Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1982, Seite 178

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 178 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 178); oder einer in Vorbereitung oder im Gang befindlichen Straftat zu veranlassen. Unter den Anlässen zur Prüfung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens nennt § 92 auch den Tod unter verdächtigen Umständen. Dies ist gegeben, wenn entweder Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, daß jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, oder die Todesart nicht aufgeklärt ist, oder die Leiche eines Unbekannten gefunden wurde (§ 94). Zu beachten ist, daß auch Ärzte verpflichtet sind, Personen, die bei ihnen in einem auf eine strafbare Handlung gegen das Leben hindeutenden Zustand ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, unverzüglich zu melden (Anordnung über die Meldepflicht bei Verdacht auf strafbare Handlungen gegen Leben oder Gesundheit vom 30. 5. 1967, GBl. II 1967 Nr. 54 S. 360). Ferner besteht die Verpflichtung zur Meldung, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung gegen die Gesundheit begründet ist, soweit es sich bei den Geschädigten um Kinder oder hilflose Personen handelt. 7.3.2. Anzeigenprüfung Vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird geprüft, ob die in der Anzeige oder Mitteilung enthaltenen Tatsachen den Verdacht der Begehung einer Straftat begründen und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen (§ 98 Abs. 1). Unter Verdacht im Sinne des § 98 ist die durch Tatsachen gerechtfertigte Vermutung der Begehung einer Straftat seitens bekannter oder noch unbekannter Täter zu verstehen, d. h. die auf Tatsachen begründete Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit des Vorliegens einer Straftat. Mit dieser Forderung werden mehrere rechtspolitisch bedeutsame Ziele verfolgt: a) Es wird ein Maximum an Gewähr dafür gegeben, daß auch solche Anzeigen und Mitteilungen, die nur geringfügige Verdachtsfakten aufweisen, auf das mögliche Vorliegen einer Straftat überprüft werden und keine zur Anzeige gebrachte Straftat latent bleibt. b) Es wird bewirkt, daß intensive kriminalistische Ermittlungshandlungen dann unterbleiben, wenn schon auf der Grundlage sorgfältigen Studiums der Anzeige oder weniger formloser Prüfungshand- lungen erkennbar ist, daß keine Straftat vorliegt. c) Schließlich können intensive kriminalistische Ermittlungshandlungen auch dann unterbleiben, wenn die Prüfungshandlungen den Verdacht der Begehung eines nicht erheblich gesellschaftswidrigen Vergehens bestätigen und die Voraussetzungen für die Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Gericht vorliegen. Der zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens notwendige Verdacht bezieht sich auf tatsächliche und auf rechtliche Umstände. Vom Tatsächlichen her müssen in der Ëinzelsache Umstände bekannt sein, die darauf hinweisen, daß sich das strafrechtlich bedeutsame Geschehen tatsächlich ereignet hat; z. B., daß die als gestohlen gemeldete Sache tatsächlich gestohlen oder die auf der Straße aufgefundene Fahne tatsächlich von einem Provokateur herabgerissen worden sein kann. Die Handlung muß einen Straftatbestand erfüllen. Ist offensichtlich, daß sie keinen Gesetzestatbestand erfüllt oder daß ein eindeutiger Fall der Notwehr (§ 17 StGB), des Notstandes (§18 Abs. 1 StGB) oder ein anderer strafloser Sachverhalt gegeben ist, so mangelt es an den Voraussetzungen des Verdachts einer Straftat. Richtet sich das Ermittlungsverfahren gegen eine bestimmte Person (gegen Bekannt), so müssen darüber hinaus konkrete Tatsachen bekannt sein, die auf diese spezifische Person als den Täter (oder Beteiligten) hinweisen. Der Verdacht gemäß § 98 Abs. 1 setzt voraus, daß in der Einzelsache mindestens ein konkreter Anhaltspunkt für die Richtigkeit der Schlußfolgerung des Untersuchungsorgans spricht. Die vorhandenen Anhaltspunkte müssen auf Quellen fußen, die eine gewisse Gewähr an Zuverlässigkeit bieten. Die Anzeigenprüfung erstreckt sich auch auf die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung, vor allem auf den räumlichen und personellen Geltungsbereich des Strafrechts der DDR.8 Zu den Umständen, die die Strafverfolgung ausschließen, gehören : Verjährung der Strafverfolgung (§§ 82 ff. StGB) 8 Vgl. Strafrecht. Allgemeiner Teil. Lehrbuch, Berlin 1978, S. 134, 139. 178;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 178 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 178) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 178 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 178)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 1-400). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren der 2. Auflage: Horst Bein: 6, 7, 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3/ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und dem Untersuchungsorgan hervorzurufen negative Vorbehalte dagegen abzubauen und damit günstige Voraussetzungen zu schaffen, den Zweck der Untersuchung zu erreichen. Nur die strikte Einhaltung, Durchsetzung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts in enger Zusammen-arbeit mit den operativen Dlensteinheiten Staatssicherheit Eingebettet in die Staatssicherheit zu lösenden Gesarataufgaben stand und steht die Linie vor der Aufgabe, einen wirkungsvollen Beitrag in enger Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor.

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