Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1982, Seite 108

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 108 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 108); stände unter den für das Strafverfahren wesentlichen Aspekten adäquat widerzuspiegeln. Um zu garantieren, daß dem Urteil nur wahre Erkenntnisse zugrunde gelegt werden, müssen diese Erkenntnisse bewiesen, d. h. auf ihre Wahrheit überprüft werden. Im Ergebnis dieser Überprüfung mit Hilfe von Beweisgründen, Argumenten, Fakten und Dokumenten muß die Wahrheit der Erkenntnisse bestätigt und so zugleich die gesellschaftliche Nachprüfbarkeit des Urteils ermöglicht werden. Nur unwiderlegbar nachgewiesene Feststellungen sind eine der Voraussetzungen für die Verurteilung des Angeklagten. Kann der Wahrheitswert bestimmter Elemente oder Umstände einer strafbaren Handlung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, muß das Gericht die zweifelhaften Erkenntnisse zugunsten des Angeklagten auslegen (vgl. 3.2.3. und 5.5.1,). Der Freispruch erfolgt, wenn sich die Anklage nicht als begründet erwiesen hat. Das ist z. B. der Fall, wenn die Erkenntnis bewiesen wird, daß der Angeklagte nicht der Täter sein kann oder die juristische Bewertung der bewiesenen Erkenntnisse über die Tatumstände ergibt, daß keine strafbare Handlung vorliegt. Zum Freispruch führt aber auch die wahre Erkenntnis, daß nicht bewiesen werden konnte, ob der Angeklagte die Straftat, wegen der er angeklagt war, begangen hat. Das ergibt sich aus dem Umkehrschluß der Beweisführungspflicht der Organe der Strafrechtspflege. Im Interesse der Sicherung der Wahrheit sind im Strafverfahren in allen Phasen zwei Prozesse eng miteinander verbunden: der Prozeß der Gewinnung wahrer Erkenntnisse und der Prozeß des Nachweises ihrer Wahrheit des Beweises. Beide Prozesse sind sowohl im Ermittlungsverfahren wie auch im Protokoll der Hauptverhandlung und in der Urteilsbegründung umfassend und aussagekräftig zu dokumentieren, um sie nachprüfbar zu machen. In § 8 Abs. 1 wird ausdrücklich bestimmt, daß die Wahrheitsfeststellung im Strafverfahren Voraussetzung für die Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit ist. Die Wahrheitsfeststellung bezieht sich also ihrem Inhalt und Umfang nach (vgl. §§ 101 und 222) nur auf die Tatsachen, die zum Sachverhalt der Strafsache gehören, nicht aber auf deren juristische Qualifikation (Entscheidung über strafrechtliche Verantwortlichkeit, Festlegung von Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit). Demnach wird im Strafverfahren von den Organen der Strafrechtspflege nur der Beweis darüber erbracht, ob die festgestellten Erkenntnisse mit dem tatsächlichen Geschehen übereinstimmen. Die Prüfung der strafrechtlichen Relevanz der im Strafverfahren nachgewiesenen sachverhaltsbezogenen Tatsachen und die Entscheidung, ob und welche Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit festzusetzen sind, gehört nicht zum Gegenstand der Beweisführung. 5.2.2. Gewißheit und Überzeugung des Richters als Voraussetzung für ein richtiges und erzieherisch wirksames Urteil Das Strafverfahrensrecht verlangt, daß dem Urteil nur bewiesene Erkenntnisse zugrunde gelegt werden. Deshalb muß die objektive Wahrheit der im Strafverfahren gewonnenen Erkenntnisse selbst zum Gegenstand der Erkenntnis gemacht werden. Die objektive Wahrheit muß ihre Widerspiegelung letztlich im Bewußtsein des erkennenden Gerichts finden, denn das Urteil ist stets Ergebnis der subjektiven Erkenntnis des entscheidenden Gerichts. Diese Widerspiegelung der objektiven Wahrheit im Bewußtsein des erkennenden Subjekts findet im Strafverfahren ihren Ausdruck in der Überzeugung des Untersuchungsführers, ч des Staatsanwalts und des Gerichts. Die Überzeugung ist damit zunächst nichts anderes als ein subjektives Verhältnis zu einer Erkenntnis; ein Verhältnis, das darin besteht, daß sich der Überzeugte mit dieser Erkenntnis identifiziert. Diese Identifizierung des überzeugten Subjekts schließt auch ein, daß es diese Erkenntnis für wahr hält.5 Diese Definition schließt zunächst noch die Möglichkeit der Verzerrung der objektiven Wahrheit im Prozeß der Überzeugungsbildung ein. 5 Vgl. H. Klotz, Der philosophische Beweis, Berlin 1967, S. 36 ff. 108;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 108 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 108) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 108 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 108)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 1-400). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren der 2. Auflage: Horst Bein: 6, 7, 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3/ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin sowie zu den Möglichkeiten, die der Besitz von westlichen Währungen bereits in der eröffnet. Diese materiellen Wirkungen sind so erheblich,-daß von ehemaligen Bürgern im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit der zuständigen operativen Diensteinheit eine Neuregelung des Vertriebes von Kleinmechanismen und des Verkaufs von Baumaterialien sowie der Rechnungs legung im Berliner Bauwesen veranlaßt. Mit dem Ziel der Abdeckung und Ausweitung seiner Aktivitäten übernahm LAU? die Hamburger Pirma GmbH und versucht, Pilialen in anderen Gebieten der zu gründen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X