Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1982, Seite 105

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 105 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 105); 5. Das Beweisrecht 5.1. Die Rolle des Beweisrechts im Strafverfahren Die Grundsätze und konkreten Einzelnormen des Beweisrechts bestimmen gesetzlich und allgemeinverbindlich wie, in welchem Umfang, durch wen und mit Hilfe welcher Beweismittel im Strafverfahren wahre Erkenntnisse zu gewinnen sind. Gleichzeitig werden die Rechte und Pflichten der einzelnen Prozeßbeteiligten im strafprozessualen Beweisverfahren festgelegt. Das Beweisrecht konkretisiert den strafprozessualen Grundsatz der Wahrheitsfeststellung. Es gibt auch Auskunft darüber, wie dieser Grundsatz bei der Gewinnung wahrer Erkenntnisse dem Nachweis ihrer Wahrheit (Beweis) und der Dokumentierung dieser beiden Prozesse von den Untersuchungsorganen, dem Staatsanwalt und vom Gericht verwirklicht werden muß. Mit diesem Grundsatz der Wahrheitsfeststellung erweist sich das Beweisrecht im Strafverfahren der DDR seinem Inhalt nach als Beweisrecht eines sozialistischen Staates. Diese hier zum Zwecke der Darstellung getrennt angeführten Teilprozesse bilden in der Praxis der Beweisführung eine Einheit. Sie laufen nicht getrennt und nacheinander ab, sondern komplex und gleichzeitig. Sie durchdringen und bedingen einander in der Beweisführung. Der Marxismus-Leninismus bildet als einzig wissenschaftliche Weltanschauung unserer Epoche die Grundlage wahrer Erkenntnisse über Natur und Gesellschaft. Er ist Voraussetzung dafür, daß alle gesellschaftlichen Verhältnisse im Interesse der Arbeiterklasse und aller Werktätigen gestaltet werden. Der Marxismus-Leninismus ist demzufolge auch die weltanschaulich-theoretische und methodologische Grundlage für das Beweisrecht und für den konkreten Erkenntnisprozeß der Organe der Strafrechtspflege im Strafverfahren. Die Feststellung der Wahrheit im Strafverfahren darf nicht mit anderen Werten und gesetzlich geschützten Interessen der sozialistischen Gesellschaft kollidieren. Eine richtige Auslegung und Anwendung aller beweisrechtlichen Bestimmungen ist nur möglich, wenn in der praktischen Tätigkeit stets die Einheit zwischen dem in den Grundsätzen des Strafverfahrens bestimmten Ziel der Erkenntnis der Feststellung der objektiven Wahrheit und den in den einzelnen beweisrechtlichen Festlegungen vorgegebenen Gegenständen, juristischen Formen und Methoden der Erkenntnis hergestellt wird. Für das Verständnis des Beweisrechts und seine richtige Anwendung ist der Gedanke von Karl Marx in seinen „Bemerkungen über die neueste preußische Zensurinstruktion" bedeutsam: „Zur Wahrheit gehört nicht nur das Resultat, sondern auch der Weg. Die Untersuchung der Wahrheit muß selbst wahr sein, die wahre Untersuchung ist die entfaltete Wahrheit, deren auseinandergestreute Glieder sich im Resultat zusammenfassen."1 Im Sinne dieses Marxschen Gedankens weisen der Marxismus-Leninismus in weltanschaulich-theoretischer sowie methodologischer Hinsicht und das Beweisrecht in juristisch-methodischer Hinsicht den Weg, der die Organe der Strafrechtspflege im sozialistischen Strafprozeß zur wahren Erkenntnis des der Strafsache zugrunde liegenden Sachverhaltes führt. 1 K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 1, Berlin 1956, S. 7. 105;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 105 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 105) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Seite 105 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 105)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1982, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 2., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1982, S. 1-400). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren der 2. Auflage: Horst Bein: 6, 7, 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3/ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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