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Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 83

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 83 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 83); Völkerrechtsnormen über die Rechte der Persönlichkeit vor willkürlicher Festnahme und Verhaftung oder vor unmenschlicher und erniedrigender Behandlung im Verfahren, fixiert insbesondere in der Internationalen Konvention über zivile und politische Rechte vom 16.12.1966 (GBl. II 1974 S. 57) und der Resolution 3218 vom 6.11.1974 der XXIX. UNO-Vollversammlung, finden in der Praxis der Gerichte, der Staatsanwaltschaft, der Untersuchungs- und der Strafvollzugsorgane der DDR strikte Verwirklichung. Von der Notwendigkeit, in allen Phasen des Strafverfahrens die Rechte des Beschuldigten und Angeklagten zu wahren, sich von der Achtung der Menschenwürde auch des Rechtsverletzers leiten zu lassen, gibt es keine Ausnahme, selbst dann nicht, wenn die Täter durch ihre Straftat zeigen, daß sie die menschliche Würde verloren haben. In dieser Haltung offenbart sich ein weiteres Mal der reale Humanismus, der der sozialistischen Gesellschaft immanent ist. Im Mittelpunkt des Strafverfahrens in der DDR stehen Prüfung und Feststel-\ lung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Beschuldigten und damit die Auseinandersetzung der Gesellschaft mit einem ihrer Mitglieder, gegen das begründeter Verdacht besteht, eine Straftat begangen zu haben. Für das Strafverfahren in der DDR ist charakteristisch, daß es in aller Regel zur positiven Lösung des Widerspruchs zwischen dem straffällig gewordenen einzelnen und der Gesellschaft beiträgt. In allen Verfahren ist die Subjektstellung des Beschuldigten, die Anerkennung als Rechtssubjekt, sein Recht auf aktive Mitwirkung unbestritten. Der Beschuldigte verliert nicht seine grundsätzliche Rechtsstellung als Mitglied der sozialistischen Gesellschaft, wenn gegen ihn ein Strafverfahren durchgeführt wird. Die Wahrung der Würde des Beschuldigten bedeutet nicht, ihn von Verantwortung freizusprechen; sie gestattet auch keine kleinliche Gängelei. Menschenführung und gesellschaftliche Erziehung setzen stets eigene Aktivität des zu Erziehenden voraus. Die Förderung der eigenen Aktivität, das Ingangsetzen bzw. -halten des selbstkritischen Erkenntnis- und Veränderungsprozesses beim Beschuldigten im Strafverfahren ist jedoch nur realisierbar, wenn dieser in allen Stadien des Verfahrens als Mensch behandelt und seine Würde geachtet wird. Unwürdige, den Menschen verletzende Behandlungsmethoden sind unzulässig, weil sie das Finden einer begründeten und gerechten Entscheidung und darüber hinaus die gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung behindern. Achtung der Menschenwürde des Beschuldigten und Gewährleistung seiner Rechte erfolgen also nicht nur um des Beschuldigten willen, so wichtig dies allein schon ist. Es sind zutiefst in der sozialistischen Gesellschaft wurzelnde huma-imistische Gründe, die die Achtung der Persönlichkeit des Beschuldigten, unabhängig von Nationalität, Dienststellung, Glaubensbekenntnis usw. im Strafverfahren verlangen. Die sozialistischen Grundrechte sind das Produkt der Bedürfnisse der г sozialistischen Gesellschaft. Die Wahrung der Menschenwürde des Beschuldigten und Angeklagten wird wesentlich durch die gesetzlich fixierte Präsumtion der Unschuld garantiert. Verfassung und Strafgesetzbuch enthalten in Übereinstimmung mit dem demokratischen Völkerrecht den Grundsatz, daß niemand als einer Straftat schuldig behandelt werden darf, bevor nicht in einem gesetzlich durchgeführten Verfahren 83;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 83 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 83) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 83 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 83)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person zu empfangen. Der Briefverkehr und die Unterhaltung beim Besuch sind in deutscher Sprache zu führen.

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