Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1982, Seite 130

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 130 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 130); strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angeklagten sind. Von der Qualität und Quantität der dem Beweismittel innewohnenden Informationen sowie von der Beweisbarkeit der Erkenntnisse sind somit die Grenzen der Beweisführung abhängig. Sind die erreichbaren und gesetzlich zulässigen Beweismittel geeignet, die zum Gegenstand der Beweisführung gehörenden Tatsachen zu erlangen, ergeben sich daraus die Grenzen der Beweisführung. Nachstehend wenden wir uns einzelnen Faktoren zu, die im konkreten Strafverfahren die Beweisführung begrenzen. Zunächst wird die objektive Möglichkeit der Beweisführung ganz allgemein durch den konkret-historischen Entwicklungsstand der Produktivkräfte bestimmt. Aus ihm ergibt sich, wieweit die Organe der sozialistischen Strafrechtspflege erkennend in die Zusammenhänge, die den materiellen Erscheinungen der objektiven Realität innewohnen, ein-dringen können und wieweit sie in der Lage sind, die Wahrheit ihrer Erkenntnisse nachzuweisen. So hat das Voranschreiten des wissenschaftlich-technischen Fortschritts immer mehr Möglichkeiten eröffnet, Erkenntnisse von Natur- und Gesellschaftswissenschaften für das strafprozessuale Beweisverfahren t zu nutzen. Der Umfang dieser Möglichkeiten wird auch in Zukunft wachsen. Andererseits begrenzt der konkret-historische Entwicklungsstand der Produktivkräfte auch die Erkenntnismöglichkeiten erheblich und führt dazu, daß Beweismittel zur Zeit noch nicht erkannt und genutzt werden können, obwohl sie bereits als potentielle Beweismittel existieren. Ein weiterer die Beweisführung begrenzender Faktor, der wie alle folgenden nur in den Grenzen des ersten allgemeinen Faktors wirkt, ist die unbedingte Notwendigkeit der Sicherung der Wahrheit im Strafverfahren. Damit wird festgelegt, daß die Beweisführung nicht mit der Gewinnung wahrer Erkenntnisse beendet ist, sondern in jedem Fall zum Nachweis des objektiven Wahrheitswertes der Erkenntnis und zur Gewißheit führen muß. Weiterhin wird die Beweisführung insbesondere in methodischer Hinsicht durch die ethischen Grundsätze der Arbeiterklasse begrenzt (z. B. durch den Grundsatz, daß die Würde der Persönlichkeit auch im Strafverfahren gewahrt werden muß). Diese ethischen Grundsätze sind in solchen strafprozessualen Normen ausgestaltet, die exakt festlegen, welche Rechte und Pflichten die Prozeßbeteiligten haben und unter welchen Bedingungen sowie in welchem Umfang Rechte von Prozeßbeteiligten eingeschränkt werden dürfen. Auch ist es hinsichtlich der Grenzen der Beweisführung im konkreten Strafverfahren wichtig, daß die gesetzlich zulässige Einschränkung von Rechten der Bürger nur in dem Maße erfolgen darf, in dem sie für die Feststellung der Wahrheit unumgänglich ist (Art. 99 Abs. 4 Verfassung). In der Praxis der Beweisführung darf auch ihre zeitliche Begrenzung nicht übersehen werden. Je länger die Zeitspanne ist, die zwischen dem straftatverdächtigen Ereignis und der Erarbeitung der Beweismittel verstreicht, um so größer ist die Gefahr, daß Beweismittel beiseite geschafft, verfälscht oder vernichtet werden oder sich ohne menschliches Zutun verändern oder verschwinden. Darum müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um möglichst ohne Zeitverluste die erforderlichen Beweismittel zu sammeln und zu sichern. 5.7. Der Begriff der Beweismittel Im Prozeß der adäquaten Widerspiegelung eines strafrechtlich relevanten Ereignisses und des Nachweises der Wahrheit der gewonnenen Erkenntnisse haben die Beweismittel eine sehr wichtige Doppelfunktion : a) Beweismittel sind wesentliche Elemente der Erkenntnisgewinnung, weil die Organe der sozialistischen Strafrechtspflege aus ihnen die Informationen gewinnen, die sie für die Erlangung zusammenhängender Erkenntnisse über die Beweisobjekte des konkreten Strafverfahrens benötigen. b) Beweismittel sind zugleich die wesent-' liehen Beweisgründe für den Nachweis der Wahrheit der gewonnenen Erkenntnisse, da sich in ihnen Handlungen als praktische Verhaltensweisen aller an der Straftat aktiv oder passiv beteiligten Personen objektivieren. 130;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 130 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 130) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 130 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 130)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 1-400). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren der 2. Auflage: Horst Bein: 6, 7, 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3/ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden der und der anderen Organe des zur Feststellung von Hinweisen auf feindlich-negative Handlungen Einfluß zu nehmen, insbesondere bei der Untersuchung von Straftaten der allgemeinen Kriminalität; Kontrolle ausgewählter Personenkreise; Bearbeitung von Anträgen auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Übersiedlung in nichtsozialistische Staaten und nach Westberlin sowie Eheschließung mit Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die in sonstiger Weise an der Ausschleusung von Bürgern mitwirkten. Personen, die von der oder Westberlin aus widerrechtlich in das Staatsgebiet der eingedrungen waren Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin: in Verbind, in ohne Menschen- sonst. Veroin- insgesamt händlerband. aus dem düng unter. Jahre Arbeiter Intelligenz darunter Arzte.

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