Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1982, Seite 38

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 38 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 38); besonders bezeichneten Fällen zuständig. Er war wegen seiner Bluturteile gegen Gegner des Hitlerstaates berüchtigt. Die Sondergerichte waren von der faschistischen Gewaltherrschaft eingesetzte besondere Strafkammern zur legalisierten Terrorisierung von Antifaschisten. Gegen ihre Urteile gab es kein Rechtsmittel. Nach dem Kontrollrats-Gesetz Nr. 4 hatte die Umgestaltung der deutschen Gerichte grundsätzlich in Übereinstimmung mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 in der Fassung vom 22. März 1924 zu erfolgen. Die ordentlichen Gerichte waren in Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte zu gliedern. Ihre Zuständigkeit richtete sich nach dem am 30. Januar 1933 in Kraft befindlichen Recht. Schließlich wurde bestimmt, daß alle früheren aktiven Mitglieder der Nazipartei, und alle anderen Personen, die an den Strafmethoden des Hitlerregimes direkt Anteil gehabt hatten, ihres Amtes als Richter oder Staatsanwalt zu entheben sind. Die Errichtung der Deutschen Justizverwaltung Eine der vielen Schwierigkeiten, unter denen das demokratische Gerichtswesen in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands zu schaffen war, bestand darin, die einheitliche Entwicklung der Justiz in den fünf Ländern der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands zu -sichern, obwohl jedes Land seine Gerichtsorganisation erhielt, die mit dem Oberlandesgericht als oberstem Gericht dieses Landes abschloß. Eine deutsche zentrale Staatsmacht fehlte noch. Um die notwendige einheitliche Einwirkung auf die Entwicklung der Justiz in den fünf Ländern zu gewährleisten, befahl die SMAD am 27. Juli 1945 die Errichtung der zentralen Deutschen Justizverwaltung.16 Der ihr am 4. September 1945 mit SMAD-Befehl Nr. 4917 erteilte Auftrag, die Gerichte in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands zu entnazifizieren und zu reorganisieren, „umschloß revolutionäre Aufgaben, für die vier Seiten bestimmend waren: systematische Ausbildung demokratischer Kräfte, vor allem von Menschen aus der Arbeiterklasse, zu Richtern und Staatsanwälten, Demokratisierung der Gerichtsorganisation insbesondere durch die breite Einbeziehung von Schöffen und Geschworenen aus der Arbeiterklasse und Aufbau eines übersichtlichen Gerichtssystems, Entwicklung der Leitung der. Gerichte und der Rechtsprechung, Herausbildung eines neuen sozialistischen Rechts"18. Die Deutsche Justizverwaltung leitete und kontrollierte die Erfüllung dieser Aufgaben in den Justizorganen der fünf Länder und setzte so in den Jahren 1945 bis zur Gründurig der Deutschen Demokratischen Republik die demokratische Justizreform durch. Volksrichter, Volksstaatsanwälte und Schöffen Träger der demokratischen Justiz Während der faschistischen Gewaltherrschaft waren etwa 80 Prozent aller Richter und Staatsanwälte Mitglieder der Nazipartei gewesen. Damit hatten diese Menschen ihre moralische Integrität sowie das Recht verloren, in der demokratischen Rechtspflege tätig zu sein. Alle in dieser Weise politisch belasteten Richter und Staatsanwälte wurden entfernt. Sie waren nach dem 8. Mai 1945 bei der in verschiedenen Ländern der Sowjetischen Besatzungszone erfolgten Auflösung des alten Justizapparates oder auf Grund des Befehls Nr. 49 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland entlassen worden. л Richter und Staatsanwälte, die in der faschistischen Strafjustiz Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hatten, erhielten ihre gerechte Strafe. 16 Vgl. „Befehl Nr. 17 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland über die Bildung von Zentralverwaltungen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands vom 27. 7. 1945", in*. Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, Berlin 1968, S. 100 ff. 17 Vgl. „Befehl Nr. 49 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland zur Reorganisierung der deutschen Gerichte vom 4. 9. 1945", in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 142 f. 18 H. Benjamin, „Zur Leitung der Rechtsprechung in der DDR aus historischer Sicht", Staat und Recht, 1974/5, S. 779 f. 38;
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Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 1-400). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren der 2. Auflage: Horst Bein: 6, 7, 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3/ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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