Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1982, Seite 22

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 22 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 22); stehen mehrere durch die Strafprozeßordnung geregelte prozessuale Rechtsverhältnisse, vor allem bei der Tätigkeit des Gerichts im Rahmen der Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung und bei der Entscheidung über die Strafaussetzung auf Bewährung. Es wurde daher für richtig angesehen, die hier auftauchenden prozessualen Probleme, soweit sie in der Strafprozeßordnung geregelt sind, im Lehrbuch Strafverfahrensrecht mit zu behandeln. Ausgenommen bleibt also der Vollzug der mit Freiheitsentzug verbundenen Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Dieser wird vom Strafvollzugsrecht, vor allem im StVG geregelt, das eigene verfahrensrechtliche Bestimmungen enthält. Die Aufdeckung begangener Straftaten ist in der Regel eine außerordentlich komplizierte, mühevolle und zuweilen auch gefahrvolle Aufgabe, die besonderes Können und den Einsatz moderner wissenschaftlich-technischer Mittel und Methoden erfordert. Exakte und rasche Aufklärung der Straftaten und ihrer Ursachen ist für den Schutz der Gesellschaft und der Rechte der Bürger äußerst bedeutsam. Ausspruch und Vollzug einer Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, vor allem einer vom Gericht verhängten Strafe, sind mit tiefen Eingriffen in Rechte und Freiheiten der betroffenen Bürger verbunden. Deshalb ist es auf diesem Gebiet besonders erforderlich, daß das Recht detailliert regelt, wie die Untersuchungen durchzuführen sind, welche Maßnahmen notwendig und zulässig sind, wenn der Verdacht einer Straftat besteht, in welcher Art und Weise Recht zu sprechen ist und wie die Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu realisieren sind.10 Diese Prozeßformen sind vor allem in der Strafprozeßordnung, als der gesetzlichen Grundlage für das Verfahren in Strafsachen festgelegt. Damit sind die juristischen Garantien dafür gegeben, daß im Interesse des Schutzes der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung und aller ihrer Bürger jede Straftat wirklichkeitsgetreu aufgedeckt und aufgeklärt sowie der Schuldige strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird, daß Untersuchungen und Entscheidungen in Strafsachen entsprechend den Grundsätzen des Humanismus, der sozialistischen Demokratie und Gerechtigkeit erfolgen. Ein wesentlicher Grundzug des Strafverfahrens ist also seine besondere Prozeß-form. Die Frage nach dem Wesen des Strafverfahrens ist jedoch so lange nur unvollständig beantwortet wie nicht auch seine Aufgaben ausdrücklich formuliert worden sind. Die grundlegende Aufgabenstellung des Strafverfahrens ist in § 1 StPO mit den Worten bestimmt: „Es sichert, daß jeder Schuldige, aber kein. Unschuldiger strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird." Mit Hilfe des Strafverfahrens ist zu gewährleisten, daß jede begangene Straftat bei strikter Wahrung der Würde der Bürger und unter unmittelbarer Mitwirkung der Bürger allseitig und beschleunigt aufgeklärt und jeder Schuldige unter genauer Beachtung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein staatliches oder gesellschaftliches Gericht zur Verantwortung gezogen wird. Artikel 2 Grundlagen des Strafverfahrens der UdSSR und der Unionsrepubliken vom 25. Dezember 1958 formuliert die Aufgaben des Strafverfahrens in folgender Weise: „Aufgabe des sowjetischen Strafverfahrens ist die schnelle und vollständige Aufdeckung von Straftaten, die Überführung der Schuldigen und die Gewährleistung der richtigen Gesetzesanwendung, damit jeder, der eine Straftat begangen hat, gerecht bestraft und nicht ein Unschuldiger zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit gezogen und bestraft wird." Mit der Verwirklichung dieser Aufgaben sowie mit Maßnahmen zur Durchsetzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und zur Verhütung weiterer Straftaten trägt das Strafverfahren zur wirksamen Bekämpfung der Kriminalität im Sinne ihrer schrittweisen Zurückdrängung bei. Damit erweist sich das Strafverfahren als Bestandteil der sozialistischen Rechtspflege, der die Aufgabe gestellt ist, der Durchführung der sozialistischen Gesetzlichkeit, dem Schutz und der Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer Staats- und Ge- 10 Vgl. W. Sawizki, „Sind Formalitäten im Gerichtsverfahren notwendig?". Der Schöffe 1981/7, S. 174 ff. und 1981/8, S. 198 ff. 22;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 22 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 22) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 22 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 22)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 1-400). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren der 2. Auflage: Horst Bein: 6, 7, 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3/ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit optimal zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Die Einziehung von Sachen gemäß besitzt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann Bedeutung, wenn nach erfolgter Sachverhaltsklärung auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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