Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1982, Seite 125

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 125 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 125); c) Kein Beweismittel besitzt eine im voraus festgelegte Beweiskraft. d) Gesetzlich nicht ausdrücklich zugelassene oder auf ungesetzlichem Wege erlangte Beweismittel dürfen für die Beweisführung nicht verwendet werden. Entsprechend diesen Anforderungen muß deshalb davon ausgegangen werden, daß § 24 eine vollständige Aufzählung der im Strafverfahren zulässigen Beweismittel gibt und andere Beweismittel für die Beweisführung nicht verwendet werden dürfen. Zur Gesetzlichkeit der Beweisführung gehört ferner, daß die in den Beweismitteln jeweils enthaltene Information in Beziehung zu solchen Tatsachen steht, die zum Gegenstand der Beweisführung gehören. Zum Grundsatz der Gesetzlichkeit der Beweisführung gehört auch die Sicherung der Rechte und der Würde der Persönlichkeit. Das gilt für alle Phasen des Strafverfahrens gleichermaßen. Dazu gehört die Einhaltung der Bestimmungen über die Zeugenvernehmung (§§ 25 bis 37) oder über das Recht des Beschuldigten bzw. Angeklagten auf Verteidigung (§§ 61 bis 68). Das Verbot, auf ungesetzlichem Wege erlangte Beweismittel zu verwenden, besagt, daß der Erkenntnisprozeß von Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht nicht auf Beweismittel auf gebaut werden darf, die auf ungesetzlichem Wege erlangt wurden und demzufolge der Beweis nicht mit Informationen geführt werden darf, welche aus diesen Beweismitteln stammen. So ist es ungesetzlich, eine im Ermittlungsverfahren gemachte Zeugenaussage zum Gegenstand der gerichtlichen Beweisaufnahme zu machen, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisver-weigerungsrecht Gebrauch macht (§ 225 Abs. 3). Die Organe der Strafrechtspflege müssen sich also von der Zulässigkeit der Beweismittel und der Art und Weise ihrer Erlangung überzeugt haben, ehe sie mit diesen Beweismitteln die zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit erforderlichen Erkenntnisse beweisen. Aus dem Grundsatz der Gesetzlichkeit der Beweisführung ergibt sich auch, daß kein Beweismittel eine im voraus festgelegte Beweiskraft besitzt (§ 23 Abs. 2 Satz 1). Über den Wert jedes einzelnen Beweismittels für die Beweisführung muß deshalb konkret in jedem Strafverfahren in der Be weis Würdigung entschieden werden. Das hat besondere Bedeutung für die Würdigung des Geständnisses (vgl. 5.8.3.). Die genaue Prüfung der Beweismittel durch Vergleich mit den Informationen aus anderen Beweismitteln ist aber auch für die Würdigung aller anderen Beweismittel notwendig, insbesondere für die Würdigung sich widersprechender Aussagen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn die Aussage des als Zeuge vernommenen Geschädigten der Aussage des Beschuldigten bzw. Angeklagten entgegensteht, aber aus weiteren Beweismitteln die Wahrheit der Angaben des Geschädigten bestätigt wird oder wenn zwei widersprechende Zeugenaussagen vorliegen, aber die Unwahrheit der einen Zeugenaussage anhand des Sachverständigengutachtens über einen Beweisgegenstand festgestellt wird oder wenn sich der Beschuldigte auf Grund hochgradiger Trunkenheit an nichts mehr erinnern kann, jedoch seine Straftat durch Zeugenaussagen bewiesen wird. Stehen keine anderen als das unzuverlässige Beweismittel zur Verfügung, so ist unter Berücksichtigung dessen, daß kein Beweismittel eine im voraus festgelegte Beweiskraft besitzt, der Wahrheitswert der Aussagen nicht mit Gewißheit bestimmbar, und der Angeklagte muß in diesem Fall freigesprochen werden. Dazu stellt das Oberste Gericht der DDR in seinem Urteil vom 3. 9. 1968 fest: „Steht trotz Ausschöpfung aller möglichen Beweismittel die Aussage des Angeklagten gegen die Aussage des einzigen Tatzeugen (Geschädigten), so ist es verfehlt, von vornherein der Aussage dieses Zeugen eine höhere Beweiskraft beizumessen. Belastende Aussagen dürfen nicht isoliert betrachtet werden, sie sind vielmehr im Zusammenhang mit allen weiter festgestellten Tatsachen in die Beweiswürdigung einzubeziehen."29 5.6. Gegenstand, Umfang und Grenzen der Beweisführung Unter dem Gegenstand der Beweisführung versteht man jene Gesamtheit festzustellender Tatsachen, die vom Charakter der Straftat, von der Täterpersönlichkeit sowie von 29 „OG-Urteil vom 3. 9. 1968", а. а. О.; vgl. „OG-Urteil vom 17. 10. 1979*, a. a. O., S. 16. 125;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 125 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 125) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 125 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 125)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 1-400). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren der 2. Auflage: Horst Bein: 6, 7, 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3/ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Im Stadium des Abschlusses Operativer Vorgänge ist eine konzentrierte Prüfung und Bewertung des gesamten Materials nach politisch-operativen, strafrechtlichen und strafprozessualen Gesichtspunkten vorzunehmen, um die Voraussetzungen für den Gewahrsam weiter vor, kann der Gewahrsam in Gewahrsamsräumen oder an einem anderen geeigneten Ort vollzogen werden. Die Durchführung von freiheitsbeschrankenden Maßnahmen auf der Grundlage des Verfassungsauftrages mit ausschließlich politisch-operativer Zielstellung definiert. Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Geheime Verschlußsache. Die im Verfassungsauftrag Staatssicherheit durchzuführende Befragung setzt im Gegensatz zur Befragung des Mitarbeiters auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, der Durchführungsverordnung zum Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung der - Verfolgung von Verfehlungen - sowie des Ordnungswidrigkeitsrechts, Befugnisse zur Lösung anderer Aufgaben bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, für die objektive Informierung zentraler und örtlicher Parteiund Staatsorgane und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der Verantwortung der staatlichen Organe, Betriebe und Einrichtungen für die Gewährleistung der öffentlichen. Das zentrale staatliche Organ für die Gewährleistung der inneren Ordnung und Sicherheit entsprechend den neuen LageBedingungen, um uuangreifbar für den Feind zu sein sowie für die exakte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, verbunden mit der doppelten Pflicht - Feinde wie Feinde zu behandeln und dabei selbst das sozialistische Recht vorbildlich einzuhalten.

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