Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1982, Seite 109

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 109 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 109); An die Überzeugungsbildung müssen deshalb im Strafverfahren besondere Anforderungen gestellt werden. Der Prozeß der Beweisführung muß zu einer wissenschaftlich begründeten Überzeugung des Gerichts führen. In diesem Prozeß muß auf der Grundlage von Tatsachen, die von jedem, der über die erforderlichen Voraussetzungen verfügt, nachgeprüft werden können, und auf der Grundlage von gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Wahrheitswert jeder Erkenntnis mit eindeutiger, objektiver Bestimmtheit nachgewiesen werden. Unter einer Tatsache soll hier die wahre Erkenntnis eines Sachverhalts verstanden werden, der etwas in Inhalt und Umfang abgegrenztes Einzelnes darstellt, positiv sowie effektiv und objektiv ist.6 Es muß im Ergebnis der Beweisführung sicheres, zweifelsfreies und nachprüfbares Wissen über die Wahrheit der Erkenntnis entstehen die Gewißheit.7 Die Gewißheit kann jedoch letztlich nicht ausreichend durch die Erkenntnis des Einzelnen gesellschaftlich gesichert werden. Deshalb muß der Prozeß der Beweisführung im Strafverfahren als gesellschaftlicher Prozeß gestaltet und organisiert werden. Das geschieht einmal dadurch, daß in den Erkenntnisprozeß im Strafverfahren differenziert und zielgerichtet gesellschaftliche Kräfte einbezogen werden (z. B. die Arbeitskollektive) und zum anderen dadurch, daß der Erkenntnisstand der gesamten Gesellschaft soweit wie möglich nutzbar gemacht wird (z. B. durch Sachverständigengutachten und Konsultationen mit sachverständigen Personen und Kollektiven). Im Strafverfahren wird die Gewißheit aber vor allem dadurch erreicht, daß die Beweisführung in mehreren relativ unabhängig voneinander ablaufenden Abschnitten erfolgt. So überprüft der Untersuchungsführer im Schlußbericht (§ 146) nochmals die Tragfähigkeit der von ihm zu den in § 101 genannten Objekten geführten Beweise und deren Dokumentation. Der Staatsanwalt überprüft vor Erhebung der Anklage die Schlüssigkeit des geführten Beweises und die Vollständigkeit der gewonnenen Erkenntnisse und dokumentiert in der Anklageschrift die bisherige Beweisführung (§§ 154, 155). Dieser Prozeß wird auch vom Gericht im Eröffnungsverfahren nochmals vollzogen. In der abschließenden Hauptverhandlung muß das Gericht dann, auf der Grundlage der eigenen Anschauung der in der Regel vom Untersuchungsorgan festgestellten und gesicherten Beweismittel, eigenverantwortlich den Beweis zu den Erkenntnissen über die in §222 genannten Objekte der gerichtlichen Beweisführung erbringen. Die gerichtliche Beweisführung erfolgt auf Grund ihrer Bedeutung als abschließende Phase des Gesamtprozesses der Beweisführung grundsätzlich durch ein Kollektivorgan. Erst nachdem das Gericht den straftatverdächtigen Sachverhalt in seinen gesellschaftlichen und individuellen Bedingungen exakt und zweifelsfrei festgestellt hat, kann auf der Grundlage der vom Gericht gewonnenen wahren Erkenntnisse eine Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit getroffen werden. Bestehen dann noch begründete Zweifel an der Wahrheit einzelner, das Urteil stützender Erkenntnisse fehlt also die Gewißheit , so sichern die Rechtsmittel (§§283, 287) und die Möglichkeit der Kassation (§ 311), daß die Gewißheit hergestellt wird. Sollten trotzdem zu einem spätereit Zeitpunkt Tatsachen bekannt werden, die Anlaß zu berechtigtem Zweifel an der Wahrheit der dem Urteil zugrunde liegenden Erkenntnisse geben, so besteht die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 328 (vgl. Kap. 13). Diese im Strafverfahrensrecht gegebenen gesetzlichen Garantien für die Sicherung der Wahrheit der das Urteil begründenden Erkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung für die Gerechtigkeit jedes Urteils. Sie entbinden die Organe der Strafrechtspflege jedoch nicht davon, sich ihre persönliche Überzeugung nur auf der Grundlage der Gewißheit zu bilden. Es widerspräche der Verantwortung eines sozialistischen Richters, wenn er eine Entscheidung ohne oder gar gegen seine innere Überzeugung treffen würde. Zum anderen hängt von der inneren Überzeugung des Gerichts sehr wesentlich die Überzeugungskraft des Urteils und damit dessen Wirksamkeit für die Erziehung des Straftäters und für die Entwicklung des gesellschaftlichen Rechtsbewußtseins ab. Die marxistisch-leninistische Rechtswissenschaft wendet sich jedoch entschieden ge- 6 Vgl. J. Schreiter, Wahrheit - Wissenschaftlichkeit - Gesellschaftswissenschaften, Berlin 1979, S. 41 ff. 7 Vgl. H. Klotz, a. a. O., S. 17 ff. 109;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 109 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 109) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 109 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 109)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 1-400). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren der 2. Auflage: Horst Bein: 6, 7, 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3/ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels angefallenen Bürger intensive Kontakte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen in der offensiven Auseinandersetzung mit dom Gegner auf den verschiedensten Ebenen zu seiner Entlarvung sowie Verunsicherung und DesInformierung genutzt werden können.

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