Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 87

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 87 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 87); sozialistische Gesellschaft gewährleistet das Recht auf Verteidigung, weil sie an der Aufklärung aller Straftaten und der Überführung aller Schuldigen sowie daran interessiert ist, daß kein Unschuldiger strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Diese Ziele sind ohne die Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren nicht zu erreichen. Wird dieses Recht verletzt, besteht die Gefahr von Fehlurteilen, Wird die Einheit von Rechtspflege und Bevölkerung und damit die gesellschaftliche Wirksamkeit der Strafrechtsprechung gefährdet. In seinem Urteil vom 28. 2.1968 wies das Oberste Gericht auf die prinzipielle Bedeutung des Rechts auf Verteidigung hin. Es erklärte: „Das Recht auf Verteidigung ist ein Grundprinzip des sozialistischen Strafprozesses. Es hat seine reale Grundlage in den gesellschaftlichen Verhältnissen der Deutschen Demokratischen Republik, die die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz und die Achtung und Wahrung des Rechts auf Verteidigung für jeden Angeklagten garantieren Hieraus ergibt sich die Pflicht der Gerichte, im Rahmen ihrer Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens das Recht des Angeklagten auf Verteidigung zu beachten und zu sichern" (Entscheidungen des Obersten Gerichts der DDR in Strafsachen, 9. Bd., Berlin 1971, S. 226). Diese Entscheidung erging auf der Grundlage der StPO von 1952 (vgl. auch Entscheidungen des Obersten Gerichts der DDR in Strafsachen, 11. Bd., Berlin 1971, S. 142). Der Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung wird auch vom Obersten Gericht der UdSSR große Bedeutung beigemessen. In seiner Richtlinie vom 18.3.1963 betont es, daß die Verwirklichung des Rechts auf Verteidigung eine Erscheinungsform des sozialistischen Demokratismus darstellt, eine außerordentlich wichtige Garantie der Rechtsprechung und eine notwendige Bedingung für eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung ist (vgl. Sammlung der Beschlüsse des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR 1924-1973, Moskau 1974, S. 281 - russ.; vgl. auch N. S. Alexejew/W. S. Lukaschewitsch, Leninsche Ideen im sowjetischen Strafverfahren, Leningrad 1970, S. 149 russ.). In einer anderen Entscheidung übte das Oberste Gericht Kritik, weil das erstinstanzliche Gericht nicht auf die Teilnahme eines Verteidigers hingewirkt hatte, obwohl auf Grund der Sachlage erkennbar war, daß der Angeklagte aus Krankheitsgründen nicht in der Lage war, sich im Verfahren ausreichend zu verteidigen (vgl. Entscheidungen des Obersten Gerichts der DDR in Strafsachen, 9. Bd. a. a. O., S. 103). Diese Entscheidung erging auf der Grundlage der StPO von 1952. 3.2.5. Die Mitwirkung der Bürger im Strafverfahren Im Recht der Bürger und ihrer Kollektive, am Strafverfahren gestaltend mitzuwirken, kommen das schöpferische Wesen des sozialistischen Staates und seines Rechts, sein Demokratismus und Humanismus überzeugend zum Ausdruck. Die Mitwirkung der Bürger im Strafverfahren ist eine Form, in der diese das Grundrecht auf umfassende Mitgestaltung aller staatlichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten verwirklichen (Art. 19, 21 Verfassung). Sie ist eine bedeutsame Form, in der die Werktätigen politische Macht ausüben. Die Gewährleistung der Teilnahme der Bürger und ihrer Gemeinschaften an der Rechtspflege ist Verfassungsgebot (Art. 87, 90, 96 Verfassung; Art. 6 StGB; § 9 GVG; § 4 StPO). Ihre Einbeziehung trägt in besonderem Maße dazu bei, die sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit sowie eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit der Straf rech tspre-chung zu gewährleisten. Die Mitwirkung der Bürger ist ein Grundsatz des Strafverfahrens in der DDR, 87;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 87 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 87) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 87 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 87)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit einzuschätzen. Ordnung und Sicherheit haben stets Vorrang. Dennoch ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft nicht entgegenstehen. Die Gewährung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten für Verhaftete, vor allem aber ihr Umfang und die Modalitätensind wesentlich von der disziplinierten Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der AbteilunJ Einige Grundsätze zum operativ-taktischen Verhalten der Angehörigen der Paßkontrolleinheit bei Prüfungshandlungen, Durchsuchungen und Festnahmen sowie zur Beweissicherung, Staatssicherheit Heg.

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