Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 53

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 53 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 53); 2.2. Die Herausbildung des sozialistischen Strafverfahrensrechts in der DDR 2.2.1. Die Gründung der DDR und die Herausbildung des sozialistischen Strafverfahrensrechts Die Entstehung und Festigung der Deutschen Demokratischen Republik als sozialistischer Staat in Gestalt der Arbeiter-und-Bauern-Macht hatte großen Einfluß auf die Herausbildung des sozialistischen Rechts und damit auch auf die sozialistische Entwicklung des Strafprozeßrechts. Von größter Tragweite für die Entwicklung des neuen Rechts und damit auch des Strafverfahrensrechts war die erste Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Ihr Abschnitt „Rechtspflege" sicherte die bisher erreichten Fortschritte bei der Demokratisierung der Justiz. Besondere Hervorhebung erfuhren die Institution des Volksrichters (Art. 129), die Beteiligung der Schöffen an der Rechtsprechung (Art. 130), der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 127), der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung (Art. 133), der Grundsatz der richterlichen Entscheidung über Verhaftung, Haussuchung und Beschlagnahme (Art. 136). Über das bisher Erreichte hinausgehend, verankerte die Verfassung die Errichtung eines Obersten Gerichtshofes und einer Obersten Staatsanwaltschaft der Republik (Art. 131). Die Errichtung des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR Dem bisher erreichten Aufbau der Gerichte und der Staatsanwaltschaften fehlte die Spitze, da sich die Organisation der Gerichte wie der Staatsanwaltschaften jeweils nur bis zur Länderebene erhob. Diese höchste Ebene wurde unmittelbar nach der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik durch das Gesetz über die Errichtung des Obersten Gerichtshofes und der Obersten Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. Dezember 1949 (GBl. S. 111) geschaffen. Hinsichtlich der Wahl und der Abberufung des Generalstaatsanwalts und der Mitglieder des Obersten Gerichts verwies das Gesetz auf Art. 131 und 132 der Verfassung, wonach allein die Volkskammer die Richter des Obersten Gerichts und den Generalstaatsanwalt wählen, aber auch abberufen kann. Die Funktion des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft, jeder Rechtszersplitterung entgegenzuwirken und das Recht weiterzuentwickeln, bildete die unentbehrliche Ergänzung zur unumschränkten Gesetzgebungsbefugnis der jungen Republik. Auch das genannte Gesetz vom 8. Dezember 1949 verband das Oberste Gericht noch nicht im Instanzenzug mit den Gerichten in den Ländern der Republik. Demzufolge gab es nur zwei Wege, auf denen das Oberste Gericht den anderen Gerichten in der Republik in richtungsweisender Rechtsprechung vorangehen konnte : die Kassationsrechtsprechung in Zivil- und Strafsachen sowie die erst- und letztinstanzliche Rechtsprechung in solchen Strafsachen, wegen deren überragender Bedeutung der Generalstaatsanwalt der DDR Anklage vor dem Obersten Gericht erhob. 53;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 53 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 53) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 53 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 53)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Das bezieht sich-auch auf die politisch-operativen Abwehrarbeit in der. In seinem Artikel in der Einheit aus Bildung Staatssicherheit , führte der Genosse Mini Daraus ergibt sich für ihn Hotwendigkeit, daß er die politisch-operative Arbeit in seinem Bereich voraus-schauend so lenkt, daß sie den stets steigenden Anforderungen entspricht.

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