Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 502

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 502 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 502);  den gemäß § 32 StGB zuständigen Leitern und Kollektiven die für die erzieherische Einwirkung auf die Verurteilten und ihre Kontrolle notwendigen Informationen, Hinweise und Empfehlungen zu geben ; eine effektive und differenzierte Kontrolle des Bewährungs- und Erziehungsprozesses der Verurteilten zu gewährleisten; die zur konsequenten Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung notwendigen Maßnahmen und Entscheidungen zu treffen (§35 StGB ; § 342, §343 Abs. 3, § 344 Abs. 1-3 StPO). Bei dieser Tätigkeit müssen die Gerichte eine enge Zusammenarbeit mit den für die erzieherische Einwirkung verantwortlichen Leitern, den Kollektiven sowie den anderen gesellschaftlichen Kräften (§ 342 Abs. 1 StPO) entwickeln. Die Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung ist nicht allein Sache des Gerichts. Bestimmte Aufgaben haben hierbei auch andere staatliche Organe zu erfüllen. So hat z. B. der Rat des Kreises im engen Zusammenwirken mit den Räten der Städte und Gemeinden die Verwirklichung der gemeinnützigen Freizeitarbeit zu organisieren und zu kontrollieren (§ 339 Abs. 1 Ziff. 3 StPO, § 46 der 1. DB zur StPO). Das Gericht hat jedoch die zentrale Stellung bei der Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung. Es trägt gemäß § 339 Abs. 1 Ziff. 1, § 342 Abs. 1 und 7 StPO die Hauptverantwortung für die Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung. Es kann einem Verurteilten mehrere Verpflichtungen gemäß § 33 Abs. 3 und. 4 StGB auferlegen. Für die Kontrolle der Verwirklichung dieser Verpflichtungen sind verschiedene staatliche Organe zuständig. Das Gericht übermittelt diesen Organen sowie den Leitern und Kollektiven die notwendigen Informationen, Hinweise und Empfehlungen, nimmt deren Mitteilungen über den Verlauf und und die Ergebnisse der Erziehung und Bewährung des Verurteilten entgegen und wertet sie aus. Es trifft die zur weiteren Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung notwendigen Maßnahmen und Entscheidungen, insbesondere bei Verletzung der Pflichten des Verurteilten zur Bewährung und Wiedergutmachung, und spricht die notwendigen Sanktionen aus (§ 342 Abs. 2, 4 6, § 344 StPO). Es hat sich auch über die Durchsetzung der Verpflichtungen zu informieren, für deren Verwirklichung gemäß § 339 Abs. 1 Ziff. 2 StPO die Organe des Ministeriums des Innern (Aufenthaltsverbote) und gemäß § 339 Abs. 1 Ziff. 3 StPO der Rat des Kreises (gemeinnützige Freizeitarbeit und fachärztliche Behandlung) zuständig sind. Das Gericht ist also das staatliche Organ, das den gesamten Prozeß der Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung zu kontrollieren und zu koordinieren hat. Informationen, Hinweise und Empfehlungen an Leiter und Kollektive In allen Fällen der Verurteilung auf Bewährung sind den für die erzieherische Einwirkung auf den Verurteilten verantwortlichen Leitern sowie den Kollektiven, in deren Bereich der Verurteilte arbeitet und lebt, die notwendigen Informationen 502;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 502 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 502) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 502 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 502)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag, Berlin Erich Honecker, Die Aufgaben der Parteiorganisationen bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Richtlinie über die Operative Personenkontrolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung über das pol itisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen dos MdI, um gegnerische irkungsmöglichkeiten zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, wobei ihre individuelle staatsfeindliche Einstellung nach ihrem ideologischen Gehalt, ihrem Umfang und dem Grad ihrer Verfestigung differenziert werden muß.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X