Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1982, Seite 50

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 50 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 50); Im Januar 1959 schlug das Zentralkomitee der SED den Gewerkschaften vor, zu prüfen, wie die Konfliktkommissionen in Organe mit größerem Einfluß auf die Erziehung der Werktätigen zu sozialistischen Verhaltensweisen zu verwandeln wären. Nachdem die Gewerkschaften gemeinsam mit den zentralen Rechtspflegeorganen in einer Reihe von Betrieben Erfahrungen bei der versuchsweisen Übertragung von mehr Rechten und größerer Verantwortung an die Konfliktkommissionen gesammelt hatten41, ergingen am 4. April 1960 die Richtlinie für die Arbeit der neuen Konfliktkommissionen (GBl. I 1960 Nr. 33 S. 347) und am 28. April 1960 die Verordnung über die neuen Konfliktkommissionen (GBl. I 1960 Nr. 33 S. 347). Die neuen Bestimmungen übertrugen den Konfliktkommissionen auch die Aufgabe, über Verletzungen von Strafgesetzen durch Werktätige zu entscheiden, soweit die Verletzungen wegen ihres geringen Grades der Gesellschaftsgefährlichkeit nicht vor den Strafgerichten verhandelt wurden. Hierzu gehörten insbesondere geringfügige Fälle von Diebstahl, Betrug und Unterschlagung zum Nachteil gesellschaftlichen Eigentums, Sachbeschädigung an gesellschaftlichem Eigentum, Diebstahl persönlichen Eigentums der Betriebsangehörigen, leichte Körperverletzung, Beleidigung von Angehörigen des Betriebes. In allen diesen Fällen erfolgte die Beratung nach vorheriger Absprache mit den zuständigen staatlichen Organen. Die Konfliktkommissionen legten, wenn erforderlich, als Ergebnis ihrer Beratung Erziehungsmaßnahmen fest. War ein Schaden entstanden, so war durch die Beratung zu erreichen, daß sich der Werktätige freiwillig zum Ersatz des Schadens verpflichtete. Organe der gesellschaftlichen Erziehung und Selbsterziehung existierten zunächst nur in der Form der Konfliktkommissionen. Die ersten Schiedskommissionen wurden erst im Jahre.s1963 geschaffen. Vorläufer der Schiedskommissionen in den Städten und Gemeinden waren die Schiedsmänner. Sie' behandelten Beleidigungen und Verleumdungen mit dem Ziel, vor Einreichung einer Privatklage bei Gericht eine Versöhnung zwischen Streitbeteiligten zu versuchen,42 was ihnen in etwa zwei Dritteln der Streitfälle auch gelang. Das Vertrauen, das sich die Schiedsmänner dadurch bei der Bevölkerung erworben hatten, gestattete es, den Sühnestellen im September 1958 die Befugnis zur Durchführung freiwilliger Sühneversuche wegen kleinerer einfacher zivilrechtlicher Streitigkeiten zwischen einzelnen Bürgern (Streitwert bis zu 100 DM) zu übertragen.43 Mehr und mehr gingen die Schiedsmänner dazu über, die Ursachen und Bedingungen der an sie herangetragenen Streitfälle zu erforschen, um die Lebensumstände, unter denen die Streitfälle entstanden waren, progressiv beeinflussen oder verändern zu können. Aus diesen Gründen zogen die Schiedsmänner auch Bürger zu ihren Beratungen hinzu. Gleichzeitig wuchs auch die Zusammenarbeit zwischen dem Schiedsmann und der Volksvertretung, die ihn gewählt hatte. Damit begann ein Entwicklungsweg, auf dem sich (in anderer Weise und weit langsamer als die Konfliktkommissionen in den Betrieben) die Sühnestellen in Richtung der späteren gesellschaftlichen Gerichte in den Wohngebieten usw. zu verwandeln anfingen. Dieser Prozeß, in dem eine traditionelle Einrichtung inhaltlich neu gestaltet und in dem die mit den Konfliktkommissionen gewonnenen Erfahrungen genutzt wurden, eigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben und in den Verwaltungen vom 30. 4. 1953, GBl. 1953 Nr. 63 S. 695. 41 Vgl. M. Benjamin/R. Kranke, Aufgaben und Arbeitsweise der Konfliktkommissionen, Berlin 1964, S. 6 ff. 42 Vgl. Anordnung über die Errichtung von Sühnestellen in der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. 5. 1954, GBl. 1954 Nr. 54 S. 555. 43 Vgl. Verordnung über die Sühnestellen Schiedsmannsordnung vom 22. 9. 1958, GBl. I 1958 Nr. 61 S. 690. Aus Organen, die früher vorwiegend Arbeitsstreitigkeiten zu regeln hatten, waren jetzt die Konfliktkommissionen zu Organen der gesellschaftlichen Erziehung und Selbsterziehung geworden. Die in den Konfliktkommissionen des Jahres 1960 erreichte Einheit von Demokratie und Zentralismus wurde in der Folgezeit in einer dem jeweiligen gesellschaftlichen Entwicklungsstand entsprechenden Weise weiterentwickelt, bis die Konfliktkommissionen im Jahre 1968 zum Niveau gesellschaftlicher Gerichte herangereift waren, die auf der Grundlage des GGG gebildet wurden. 50;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 50 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 50) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 50 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 50)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 1-400). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren der 2. Auflage: Horst Bein: 6, 7, 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3/ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung nur gerecht werden, wenn die eigenen Kräfte entsprechend eingestellt und vorbereitet sowie in Zusammenarbei mit den zuständigen operativen Diensteinheiten gemeinsam mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und als Voraussetzung ihrer Verwendbarkeit in der Beweisführuna. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit beachtet wird auch umgekehrt; die Gewährleistunq der Gesetzlichkeit ist nicht ohne gleichzeitige Beachtung der Pähtsilichkeit, Objektivität und Wissenschaftlichkeit möglich.

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