Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1982, Seite 295

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 295 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 295); Grundlage einer Übergabeentscheidung. Das Prinzip der Übergabe soll zur einheitlichen staatlichen Leitung der Strafpolitik, zur Gewährleistung des Schutzes der Rechte und Interessen der Bürger und der Gesellschaft und zur einheitlichen Anwendung der Strafgesetze beitragen. Die Übergabeentscheidung ist ihrem Inhalt nach die Erklärung eines Untersuchungsorgans, der Stäatsan-waltschaft oder eines Kreisgerichts, daß der Ausspruch einer Strafe nicht für erforderlich gehalten wird und deshalb die strafrechtliche Verantwortlichkeit durch Beratung und Entscheidung eines gesellschaftlichen Gerichts verwirklicht werden soll. Zur Übergabe eines Vergehens an ein gesellschaftliches Gericht sind die Untersuchungsorgane, die Staatsanwaltschaft und die Kreisgerichte befugt. Die Mehrzahl der Übergaben erfolgt durch die Kriminalpolizei, einige Verfahren werden von den Staatsanwälten übergeben. Selten übergibt ein Gericht einen Vorgang. Untersuchungsorgane und Staatsanwälte übergeben mittels einer Verfügung, die Gerichte durch Beschluß. Hat der Staatsanwalt den Erlaß eines Strafbefehls beantragt, liegen aber die Voraussetzungen des § 58 vor, so übergibt das Gericht das Vergehen dem gesellschaftlichen Gericht (§ 271 Abs. 3). Die Übergabeentscheidung bildet die Grundlage für das Tätigwerden des gesellschaftlichen Gerichts und ist eine wichtige Form der Anleitung. Die Qualität der Übergabeentscheidung bestimmt wesentlich die Erfüllung der Aufgaben durch die gesellschaftlichen Gerichte. (Das gesellschaftliche Gericht darf nur über Handlungen beraten, die in der Übergabeentscheidung bezeichnet sind.) Die Entscheidung muß enthalten (§ 59) : a) eine zusammenfassende Darstellung des Sachverhalts und der Beweismittel Die wesentlichen Merkmale des Sachverhalts sind knapp, verständlich und übersichtlich darzulegen. Dabei müssen besonders die Tatsachen und Probleme deutlich werden, auf welche es konkret ankommt. Bei den meisten vorsätzlichen Vergehen, die gesellschaftlichen Gerichten übergeben werden, sind Sachverhalt und Schuldfrage einfach. Bei fahrlässigen Vergehen muß das übergebende Organ überzeu- gend darlegen, worin es die Fahrlässigkeit des Beschuldigten sieht. Dazu sind vor allem die Rechtspflichten zu zeigen, welche dem Beschuldigten in der Tatsituation oblagen, und es ist darzulegen, wie und warum er diese verletzte. In der Übergabeentscheidung sind die Beweismittel anzuführen, auf welche sich der Tatverdacht stützt. Sachliche Beweismittel und Zeugenaussagen werden meist ausreichen. Bei fahrlässigem Vergehen kann es erforderlich sein, vorliegende Sachverständigengutachten soweit zu zitieren, wie es für den Nachweis der Schuld erforderlich ist. b) eine rechtliche Würdigung unter Angabe des verletzten Strafgesetzes. In einfachen Fällen wird es genügen, den Tatbestand anzuführen (z. B. § 158 StGB). In schwierigen Fällen kann es sich als erforderlich erweisen, zu begründen, weihalb die Tatbestandsmerkmale einer oder mehrerer Strafrechtsnormen erfüllt sind. c) eine tatbezogene Einschätzung der Persönlichkeit des Täters. Es kommt darauf an, solche Merkmale der Persönlichkeit anzuführen, die in unmittelbarer Beziehung zu dem Vergehen stehen und für die Entscheidung über die anzuwendenden Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Bedeutung sind. Dazu gehören Tatsachen, die Aufschluß über das Motiv der Straftat geben, die Einstellung zur Arbeit (Arbeitsleistungen, -moral, und -disziplin) und zu gesellschaftlichen Verpflichtungen, das Verhalten im Arbeitskollektiv, im Wohngebiet oder in der Familie, sich in der Straftat widerspiegelnde Einstellungen bzw. Denk- und Lebensgewohnheiten. d) die Darlegung der Gründe für die Übergabe. Es ist zu vermerken, weshalb die Übergabe gerechtfertigt ist. e) Hinweise auf die Ursachen und Bedingungen der Handlung. Es sind solche Ursachen und Bedingungen anzuführen, die aus den zum Zeitpunkt der Übergabe vorliegenden Materialien ersichtlich sind und die bei der Verübung des Vergehens unmittelbar wirksam waren. Hierbei handelt es sich um Hinweise auf Beziehungen zwischen Bewußtsein und Tatentschluß, die bedeutsam sind für die 295;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 295 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 295) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 295 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 295)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 1-400). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren der 2. Auflage: Horst Bein: 6, 7, 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3/ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung hervorzurufen und gleichzeitig die Volkswirtschaft der zu schädigen, haben drei weitere Strafgefangene aus der Bautzen langfristig vorbereitet und geprobt, im Arbeitskommando einen Brand gelegt.

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