die Einwirkung auch dergestalt aktiv reagieren, dass eine Veraenderung von mehr oder minder grossem Ausmass am eigentlichen Subjekt der Handlung hervorgerufen wird. In dieser Rueckwirkung wird sichtbar, dass jedes Subjekt einer Handlung gleichzeitig mehr oder minder auch Objekt einer durch sein Handeln ausgeloesten Gegenwirkung ist, also eine Wechselbeziehung besteht, Schlaegt z. B. ein Taeter bei der Begehung einer strafbaren Handlung eine Glasscheibe ein, so koennen unabhaengig davon, dass er sich dabei verletzen kann winzige Glassplitter in seiner Bekleidung haengen bleiben, welche dann spaeter als materielle Beweismittel genutzt werden koennen. Andererseits fuehrt die Erfahrung des Rechtsbrechers mit eineF fuer ihn besonders ?erfolgreichen? Methode zu der Rueckwirkung, dass er diese zur staendigen Methode der Begehung von strafbaren Handlungen macht. Die Art des Vorgehens der modus operandi bei einer strafbaren Handlung kann hier als Ergebnis ideeller Rueckwirkungen ebenfalls zur Identifizierung des Taeters genutzt werden. Zunaechst fuehrt jede Handlung eines Subjekts als Ursache zu einer Veraenderung des Objekts der Handlung als Wirkung. Dabei sind im Strafverfahren nicht nur diejenigen Wirkungen von Bedeutung, die unmittelbar durch das Handeln des Taeters entstanden sind. Es koennen auch die mittelbaren Wirkungen von Bedeutung sein, die im Ergebnis des Wirkens einer Kausalkette entstanden sind und das Handeln des Taeters , zur Ursache haben. Wirkung und Rueckwirkung spiegeln so in gewissem Masse die Handlung bzw. einzelne Elemente derselben wider und ermoeglichen einen Rueckschluss auf die Handlung oder einzelne Elemente. Zwischen der Handlung des Taeters und den verschiedenen durch sie hervorgerufenen Veraenderungen besteht, wenn wir diesen Zusammenhang aus der universellen Wechselwirkung herausloesen, ein Kausalzusammenhang, der es uns ermoeglicht, nach eingehender Analyse von der Wirkung auf die Ursache zurueckzuschliessen. Alle im Ergebnis der Handlung des Taeters objektiv entstandenen materiellen und ideellen Veraenderungen bilden die potentiellen Beweismittel. Sie muessen im Prozess der Beweisfuehrung gefunden, gesichert und in ihrem Informationsgehalt und Beweiswert erschlossen werden. Den Kern der Beweismittel bilden somit die objektiven Veraenderungen, die in oder an den materiellen Und ideellen Objekten des Handelns des Taeters bei der Begehung der Straftat herbeigefuehrt wurden. Damit ist die Funktion und Bedeutung der Beweismittel im Strafverfahren jedoch keinesfalls erschoepft. Um die Persoenlichkeit des Beschuldigten insbesondere seine 136;
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Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Humboldt-Universität zu Berlin, Sektion Rechtswissenschaft (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 1-416). In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 22.3.1984 und die 2. Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung vom 1.10.1984, berüchsichtigt.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Erarbeitung von Sicherungskonzeptionen. Vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung oder Verhinderung sozial negativer Auswirkungen von gesellschaftlichen Entwicklungsproblemen und Widersprüchen. Ein wichtiges, gesamtgesellschaftliches und -staatliches Anliegen besteht darin, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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