Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1982, Seite 146

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 146 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 146); prüfen. Erst auf der Grundlage einer exakten Auseinandersetzung mit allen Tatsachen kann der Beweiswert des Geständnisses oder des Widerrufs beurteilt werden. Beim Widerruf eines Geständnisses sind in diesem Sinne zwei Grundformen der Beweisführung möglich, die sich nach Qualität und Quantität der anderen vorhandenen Beweismittel richten. Sind ausreichend andere Beweismittel vorhanden, so kann auf das Geständnis zunächst verzichtet und der Beweis auf der Grundlage dieser Beweismittel geführt werden. Dann ergibt sich am Abschluß der Beweisführung auch die Möglichkeit, den Wahrheitswert des Geständnisses zu bestimmen. Liegen jedoch nicht genügend andere Beweismittel vor, so muß geprüft werden, inwieweit diese mit den wesentlichen Elementen des Geständnisses übereinstimmen. Dabei ist es besonders wichtig, festzustellen, wie der Beschuldigte bzw. Angeklagte zur Kenntnis der im Geständnis enthaltenen Einzelheiten kam. Hier kann eine mangelhafte Vernehmungstaktik bei der Erlangung und Protokollierung des Geständnisses zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Beweisführung in der Hauptverhandlung führen, wenn z. B. dem Beschuldigten Fotografien vom Tatort oder Gutachten gezeigt wurden, und er einwenden kann, daß ihm alle Einzelheiten von daher bekannt waren oder wenn bei der Protokollierung des Geständnisses ungenügend die Details festgehalten werden. Insgesamt muß so auf der Grundlage der Übereinstimmung wesentlicher Elemente des Geständnisses mit den aus anderen Beweismitteln erlangten Erkenntnissen der Organe der Strafrechtspflege der Nachweis der Wahrheit der wesentlichen Elemente des Geständnisses geführt werden. 5.8.4. Beweisgegenstände Zu den in § 49 Abs. 1 definierten Beweisgegenständen gehören die Gegenstände, die durch das Handeln des Täters verändert wurden oder materielle Abbilder dieser Veränderungen sowie Gegenstände, aus denen sich anderweitige Informationen über die Straftat und ihre Umstände ableiten lassen. Die Veränderungen umfassen von einfachen Ortsveränderungen (z. B. der Knopf vom Mantel des Beschuldigten, der am Tatort gefunden wurde) bis zur materiellen Veränderung des Beweisgegenstandes selbst (etwa eine aufgebrochene Kassette) alle Arten materieller Veränderungen. Auch die Beschaffenheit eines Gegenstandes selbst kann wichtige Informationen über die Umstände der Handlung und die Handlung selbst vermitteln. Beweisgegenstände sind in diesem Sinne nicht mit Spuren identisch.41 Sie sind vielmehr der materielle Träger der Spur oder ihre Abbilder, während die Spür die eigentliche Veränderung darstellt. Betrachten wir -, in diesem Sinne die Spur als Information, so ist der Beweisgegenstand der Informationsträger. Dabei soll aber nicht übersehen werden, daß die Spur in der Regel eine Reihe von Informationen beinhaltet. Beweisgegenstände sind somit eine Form materieller Beweismittel und bei ihrer Würdigung sind alle Aspekte zu beachten, die bereits zu den materiellen Beweismitteln angeführt wurden. Trotz des relativ hohen und relativ störungsfreien Informationsgehalts erlangen Beweisgegenstände ihren konkreten Beweiswert im Strafverfahren erst im Zusammenhang mit anderen Beweismitteln. Sie sind deshalb stets zusammen mit diesen zu würdigen. So erlangt ein vorgelegter entwendeter Gegenstand seinen Beweiswert erst im Zusammenhang mit dem Protokoll über seine Beschlagnahme beim Beschuldigten bzw. Angeklagten. Unexakte oder falsche Protokolle können hier nicht nur den Beweiswert der Beweisgegenstände erheblich mindern, sondern auch die Wahrheit der gesamten auf sie gegründeten Erkenntnisse gefährden, da hier der, Informationsgehalt des Beweisgegenstandes selbst sehr gering ist. Das Vorlegen des Beweisgegenstandes beweist hier lediglich seine Existenz und seine Eigenschaften. Das zweite Problem ergibt sich daraus, daß das Wissen des Untersuchungsführers, des Staatsanwalts und des Gerichts in der Regel nicht ausreicht, um die mit der materiellen Veränderung entstandene Information zu gewinnen und für die Beweisführung nutzbar zu machen. Sie sind hier auf die „Übersetzung" des Sachverständigen als „Erkennt- 41 Vgl. Sozialistische Kriminalistik, Bd. 1, Berlin 1977, S. 63 ff. 146;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 146 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 146) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 146 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 146)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 1-400). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren der 2. Auflage: Horst Bein: 6, 7, 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3/ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der zur Wahrung der Konspiration, Geheimhaltung und Wachsamkeit. Ich habe zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und der führenden Mitarbeiter für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der operativen Grundfragen kann aber der jetzt erreichte Stand der politisch-operativen Arbeit und ihrer Leitung in den Kreisdienststellen insgesamt nicht befriedigen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X