Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 66

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 66 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 66); zen abhängig gemacht und schließlich die Einschränkung der Rechte der Bürger im Strafverfahren nur auf der Grundlage der Gesetze sowie des unumgänglich Notwendigen erlaubt. Diese Festlegungen zeigen, daß die Verfassung als grundlegendes Gesetz der politischen Lebensordnung unseres Volkes zugleich das staatsrechtliche Fundament unseres Strafrechts und unseres Strafprozeßrechts bildet. Die Entfaltung der sozialistischen Demokratie, die das sozialistische Strafrecht kennzeichnet, tritt auch als Inhalt der strafprozessualen Normen in Erscheinung. Sowohl das Straf- als auch das Strafverfahrensrecht dienen als Instrumente, mittels derer der Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer Bürger verwirklicht und der Strafrechtsverletzer dahin geführt wird, sich in die sozialistische Gesellschaft einzuordnen. Das Strafgesetzbuch und die Strafprozeßordnung geben hierfür die Anleitung. Zusammen mit dem Entwurf des Strafgesetzbuches wurde der Entwurf der Strafprozeßordnung im Februar und März 1967 mit den Werktätigen öffentlich diskutiert und gleichzeitig in allen Rechtspflegeorganen gründlich beraten. Beide Gesetzentwürfe standen als Sonderdruck in 35 000 Exemplaren den Teilnehmern .der Diskussion zur Verfügung. In den Zeitschriften Neue Justiz, Der Schöffe, Staat und Recht sowie in weiteren Fachzeitschriften waren die verschiedenen Abschnitte der Gesetzentwürfe Gegenstand vieler Artikel. Zahlreiche Aussprachen mit der Bevölkerung über den Entwurf der Strafprozeßordnung, Diskussionen und Beratungen auf verschiedenster Ebene führten zu 1 600 Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen. Sie wurden in der Umarbeitung von 180 Paragraphen berücksichtigt.49 Am 12. Januar 1968 gab die Volkskammer dem Strafgesetzbuch und der Strafprozeßordnung ihre Zustimmung und legte im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik das Inkrafttreten des StGB und der StPO am 1. Juli 1968 fest. Das am 12.1.1968 von der Volkskammer beschlossene Gesetzeswerk umfaßte ferner das OWG sowie das SVWG. Andere Gesetze und Verordnungen ergänzten das StGB und die StPO. Dazu gehören das GGG, die KKO und die SchKO, ferner das Gesetz über die Einweisung in stationäre Einrichtungen für psychisch Kranke vom 11. 6.1968 (GBl. I S. 273 )und die Verordnung über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 15. 8.1968 (GBl. I S. 751). Zugleich bestimmte § 1 EGStGB/StPO, daß die StPO von 1952, das Jugendgerichtsgesetz und weitere Gesetze außer Kraft treten. Demokratische Prinzipien, die sich bereits in der Strafprozeßordnung von 1952 bewährt hatten, fanden auch in der neuen StPO ihre Ausgestaltung. Dazu gehörte, daß Urteile und andere für den Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens bedeutsame Entscheidungen grundsätzlich nur von einem gerichtlichen Kollegialorgan getroffen werden dürfen. Jedes erstinstanzliche Urteil eines Kreis- oder Bezirksgerichts, eines Militär- oder Militärobergerichts kann durch Rechtsmittel angefochten wät- M 49 Vgl. K.-H. Beyer, „Ergebnisse der Diskussion über die StPO-Entwurf", NJ, 21/1967, S. 675 ff.; vgl. auch H. Benjamin, „Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik Beitrag zu einem einheitlichen Rechtssystem", in: Das neue Strafrecht - ein bedeutsamer Schritt zur Festigung unseres sozialistischen Rechtsstaates, Berlin 1968, S. 12 ff. 66;
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Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten von Anfang an darauf dringen, daß die Dokumen-tierung im Interesse der operativen Arbeit ernster genommen wird und Veränderungen systematisch nachgetragen oder ausgewiesen werden.

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