Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1982, Seite 179

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 179 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 179);  Amnestie und Begnadigung (Art. 74 Verfassung) Fehlen der Ermächtigung des Generalstaatsanwalts vder DDR zur Verfolgung einer durch Ausländer außerhalb des Territoriums der DDR begangenen Straftat, die hach § 80 Abs. 3 StGB ausnahmsweise vom Geltungsbereich des DDR-Strafrechts miterfaßt ist (§ 80 Abs. 4 StGB) Verbot der doppelten Strafverfolgung (§ 14 Abs. 1 StPO) Fehlen oder Rücknahme eines erforderlichen Strafantrags (§ 2 Abs. 3 StGB) Immunität des Verdächtigen (Art. 60 Abs. 2 Verfassung oder § 56 GVG). Da es im Strafverfahren um die Prüfung, Feststellung und Verwirklichung der persönlichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines Bürgers geht, ist bei Tod des Verdächtigen oder Beschuldigten das Verfahren automatisch beendet. Zu dem Personenkreis, der der Rechtsprechung der Gerichte der DDR gemäß § 56 GVG nicht unterliegt, gehören: Die Leiter der in der DDR akkreditierten diplomatischen Vertretungen anderer Staaten und das Personal dieser Vertretungen. Das gleiche gilt für die im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder der Leiter und des Personals. Gegenüber diesen Personen dürfen in keinem Falle Ermittlungsverfahren eingeleitet oder Festnahmen, Verhaftungen, Zuführungen oder Vorführungen verfügt werden. Die Räumlichkeiten der Mission (Botschaft, Gesandtschaft, Militärmission, Handelsmission, Generalkonsulat u. dgl.), die Wohnungen der Diplomaten, die darin befindlichen Gegenstände, die Verkehrsmittel sowie die Archive und Dokumente der Mission, die Korrespondenz, die Papiere und das Vermögen der Diplomaten sind unverletzlich. Sie dürfen nicht durchsucht, beschlagnahmt oder gepfändet werden und unterliegen nicht der Zwangsvollstreckung. Zum Kreis der Diplomaten und ihnen gleichgestellten Personen gehören außerdem ausländische Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Parlamentspräsidenten und andere hohe staatliche Repräsentanten Personen, die Inhaber ausländischer Diplomatenpässe sind und denen falls erforderlich ein Diplomatenvisum erteilt wurde Mitglieder von Sonderkommissionen (z. B. Regierungsdelegationen, von internationalen staatlichen Fach- und Expertenkommissionen usw.) schließlich auch Amtspersonen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen, denen die DDR angehört, und die Beamten der UNO, die Vertretungen der Mitgliedstaaten bei diesen Organisationen. Nach den allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts gehören zu dem vorgenannten Personenkreis auch Angehörige ausländischer Truppeneinheiten und ausländischer Kriegsschiffe (soweit die Handlung im Bereich der Truppeneinheit oder an Bord des ausländischen Kriegsschiffes begangen wird). Bei Verletzung der Gesetze der DDR durch Angehörige dieses Personenkreises wird über diese Frage auf diplomatischem Wege entschieden. Schließlich genießen auch Personen, die sich auf der Grundlage eine Staatsvertrages in der DDR befinden, bezüglich ihrer dienstlichen Tätigkeit Immunität. Hierunter fallen einmal die in der DDR tätigen Konsuln fremder Staaten. Diese unterliegen bezüglich ihrer dienstîiçhen Tätigkeit in keinem Falle der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates. Die Amtsräume, die Wohnungen der Konsuln, die Konsulararchive sowie der amtliche Schriftwechsel unterliegen nicht dem Zugriff der Staatsorgane des Empfangsstaates. Ist bilateral vereinbart, daß der Konsul hinsichtlich seiner Immunität die Rechte eines Diplomaten genießt, unterliegt er auch für die außerhalb seiner dienstlichen Tätigkeit begangenen Straftaten nicht der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates. Immunität bezüglich ihrer dienstlichen Tätigkeit genießen auch das Verwaltungs- und technische Personal der diplomatischen Vertretungen, Konsulate, Sondermissionen usw. sowie das dienstliche Hauspersonal, sofern diese Personen Staatsangehörige des Entsendestaates sind. Auch hier kann bilateral vereinbart sein, daß solche Personen hinsichtlich ihres Schutzes Diplomaten gleichgestellt sind, so daß auch sie nicht der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates unterliegen. Als Prüfungshandlungen sind nur solche Maßnahmen zulässig, die die verfassungsmäßig garantierten Rechte der Bürger unangetastet lassen. Die möglichen Prüfungshandlungen sind sehr vielgestaltig. Die wesentlichsten sind : 179;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 179 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 179) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 179 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 179)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 1-400). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren der 2. Auflage: Horst Bein: 6, 7, 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3/ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Staatssicherheit. Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Hi; Dienstanweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der Sowjetunion. Es muß verhindert werden, daß durch Brände, Störungen, Havarien oder Katastrophen Produktionsausfälle entstehen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Zielstellungen und internationalen Verpflichtungen Dienstanweisung des Genossen Minister und die darauf basierende Anweisung. In Durchsetzung der Richtlinie des Genossen Minister hat sich die Zusammenarbeit der Linie mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten bei strikter Wahrung der Eigenverantwort ung kont inuierlich weiterentwickelt. Im Mittelpunkt stand: eine wirksame vorbeugende Arbeit auch bereit!r-in operativen ?S.

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