Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 475

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 475 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 475);  ein Freispruch erfolgen muß; eine geringere Strafe auszusprechen ist, Zusatzstrafen oder andere Maßnahmen aufzuheben sind; das Urteil nur hinsichtlich der Entscheidung über die Auslagen des Verfahrens oder den geltend gemachten Schadensersatzantrag abzuändern ist; nur die Urteilsgründe angegriffen werden. Eine weitere Möglichkeit zur Selbstentscheidung hat das Oberste Gericht als Kassationsgericht für den Fall der Kassation einer zweitinstanzlichen Entscheidung, wenn ohne weitere Sachaufklärung zugunsten des Angeklagten zu erkennen, das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen oder als unbegründet zurückzuweisen ist (§ 322 Abs. 2 StPO). In allen anderen Fällen dagegen ist das Urteil aufzuheben und zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung an das zuständige Gericht zurückzuverweisen. Das gilt insbesondere dann, wenn eine weitere Beweisaufnahme notwendig ist oder eine höhere Strafe in Betracht kommt (§ 322 Abs. 3 StPO). Bei der Aufhebung von Beschlüssen, die nicht einem Urteil gleichstehen, gibt es die Besonderheit, daß das Kassationsgericht auf der Grundlage tatsächlicher Feststellungen die in der Sache erforderlichen Maßnahmen selbst treffen kann (§ 322 Abs. 4 StPO). Eine wichtige Maßnahme zur Gewährleistung der Gesetzlichkeit, der Gerechtigkeit und der Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist die im Kassationsurteil mögliche Erteilung von Weisungen für die Durchführung des weiteren Verfahrens (§ 324 StPO). Diese Weisungen sind für die Gerichte, an die die Sache zur Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen wird, verbindlich. Ihrem Charakter und Inhalt entsprechen sie den Weisungen im Rechtsmittelverfahren. Ihre Berechtigung ergibt sich aus dem auch für die Rechtsprechung geltenden Prinzip des demokratischen Zentralismus, der Notwendigkeit, die Rechtsprechung durch die übergeordneten Gerichte zu leiten. Selbstverständlich müssen Weisungen den Instanzgerichten eine Entscheidungsmöglichkeit lassen. So kann zwar eine Weisung zur Vernehmung neuer oder Wiederholung der Vernehmung bisheriger Zeugen gegeben, aber es kann nicht bindend vorgeschrieben werden, wie ihre Glaubwürdigkeit zu beurteilen ist. Aus der Funktion der Kassation ergibt sich auch, daß ein zugunsten eines Angeklagten wegen Gesetzes Verletzung aufgehobenes Urteil auch zugunsten anderer Angeklagter aufgehoben oder abgeändert wird, soweit sich das Urteil in diesem Umfang auch auf andere Angeklagte erstreckt (§ 325 StPO). Die Wirkungen des Urteils eines Kassationsgerichts richten sich nach dem jeweiligen Ergebnis, das im Urteil seinen Ausdruck findet. Wird der Antrag auf Kassation einer Entscheidung zurückgewiesen, so bleibt, da der Kassationsantrag sèlbst keinerlei Wirkungen auf die angefochtene Entscheidung ausübt, die Situation bestehen, die vor Antragstellung und während des Kassationsverfahrens bestand. Die rechtskräftige Entscheidung, die einer Nachprüfung unterzogen worden war, bleibt unangetastet. Wird der Kassationsantrag dagegen als begründet angesehen und die angefochtene Entscheidung demzufolge aufgehoben, so ist die Wirkung je nach dem Inhalt 475;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 475 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 475) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 475 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 475)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit MdI-Publikat ionsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit MdI-Publikat ionsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung. Die Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten Mdl-Publikat ionsabteilung. Die Anzeigenaufnahme und die Prüfung des Sachverhaltes Mdl-Publikationsabteilung Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Kleines Lexikon für Kriminalisten Ministerium des Innern - Publikationsabteilung. Die Methoden zur Wiedererkennung von Personen und von Sachen Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Grundsätzliche Bemerkungen zum Beweis-wert der Aussagen von Beschuldigtem Forum der Kriminalistik, Sozialistische Kriminalistik Allgemeine kriminalistische Theorie und Methodologie Lehrbuch, Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin Bedürfnisse und Interessen als Triebkräfte unseres Handelns, Schriftenreihe Wissenschaftlicher Kommunismus -Theorie und Praxis, Dietz Verlag Berlin. Zur Wechselwirkung von objektiven und subjektiven Faktoren bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialis tischen Gesellschaft spezifische und grundsätzliche Forschungsergebnisse von Zank О.,vgl Honecker, Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag,a.

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