Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1982, Seite 223

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 223 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 223); Soweit eine gerichtliche Entscheidung Tatsachen feststellt, für die das Strafregistergesetz eine Eintragungspflicht vorsieht, entsteht mit ihrer Rechtskraft die Gewährleistungspflicht des Generalstaatsanwalts zur Eintragung ins Strafregister. Solche eintragungspflichtigen Tatsachen sind nicht nur die rechtskräftigen Erkenntnisse eines Gerichts über Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit, sondern z. B. auch die mit rechtskräftigem Gerichtsbeschluß erfolgte vorläufige oder endgültige Einstellung des Verfahrens. 8.2. Eröffnung des Hauptverfahrens erster Instanz und Vorbereitung der Hauptverhandlung 8.2.1. Das Eröffnungsverfahren Die Bedeutung des Eröffnungsverfahremi Eine gerichtliche Hauptverhandlung darf auf Grund der Anklageerhebung nur stattfinden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: a) Gegen den Angeklagten muß ein vom Gericht festgestellter hinreichender Tatverdacht wegen der in der Anklage bezeich-neten Straftat gegeben sein. b) Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung müssen vorliegen. c) Die Strafsache muß für die Übergabe atn ein gesellschaftliches Gericht ungeeignet sein. d) Die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die Vorbereitung der Hauptverhandlung (z. B. Ladungsfristen, Ladun gen) müssen eingehalten worden sein. Das Eröffnungsverfahren verhindert weitgehend, daß Strafsachen zur Haupt Verhandlung gelangen, die entweder im Ermittlung.s-verfahren nicht vollständig aufgeklärt worden sind, in denen die Ermittlungsergebnisse keinen hinreichenden Tatverdacht begründen, in denen eine gesetzliche Voraussetzung der Strafverfolgung fehlt oder für deren Beratung und Entscheidung die gesellschaftlichen Gerichte zuständig sind. Die Nichtzulassung solcher Strafsachen zur Hauptverhandlung trägt zum Schutz der Rechte des Beschuldigten bei und bewahrt ihn vor unnötigen Belastungen. Das Gesetz (§ 188 Abs. 1 Ziff. 1 bis 4) schreibt für s.olche Strafsachen ein anderes prozessuales Vorgehen als die gerichtliche Hauptverhamdlung vor. Dadurch fördert es die Prozeßökonomie und beugt zugleich einer Abwertung (der Hauptverhandlung vor. Sie kann eintroten, wenn die Hauptverhandlung infolge vom Mängeln, die schon vorher hätten erkann it werden können, unterbrochen werden mu ß. Mit der Einreichung der Anklagescl irift wird das Verfahren beim Gericht anhängig (§ 187 Abs. 1). Ab jetzt befaßt sich allein und erstmalig das Prozeßgericht mit dem g esamten Ermittlungsergebnis, um in eigener Verantwortung über den weiteren Verlauif oder die Beendigung des Verfahrens zu emtsc beiden. Alle Entscheidungen im Eröffnumgs verfahren (ausgenommen in kreisgerichtl ich en Verfahren bei selbständigen Einziehungen und in Verfahren vor dem Obersten Gericht) werden unter Mitwirkung von Sclhöff en getroffen (§ 188 Abs. 3). Im Unterschied zur gerichtlichen Hraupt-verhandlung prüft und entscheidet dan Gericht im Eröffnungsverfahren nur auf Gifund der Akten. Eröffnet das Gericht da s Ha upt-verfahren, trifft es damit keine Entscheidung vorweg, die der gerichtlichen Haupt-verhandlung Vorbehalten ist. Mit se inem . Eröffnungsbeschluß stellt das Gericht fest, d aß gegen den Angeklagten hinreichender Tatverdacht wegen der in der Anklageschri. ft bezeichneten Straftat vorliegt. Bis zur Eröffnung des Hauptveirfahrem ? kann der Staatsanwalt die Anklage zurücknehmen (§ 189 Abs. 2 Ziff. 4). Ausschließlich der Generalstaatsanwalt der DDR ist befugt, die Anklage in jeder Lage des Verfahrens zurückzunehmen (§ 193 Abs. 2). Die Rücknahme der Anklage wird z. B. erforderlich sein, wenn sich in dem Zeitraum nach Anklageerhebung bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens nachträglich herausstellt, daß die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung nicht vorliegen oder daß die erhobene Beschuldigung nach den Ergebnissen einer gemäß § 190 Abs. 1 Ziff. 2 im Eröffnungsverfahren gerichtlich angeordneten Nachermittlung nicht mehr begründet ist. Im gerichtlichen Verfahren nimmt der Staatsanwalt nur durch die Stellung von Anträgen an das Gericht auf das weitere Verfahren Einfluß. 223;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 223 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 223) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 223 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 223)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 1-400). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren der 2. Auflage: Horst Bein: 6, 7, 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3/ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt.

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