Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1982, Seite 255

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 255 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 255); zu erteilen, damit die dazu berechtigten Beteiligten auch zu den Ergebnissen der erneuten Beweisaufnahme Stellung nehmen können. Die Schlußvorträge des gesellschaftlichen Anklägers und des gesellschaftlichen Verteidigers Grundlage für die Schlußvorträge des gesellschaftlichen Anklägers und Verteidigers sind der ihnen vom Kollektiv bzw. gesellschaftlichen Organ erteilte Auftrag und die Ergebnisse der Beweisaufnahme. Der gesellschaftliche Ankläger soll auf dieser Grundlage die belastenden bzw. die strafrechtliche Verantwortlichkeit erhöhenden Fakten in den Mittelpunkt seiner Ausführungen rücken. Daher wird er in erster Linie zur Schwere der Straftat, zu dem verursachten Schaden, zur Strafe und zur Verhütung weiterer Straftaten Stellung nehmen, Vorschläge unterbreiten bzw. Anträge stellen. Unter den Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 ist er berechtigt, von seinem gesellschaftlichen Auftrag zurückzutreten. Der gesellschaftliche Verteidiger soll zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten, zu den entlastenden oder die strafrechtliche Verantwortlichkeit mindernden oder ausschließenden Umständen, zur anzuwendenden Strafe, zu den erforderlichen kriminalitätsverhütenden Maßnahmen Stellung nehmen. Er soll Vorschläge unterbreiten, Anträge stellen und die Bereitschaft des Kollektivs zur Bürgschaftsübernahme vortragen. Unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 1 ist er berechtigt, von seinem gesellschaftlichen Auftrag zurückzutreten. Das Plädoyer des Staatsanwalts Der Schlußvortrag des Staatsanwalts enthält seine Ausführungen zu den Ergebnissen der Beweisaufnahme, seine rechtlichen Darlegungen, seine Anträge. Das Plädoyer muß den Widerspruch zwischen der Straftat und den sozialistischen Gesellschaftsverhältnissen, zwischen dem Täter und der Gesellschaft sichtbar machen. Es muß auf der Grundlage des anzuwendenden Strafgesetzes allen an der Verhandlung Teilnehmenden die Notwendigkeit der staatlichen Reaktion auf den konkreten Widerspruch über- S ' \ ' zeugend darlegen. Es zeigt die Faktoren auf, die innerhalb des Milieus des Angeklagten die Straftat begünstigten und wie diese überwunden werden können. In dem Maße, wie dies dem Staatsanwalt gelingt, wird das Plädoyer zu einem Akt sozialistischer Menschenführung. Alle Erörterungen des Staatsanwalts über den Sachverhalt müssen exakt den Ergebnissen der Beweisaufnahme entsprechen. Dabei wiederholt er nicht etwa die gesamten Ergebnisse der Beweisaufnahme, sondern hebt ihre hauptsächlichen und charakteristischen Züge hervor. Sein Schlüß-vortrag aber beschränkt sich nicht auf den Tathergang, sondern umfaßt auch die in der Beweisaufnahme festgestellten subjektiven und objektiven Faktoren des Falles, die zeitlichen, örtlichen und sonstigen Bedingungen der Straftat. Mit dem Extrakt der Sachverhaltsdarstellung muß der Staatsanwalt den Anwesenden eindeutig vermitteln, wie die sozialistische Arbeits- und Lebensweise im betreffenden Bereich infolge solcher Konflikte, wie sie in der untersuchten Straftat ihren Ausdruck fanden, gehemmt wird. Indem er auf die Ursachen und Bedingungen eingeht, trägt er dazu bei, die Voraussetzung zur Heranführung der Werktätigen an die Kriminalitätsvorbeugung und -bekämp-fung zu vervollkommnen. Nur wenn bewiesen ist, daß der Angeklagte die Straftat begangen hat, darf der Staatsanwalt eine Verurteilung beantragen. Er darf keine Behauptung aufstellen, die sich nicht auf unwiderlegbare Ergebnisse der Beweisführung stützt; aber auch keine Tatsachen vortragen, die nicht Gegenstand der Beweisaufnahme waren. Unterlaufen dem Staatsanwalt insoweit Fehler, so beeinträchtigt das die überzeugende und erzieherische Wirkung des Plädoyers. Der Staatsanwalt darf auch nicht Beweisgründe verschweigen, die der von ihm vertretenen Version widersprechen. Er muß sie entweder widerlegen oder sie anerkennen. Übergeht er sie, so handelt er gegen seine Pflicht, zur Wahrheitsfeststellung beizutragen. Er darf nicht nur die den Angeklagten belastenden Beweismittel hervorheben, sondern er muß auch die Beweismittel einschätzen, die zugunsten des Angeklagten sprechen. Nur mit einem unvoreingenommenen Plädoyer kann 255;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 255 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 255) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 255 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 255)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 1-400). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren der 2. Auflage: Horst Bein: 6, 7, 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3/ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung untergraben oder schwächen wollte. Der Täter braucht nicht den Gesamtumfang der Untergrabung oder Schwächung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung erkannt zu haben.

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