Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 57

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 57 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 57); des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe bestimmten, mußten auch in die Gerichtsverfassung, die Strafprozeßordnung und die Zivilprozeßordnung eingehen. Deshalb wurden am 2. Oktober 1952 ein neues Gerichtsverfassungsgesetz (GBl. S. 983) und eine neue Strafprozeßordnung (GBl. S. 996; Ber. S. 1317) erlassen; auf dem Gebiete des Zivilrechts erging am 4. Oktober 1952 die Angleichungsverordnung (GBl. S. 988; Ber. S. 1227). Die früheren Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte waren beseitigt. Von nun an urteilten Kreis- und Bezirksgerichte nur noch unter Mitwirkung von Schöffen. Das Neue war nicht als äußerliche Änderung der Bezeichnungen, als eine Verschiebung der Zuständigkeiten oder als bessere arbeitstechnische Regelung zu begreifen. Es charakterisierte vielmehr die genannten Rechtspflegeorgane, daß jedes ihrer Glieder und jede ihrer Aufgaben dem durch den Aufbau des Sozialismus gestellten Ziel untergeordnet war, die Werktätigen stärker zur Mitarbeit heranzuziehen und die Rechtsprechung dem Volke noch näherzubringen. Die erste sozialistische Strafprozeßordnung der DDR Die Strafprozeßordnung vom 2. Oktober 1952 war die erste Kodifikation des Strafverfahrensrechts unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht. Das Gesetz löste die Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877 mit allen ihren Änderungen und Ergänzungen ab. Es brachte zum Ausdruck, wie das Strafverfahren gestaltet werden sollte, um wirksam zum Aufbau der Grundlagen des Sozialismus beizutragen. Gegenüber dem bis dahin geltenden Rechtszustand zeichnete die neue Strafprozeßordnung aus, daß sie den Prozeß vereinfachte, ihn übersichtlich gestaltete. Von jetzt an war er klar erkennbar als eine Form der Leitung der sozialistischen Gesellschaft durch den sozialistischen Staat. Ausgehend von der Hauptaufgabe, die Grundlagen des Sozialismus aufzubauen, spezifizierte § 2 der Strafprozeßordnung die erzieherische Aufgabe des Strafverfahrens. Es sollte „zur Achtung vor dem sozialistischen Gesetz, zur Achtung vor dem sozialistischen Eigentum, zur Arbeitsdisziplin und zur demokratischen Wachsamkeit erziehen." Das Neue bestand weiterhin darin, daß auf die Zusammenarbeit des Gerichts, des Staatsanwalts, der Untersuchungsorgane mit anderen Staatsorganen und gesellschaftlichen Organisationen orientiert wurde, die Gerichtskritik geschaffen und die Wahrung der verfassungsmäßigen Grundrechte der Bürger garantiert wurde. In Übereinstimmung mit dem Staatsanwaltschaftsgesetz regelte die Strafprozeßordnung klar die Zuständigkeit und Verantwortung der einzelnen Organe : Von den Untersuchungsorganen wird das Ermittlungsverfahren durchgeführt, der Staatsanwalt ist Leiter des Ermittlungsverfahrens, das Gerichtsverfahren unterliegt der Zuständigkeit der Gerichte. Das widerspruchsvolle Rechtsmittelsystem der alten Strafprozeßordnung, das für einen Teil der Verfahren drei Instanzen, für einen anderen nur zwei Instanzen vorsah, wurde beseitigt. An seine Stelle trat ein übersichtliches Rechtsmittelsystem. Es verband das Oberste Gericht im normalen Instanzenzuge mit der erstinstanzlichen Rechtsprechung der Bezirksgerichte, und es verband das Bezirksgericht im normalen Instanzenzuge mit der erstinstanzlichen Rechtsprechung der Kreisgerichte seines Bezirkes. Von nun an konnten das Oberste Gericht und die Bezirksgerichte * 57;
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Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte der Linie Ohne sicheren militärisch-operativen, baulichen, sicherungs-und nachrichtentechnischen Schutz der Untersuchungshaftanstalten sind die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Un-tersuchungshaftvollzug jederzeit zuverlässig zu sichern, die Konspiration und Geheimhaltung unbedingt gewahrt bleiben. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat bei lohn- sozialpolitischen Maßnahmen für die Angehörigen Staatssicherheit in Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe.

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