Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1982, Seite 129

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 129 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 129); weisführung bildenden Tatsachen unabdingbar sind. Die allgemeine Bestimmung des Umfangs der Beweisführung trifft ebenfalls auf das Strafbefehlsverfahren und das beschleunigte Verfahren zu. Diese Formen dienen der Erhöhung der Effektivität des Strafverfahrens. Sie stellen jedoch keine geringeren Anforderungen an die Aufklärung des Sachverhalts oder an die Sicherung der Wahrheit. Es muß deshalb gesichert werden,, daß auch hier an den dem Strafbefehl bzw. dem Urteil zugrunde liegenden Erkenntnissen kein begründeter Zweifel möglich ist und damit ihr Wahrheitswert mit objektiver Gewißheit bestimmt wurde. Es gilt für den Umfang der Beweisführung gleichermaßen zu beachten, daß jeder Uferlosigkeit der Beweisführung entgegenzuwirken ist Erhöhung der Effektivität der Beweisführung niemals einen Verzicht auf Feststellung der entlastenden Umstände bedeuten darf die Beweisführung keinesfalls hinter den vom Gesetz gestellten Anforderungen (§§ 101, 222 und in Strafverfahren gegen Jugendliche auch §69) Zurückbleiben darf. Der in der Beweisführung zu investierende Aufwand ist keine selbständige Größe, sondern muß immer in Beziehung zu dem vom Gesetz festgelegten Ziel gesetzt werden. Es geht also keinesfalls darum, den Aufwand um jeden Preis zu verringern, sondern darum, die konkreten erforderlichen Mittel zur Erreichung des Zieles richtig zu bestimmen. Beispielsweise ergeben sich besondere Probleme für den Umfang der Beweisführung in Strafverfahren mit zwei oder mehr Beteiligten besonders dann, wenn diese mehrere Straftaten begangen haben. Hier besteht die Gefahr, wahre Erkenntnisse über die Handlungen der ganzen Gruppe auch schematisch als wahre Erkenntnisse über das Handeln jedes einzelnen Gruppenmitgliedes zu akzeptieren und sie auch der Entscheidung über die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit zugrunde zu legen. Die Wahrheit einer Erkenntnis ist jedoch immer konkret an den Gegenstand der Erkenntnis gebunden. Wahre Erkenntnisse, die sich auf die Gruppe bzw. auf eine Mehrzahl von Gruppentätern beziehen, müssen deshalb nicht auch als Erkenntnisse von Handlungen jedes einzelnen Gruppenmitglieds zutreffen. Das gleiche gilt auch für die Beweisführung über die Begehung von mehreren Straftaten durch einen oder mehrere Täter. Aus dem Nachweis, daß der Täter zwei oder mehr Straftaten begangen hat, darf nicht geschlossen werden, daß er auch weitere gleichartige Straftaten begangen hat, obwohl das noch nicht konkret nachgewiesen worden ist. Der Beweis zu den Elementen des Gegenstandes der Beweisführung muß hinsichtlich jedes einzelnen Täters und über jede einzelne seiner Straftaten erbracht werden. Um eine hohe Effektivität der Beweisführung zu gewährleisten, können jedoch auch Formen gewählt werden, die nicht die Vernehmung jedes einzelnen zu jedem Detail erforderlich machen. Dazu entschied das Oberste Gericht: „Bei Tatbeteiligung mehrerer kann es durchaus zweckmäßig und für die Beweisführung ausreichend sein, nur einen oder mehrere Angeklagte über die Einzelheiten des gesamten Tatgeschehens, d. h. zur Art und Weise der Tatbegehung nach Komplexen, zu vernehmen und dann die übrigen Angeklagten zu befragen, ob diese Aussagen zutreffend sind. Das ist aber nur zulässig, wenn hinsichtlich des einzelnen Täters alle objektiven und subjektiven Umstände seiner Tat, wie Art und Weise der Begehung, der Folgen und die Art und Schwere der individuellen Schuld, damit umfassend und zweifelsfrei naehgewiesen werden. Dazu ist außerdem gemäß § 230 StPO die Befragung jedes einzelnen Täters erforderlich."34 Bei der Beweisführung zu Problemen, die eine spezielle Sachkunde verlangen, ist ein Sachverständigengutachten nur zu den für die Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit relevanten Tatsachen anzufordern. Die Entscheidung wissenschaftlicher Streitfragen gehört weder zum Gegenstand der Beweisführung noch erstreckt sich der Umfang der Beweisführung auf sie. „Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, zu anderen Wissenschaftsbereichen allgemeine in Wissenschaft und Praxis zu verwirklichende Grundsätze aufzustellen."35 Gegenstand der Beweisführung und Grenzen der Beweisführung stehen in wechselseitigem Zusammenhang. Da der Gegenstand der Beweisführung die Gesamtheit der in der Strafsache festzustellenden Tatsachen ist, weist er darauf hin, wie die Beweismittel nach Qualität und Quantität der in ihnen enthaltenen Beweisinformationen beschaffen sein müssen, damit sie geeignet und ausreichend für die Entscheidung über die 34 „OG-Urteil vom 12. 3. 1971", Neue Justiz, 1971/14, S. 430. 35 „OG-Urteil des Präsidiums vom 5. 1. 1972", in: Entscheidungen des Obersten Gerichts der DDR in Strafsachen, Bd. 13, Berlin 1974, S. 27. 9 Strafverfahrensrecht 129;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 129 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 129) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 129 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 129)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 1-400). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren der 2. Auflage: Horst Bein: 6, 7, 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3/ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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