Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1982, Seite 346

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 346 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 346); 14. Die Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit 14.1. Bedeutung und Ziel der Strafenverwirklichung Die erfolgreiche Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten erfordert eine exakte und unvoreingenommene Untersuchung jeder Strafsache sowie eine richtige Festsetzung und überzeugende Begründung von gerechten, dem Grad objektiver Tatschwere und individueller Schuld entsprechenden Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Die Wirksamkeit sozialistischer Strafrechtspflege hängt aber auch wesentlich von der zielstrebigen und zügigen Verwirklichung der erkannten Strafen ab. Daß der Rechtsverletzer sich künftig in jeder Hinsicht verantwortungsbewußt gegenüber seinen Pflichten im gesellschaftlichen und persönlichen Leben verhält, ist in der Regel erst mit der Durchsetzung der in der gerichtlichen Entscheidung festgelegten Strafen, Verpflichtungen und anderen Maßnahmen zu erreichen.1 Nicht selten, beispielsweise bei hartnäckigen Rückfalltätern, sind hierzu weitere intensive staatliche und gesellschaftliche Maßnahmen (z. B. zur Wiedereingliederung gemäß §§ 47, 48 StGB) notwendig. Die durch das bisherige Strafverfahren begonnene oder bereits bewirkte Umerziehung muß mit dem Ziel fortgesetzt und bestätigt werden, den Verurteilten zur vollen Erkenntnis und dauerhaften Beachtung seiner staatsbürgerlichen Pflichten zu führen. Die Verwirklichung der Strafe ist daher ein wichtiges Anliegen des Strafverfahrens. Die zuständigen staatlichen Organe haben auf der Grundlage der gerichtlichen Entscheidungen die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zu treffen, damit die Funktion der ausgesprochenen Strafen optimal verwirklicht wird (§ 338). Sie tragen so dazu bei, den Zweck der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu realisieren (Art. 2 StGB). Bei der Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist auf die Bewußtseinsbildung des Gesetzesverletzers zielstrebig Einfluß zu nehmen. Er ist insbesondere durch seine Bewährung und Wiedergutmachung nachdrücklich zur Wahrung der sozialistischen Staatsdisziplin und zu einem verantwortungsbewußten Verhalten im gesellschaftlichen und persönlichen Leben zu erziehen. Darauf muß die Tätigkeit der für die Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zuständigen staatlichen Organe gerichtet sein. Die StPO geht davon aus, daß es zu den Aufgaben des Strafverfahrensrechts gehört, die Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu sichern. Die zuständigen staatlichen Organe müssen sich stets von der vom Gesetz allgemein festgelegten und durch die gerichtliche Entscheidung konkretisierten strafpolitischen Zielsetzung der jeweiligen Maßnahme leiten lassen. Routine und Schematismus sind bei ihrer Verwirklichung ebenso schädlich wie bei ihrer Festlegung. In § 1 Abs. 2 ist geregelt, daß die StPO die Tätigkeit der Organe der Strafrechtspflege und anderer staatlicher Organe zur Realisierung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit festlegt. Dement- 1 Vgl. H. Willamowski, „Ziel und Hauptrichtungen der Änderung der StPO", Neue Justiz, 1975/4, S. 97 ff.; H. Weber/H. Willa-mowski/A. Zoch, „Höhere Anforderungen an die Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit", Neue Justiz, 1975/22, S. 653 ff Neue Justiz 1975/23, S. 677 ff. und Neue Justiz, 1975/24, S. 713 ff. (die Ausführungen dieses Kapitels stützen sich in wesentlichen Teilen auf diesen Aufsatz). V 346;
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Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 1-400). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren der 2. Auflage: Horst Bein: 6, 7, 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3/ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu gestalten und durchzusetzen sind. Der Aufnahmeprozeß Ist Bestandteil dieses Komplexes vor politisch oteraCrven Aufgaben und Maßnahmen polf tisch-opsrat iver Untersuchungshaitvollzuges.

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