Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1982, Seite 116

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 116 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 116); 5.4.1. Die Beweiserarbeitung Die Beweiserarbeitung ist der Prozeß des Suchens, Auffindens und der Sicherung der Beweismittel der Gewinnung von Erkenntnissen mit Hilfe logischer Operationen und der Schaffung von Beweisketten aus diesen Erkenntnissen. In der Beweiserarbeitung vollzieht sich der wesentliche Teil des Erkenntnisprozesses im Strafverfahren. In diesem Prozeß wird die Gesamtheit der sich empirisch darbietenden Erscheinungen, die zunächst in einem wahrscheinlichen Zusammenhang zu einer strafbaren Handlung stehen, analysiert. Es werden zunächst die Elemente aus der Gesamtheit der Erscheinungen herauskristallisiert, die für die Gewinnung von Erkenntnissen über die Straftat und ihre Umstände von Bedeutung sein könnten. Erst danach werden im Prozeß der Synthese aus den einzelnen, in der Analyse gewonnenen Elementen die Erkenntnisse über die wesentlichen Seiten der Handlung und die Beweisgründe für die Wahrheit der Erkenntnisse gewonnen. Analyse und Synthese erfolgen in diesem Prozeß jedoch nicht nacheinander, in zwei voneinander getrennten Teilprozessen. Sie bilden vielmehr im Erkenntnisprozeß des Untersuchungsführers, des Staatsanwalts und des Gerichts eine ständige dialektische Einheit. Sie bedingen sich dergestalt gegenseitig, daß zunächst die Analyse die Elemente schafft, die die Voraussetzungen für das synthetisierende Denken bilden. Das Ergebnis der Synthese gibt seinerseits neue Ausgangspunkte für die Fortsetzung und vertiefende Weiterführung der Analyse. So gewinnt der Untersuchungsführer am Tatort zunächst aus der Analyse des sich ihm bietenden Gesamtbildes einzelne Informationen über den Ablauf der Handlung. Er stellt beispielsweise Schuhabdrücke fest, die vermutlich vom Täter stammen, sichert diese und synthetisiert aus ihrer Reihenfolge und Anordnung die vermutliche Bewegungsrichtung des Täters. Diese gewonnene Erkenntnis gibt ihm bereits weitere Hinweise, wo er nach weiteren Spuren der Handlung suchen muß. reichsten bei den Untersuchungsorganen. Sie haben vor allem Beweismittel aufzufinden, zu sichern und, gestützt auf sie, die Wahrheit oder Falschheit von Erkenntnissen über strafrechtlich erhebliche Tatsachen überzeugend zu begründen. Der Erkenntnisprozeß des Gerichts stützt sich im wesentlichen auf die Beweismittel, die von den Untersuchungsorganen im Ermittlungsverfahren gesichert wurden und deshalb in der Hauptverhandlung zur Verfügung stehen. Das schließt nicht aus, daß sich auch das Gericht in der Hauptverhandlung, wenn auch nicht mit gleichem Aufwand, um das Auffinden neuer Beweismittel bemühen sollte, um so das von den Untersuchungsorganen erreichte Ergebnis zu vervollkommnen. Anhand der Beweismittel lassen sich zunächst kleinste Ausschnitte der Handlung oder ihrer Umstände entweder vom Untersuchungsführer, vom Staatsanwalt und vom Gericht selbst oder mit Hilfe eines Sachverständigen in einfachen Erkenntnissen widerspiegeln. Diese Erkenntnisse können dann unmittelbar durch den Vergleich mit aus anderen Beweismitteln hervorgegangenen Informationen, an deren Wahrheit keine Zweifel bestehen, empirisch bewiesen werden. So läßt sich auf der Grundlage des heutigen Entwicklungsstandes der Daktyloskopie aus einem am Tatort Vorgefundenen und gesicherten Fingerabdruck (Beweismittel 1) und einem vom Beschuldigten abgenommenen Vergleichsabdruck (Beweismittel 2) und dem darüber erstatteten Gutachten (Beweismittel 3) ableiten, daß der Beschuldigte bzw. Angeklagte mit dem Spurenverursacher des am Tatort gefundenen Fingerabdruckes identisch ist. Das Gutachten stellt dabei faktisch die wissenschaftliche Anleitung dafür dar, wie sich das Gericht anhand der beiden Fingerabdrücke selbst empirisch von der Wahrheit dieser Erkenntnis überzeugen kann. Daß der Beschuldigte bzw. Angeklagte den Fingerabdruck auch am Tatort verursacht hat, läßt sich jedoch erst als gesicherte wahre Erkenntnis ableiten, wenn auf Grund weiterer wahrer Erkenntnisse ausgeschlossen werden kann, daß der Fingerabdruck auf anderem Wege an den Tatort gelangt ist. Bei der Beweisführung darf deshalb nicht voreilig eine Erkenntnis als wahr angesehen und der Feststellung einer Tatsache zugrunde gelegt werden. Der Prozeß der Beweiserarbeitung liegt im Aus mehreren Tatsachen, die festgestell' Strafverfahren zunächst und am umfang- wurden, lassen sich dann auf logischem 116;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 116 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 116) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 116 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 116)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 1-400). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren der 2. Auflage: Horst Bein: 6, 7, 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3/ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung behandelt, deren konsequente und zielstrebige Wahrnehmung wesentlich dazu beitragen muß, eine noch höhere Qualität der Arbeit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung anspruchsvolle Aufgaben zu lösen sowie Verantwortungen wahrzunchnen. Die in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahren sowie die Klärung von Vorkommnissen ind in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten der Geheimdienste sowie anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte umfassend und ständig aufzuklären und durch entsprechend gezielte politischoperative Maßnahmen ihre Realisierung rechtzeitig und wirkungsvoll zu verhindern. Es ist zu sichern, daß in Vorbereitung gerichtlicher Hauptverhandlungen seitens der Linie alles getan wird, um auf der Grundlage der Einhaltung gesetzlicher und sicherheitsmäßiger Erfordernisse die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte Inhaftierter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit . baut auf den darin vermittelten Kenntnissen auf und führt diese unter speziellem Gesichtspunkt weiter.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X