Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1987, Seite 114

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 114 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 114); Strafrechtspflege jedoch nicht davon, sich ihre persönliche Überzeugung nur auf der Grundlage der Gewißheit zu bilden. Es widerspräche der Verantwortung eines sozialistischen Richters, wenn er eine Entscheidung ohne oder gar gegen seine innere Überzeugung treffen würde. Zum anderen hängt von der inneren Überzeugung des Gerichts sehr wesentlich die Überzeugungskraft des Urteils und damit dessen Wirksamkeit für die Erziehung des Straftäters und für die Entwicklung des gesellschaftlichen Rechtsbewußtseins ab. Die marxistisch-leninistische Rechtswissenschaft wendet sich jedoch entschieden gegen bürgerliche Auffassungen, welche die richterliche Überzeugung zum Kriterium der Wahrheit erheben wollen. Mit der Auffassung, daß eine Erkenntnis dann wahr sei, wenn der Richter von ihr überzeugt ist, wird der materialistische Boden der Rechtswissenschaft verlassen; werden Positionen des subjektiven Idealismus eingenommen. In einer solchen Auffassung ist die Wahrheit nicht mehr objektiv in der Übereinstimmung (Adäquanz) zwischen Erkenntnisgegenstand und Erkenntnis gegeben. Sie hängt vielmehr von der subjektiven Stellung des Richters zu einer Erkenntnis ab, unabhängig davon, wie diese zustande gekommen ist. Das Wissen um ' die Übereinstimmung einer wissenschaftlich gewonnenen und bewiesenen Erkenntnis wird hier letzten Endes durch den Glauben an die Unfehlbarkeit des Richters ersetzt. Ähnlich verhält es sich mit solchen bürgerlichen Auffassungen, die davon ausgehen, daß, die Wahrheit im Strafverfahren nicht feststellbar sei und man sich deshalb mit einer möglichst hohen Wahrscheinlichkeit begnügen müsse, die dann die Grundlage der richterlichen Überzeugung sei.8 Die Überzeugung selbst sei jedoch die einzige Voraussetzung für das Urteil. Solche Auffassungen sind ebenfalls das Produkt des subjektiven Idealismus, indem sie bestreiten, daß unser Denken in der Lage ist, uns ein adäquates Abbild der Welt zu geben. Diese hier beispielhaft angeführten Theorien widersprechen der Weltanschauung der Arbeiterklasse und öffnen der Rechtswillkür Tür und Tor. Es ist daher nicht verwunderlich, daß derartige Auffassungen in der imperialistischen Beweis- theorie und Rechtsprechung vertreten werden. Sie sind beispielsweise die gängige Auffassung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der BRD.9 Sie erlauben nach wie vor, die vom bürgerlichen Klasseninteresse getragene Überzeugung der Richter zur entscheidenden Grundlage des Urteils zu machen und so in der Rechtsprechung pragmatisch nach dem jeweiligen Klasseninteresse der Bourgeoisie zu entscheiden. Zugleich kommt in; diesem Standpunkt die idealistische Grundposition des imperialistischen Strafprozeßrechts zum Ausdruck. Im sozialistischen Strafverfahren ist die richterliche Überzeugung das auf die Gewißheit gegründete Verhältnis des Richters zu den von ihm im jeweiligen Strafverfahren gewonnenen Erkenntnissen. Sie beinhaltet das auf die Beweisführung gegründete Wissen des Richters, daß die dem Urteil . zugrunde gelegten Erkenntnisse die Straftat und ihre Umstände adäquat widerspiegeln und die persönliche Identifizierung des Richters mit diesen Erkenntnissen und dem Urteil. Als ein Ergebnis des in den Prozeß der Beweisführung eingeschlossenen individuellen und kollektiven Erkenntnisprozesses im Strafverfahren ist die richterliche Überzeugung Ausdruck des schöpferischen Wirkens des Gerichts und bestimmt wesentlich die Qualität des konkreten Urteils. 5.2.3. Der Begriff der Beweisführung im Strafverfahren Der enge Zusammenhang zwischen dem Erkenntnisprozeß, dem Prozeß des Beweisens der gewonnenen Erkenntnisse und der Do-kumentierupg beider Prozesse beruht im wesentlichen auf folgendem; Im strafprozessualen Erkenntnisprozeß kommen Untersuchungsorgane und Gericht zwar bereits mit personellen und gegenständlichen Informationsträgern in Berührung und ge- 8 Vgl. Goltdammer’s Archiv für Strafrecht 1973, Heidelberg 1974, S. 266 ff. 9 VgL Entscheidungen des Bundesgerichtshofes der BRD in Strafsachen, Bd. 10 S. 209 ff. und Bd. 29, S. 18 f. 114;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 114 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 114) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Seite 114 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 114)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1987, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Humboldt-Universität zu Berlin, Sektion Rechtswissenschaft (Hrsg.), 3., durchgesehene Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1987, S. 1-416). In der 3., durchgesehenen Auflage wurden die seit 1982 vorgenommenen gesetzlichen Veränderungen, die das Strafverfahrensrecht betreffen, wie das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4.7.1985, die Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 22.3.1984 und die 2. Durchführungsbestimmung zur Strafprozeßordnung vom 1.10.1984, berüchsichtigt.

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Wirtschaftsstrafverfahren einen bedeutenden Einfluß auf die Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit zur Aufdeckung und Aufklärung von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. der vorbeugenden Verhinderung und der offensiven Abwehr feindlicher Aktivitäten durch die sozialistischen Schutz- und Sicherheitsorgane. Latenz feindlicher Tätigkeit politisch-operativen Sprachgebrauch Bezeichnung für die Gesamtheit der beabsichtigten, geplanten und begangenen Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? auch langfristig zu planen. Das heißt, daß diese Problematik auch in den Perspektivplänen der Diensteinheiten ihren Hiederschlag finden muß.

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