Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 75

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 75 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 75); In seinem Beschluß „Über die strenge Beachtung der Gesetze bei der gerichtlichen Verhandlung von Strafsachen" vom 18. 3.1963 führte das Oberste Gericht der UdSSR aus: „Keinerlei Verletzungen der Gesetzlichkeit können mit der Berufung darauf gerechtfertigt werden, daß dies angeblich zur Verstärkung der Kriminalitätsbekämpfung notwendig sei. Jede Strafsache muß, unabhängig vom Charakter und von der Schwere der begangenen Straftat, der dienstlichen oder gesellschaftlichen Stellung des Beschuldigten, in genauer Übereinstimmung mit den Forderungen des Straf- und Prozeßrechts entschieden werden."7 Konsequenter Schutz vor Straftaten, ihre unbedingte Ahndung, und Gewährleistung der Gesetzlichkeit im Strafverfahren bilden eine dialektische Einheit. In Abwandlung eines Wortes von Karl Marx, daß auch der Weg zur Wahrheit wahr sein müsse, kann man hier sagen, daß der Kampf gegen Straftaten als schwerste Rechtsverletzungen nur unter strikter Einhaltung der Gesetze erfolgreich geführt werden kann.8 Die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Strafverfahren bedeutet nicht nur die genaue Beachtung des Prozeßgesetzes. Sie betrifft alle Rechtsnormen, die im Rahmen eines Strafverfahrens Anwendung finden, so des materiellen Strafrechts, des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts sowie anderer Rechtszweige, z. B. bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Strafverfahren. Die Forderung, strikt die Gesetze einzuhalten, ist vor allem an die staatlichen Organe gerichtet, die den Kampf gegen die schwersten Rechtsverletzungen, die Straftaten, zu führen haben, d. h. die Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die Untersuchungsorgane. Verletzen sie das Recht, untergräbt dies in besonderem Maße die Autorität der sozialistischen Rechtspflege, der sozialistischen Rechtsordnung. Es ist unzulässig, dem im staatlichen Gesetz fixierten Willen der Arbeiterklasse die individuelle Zweckmäßigkeitsentscheidung entgegenzustellen. Sozialistische Gesetzlichkeit im Strafverfahren bedeutet also Anwendung aller gesetzlich geforderten Maßnahmen zur Untersuchung, Verhandlung, Entscheidung und Verwirklichung von Strafsachen. Zugleich ist damit gesagt, daß nur die gesetzlich zulässigen Maßnahmen getroffen werden dürfen. Das Gesetz läßt bei der Durchführung von Strafverfahren weder Passivität der Organe der Strafrechtspflege, noch die Verletzung der gesetzlich geschützten Rechte der Bürger zu. In der sozialistischen Gesellschaft bedeutet Durchsetzung der Gesetzlichkeit im Kampf gegen Straftaten zugleich Gewährleistung der Rechte der Bürger, weil die Interessen der Gesellschaft mit den Grundinteressen der Bürger übereinstimmen. Sie ständig in Übereinstimmung zu bringen, ist ein Prinzip sozialistischer Staatspolitik. Es besteht also kein Antagonismus zwischen Rechtsverwirklichung und Entwicklung des Menschen. Der sozialistische Humanismus ist dem sozialistischen Recht immanent. 1 Diese Feststellung bedeutet nicht, daß keinerlei Widersprüche zwischen dem Kampf gegen Strafrechtsverletzungen und der Wahrung der Rechte der Verfahrensbeteiligten, insbesondere des Beschuldigten und Angeklagten existieren. Sie können sich aus dem Verhalten des Strafrechtsverletzers ergeben, der zudem oft bemüht ist, seine Straftat zu verschleiern. Sie können auch durch einzelne Mängel 7 Sammlung der Beschlüsse des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR 1924-1973, Moskau 1974, S. 284 (russ.). 8 Vgl. K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 1, Berlin 1964, S. 7. 75;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 75 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 75) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 75 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 75)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und anderer politisch motivierter schwerer Verbrechen gegen die verhaftete Personen als Kräftereservoir zu erhalten und zur Durchführung von feindlichen Handlungen unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß sie die besondereGesellschaftsgefährlichkeit dieser Verbrechen erkennen. Weiterhin muß die militärische Ausbildung und die militärische Körperertüchtigung, insbesondere die Zweikanpf-ausbildung, dazu führen, daß die Mitarbeiter in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n. Aus den vorstehenden Ausführungen wird deutlich, daß die richtige Bestimmung und ständige Präzisierung des Gegenstandes der Beweisführung im UntersuchungsVorgang für eine qualifizierte Beweisführungsarbeit ein wesentlicher erfolgbestimmender Faktor ist.

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