Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1982, Seite 74

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 74 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 74); 4.2. Die für die Durchführung des Strafverfahrens verantwortlichen staatlichen Organe 4.2.1. Die gemeinsamen Aufgaben der Organe der Strafrechtspflege Die Organe der Strafrechtspflege sind ein Teil des einheitlichen sozialistischen Staates. Was Art. 90 Abs. 1 Verfassung als Aufgaben der Rechtspflege festlegt, gilt auch für die Strafrechtspflege, denn auch die spezifischen Aufgaben der Strafrechtspflege können nicht isoliert von den Gesamtaufgaben des sozialistischen Staates gelöst werden. Die konsequente Einordnung ihrer Tätigkeit in diesen gesamtgesellschaftlichen Prozeß stellt eine grundlegende Voraussetzung für ihre Effektivität dar. Als Pflichten aller Organe der Strafrechtspflege hebt die StPO insbesondere hervor.- zur Erfüllung der einheitlichen Grundaufgabe des Strafverfahrens beizutragen (§§ 1 und 2), die Wahrheit in der Strafsache festzustellen und damit die allseitige, unvoreingenommene Aufklärung und Beweisführung sowie die richtige Anwendung der Gesetze zu gewährleisten (§§ 8, 22, 23, 101, 222), die verfassungsmäßigen Grundrechte aller Bürger (Art. 4, 6 StGB, §§ 4 ff. StPO) und die prozessualen Rechte der Verfahrensbeteiligten, insbesondere des Beschuldigten, Angeklagten und Geschädigten zu wahren (§§ 15 ff., 61 ff.), die Beseitigung der1 im Strafverfahren festgestellten Ursachen und Bedingungen von Straftaten durch die für den j eweiligen Bereich verantwortlichen Organe zu veranlassen (Art. 3 StGB, § 19 GVG, §§ 2, 18,19 StPO). Ungeachtet ihrer spezifischen Stellung und Verantwortung tragen alle Organe der Strafrechtspflege zur Erfüllung der einheitlichen Aufgabenstellung des Strafverfahrens bei. Wichtige strafprozessuale Pflichten sind für alle Organe der Strafrechtspflege einheitlich geregelt. Die erfolgreiche Lösung der Aufgaben des sozialistischen Strafver- fahrens setzt eine kameradschaftliche Zusammenarbeit der Organe der Strafrechtspflege voraus. Die Festlegung der von allen Organen der Strafrechtspflege zu erfüllenden gemeinsamen Pflichten wird durch die ausführliche Regelung der speziellen Verantwortlichkeiten eines jeden Organs in den verschiedenen Stadien des Verfahrens ergänzt. Grundsätzliche Bestimmungen hierfür sind § 2 Abs. 1, §§ 9 bis 11 für das Gericht § 13 für den Staatsanwalt § 88 für die Untersuchungsorgane. Mit § 12 enthält die StPO auch eine grundsätzliche Bestimmung für die gesellschaftlichen Gerichte, obwohl deren Tätigkeit auf strafrechtlichem Gebiet von ihr nicht geregelt wird. Die StPO gestaltet nur die Übergabe von Strafsachen an gesellschaftliche Gerichte durch die Organe der Strafrechtspflege, die Zusammenarbeit der Organe der Strafrechtspflege mit den gesellschaftlichen Gerichten (§§58 bis 60, 77, 97, 142, 149 und 191) sowie Normen über den Einspruch gegen Entscheidungen der gesellschaftlichen Gerichte über strafrechtliche Verantwortlichkeit (§§ 276 und 277). Eine derartige Beschränkung der StPO ist begründet, weil die Arbeitsweise der gesellschaftlichen Gerichte bei all ihrer Einordnung in das Gerichtssystem der DDR nicht mit der der staatlichen Gerichte gleichgesetzt werden kann (§§ 1, 2, 24 GVG). Es darf dabei nie übersehen werden, daß die gesellschaftlichen Gerichte unmittelbar gesellschaftliche Organe sind, deren Tätigkeit von Nichtjuristen ehrenamtlich ausgeübt wird. 4.2.2. Das Gericht als Organ der Strafrechtspflege Die staatsrechtliche Stellung des Gerichts und seine Aufgaben Das GVG regelt im Einklang insbesondere mit den Artikeln 92 bis 96 Verfassung sowohl die Stellung der Gerichte, ihre Tätigkeit und ihre Aufgaben als auch den Ge- 74;
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Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 1-400). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren der 2. Auflage: Horst Bein: 6, 7, 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3/ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zu widmen. Nur zu Ihrer eigenen Information möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis geben, daß die im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Grenzgebietes an der Staatsgrenze der zur verbunden, die für feindliche Provokationen, für die Organisierung von Grenzzwischenfällen, für die Durchführung ungesetzlicher Grenzübertritte und andere subversive Handlungen an unserer Staatsgrenze ausgenutzt werden können.

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