Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 47

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 47 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 47); Einer echten Demokratisierung der Justiz hätte es widersprochen, nunmehr irgendwelche politisch neutrale Menschen in die demokratische Justiz aufzunehmen. Frauen und Männer mit einwandfreier antifaschistischer Gesinnung wie ehrlicher demokratischer Haltung, die bestrebt und geeignet waren, den politischen Willen der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten in der Rechtsprechung durchzusetzen, traten an die Stelle der aus der Justiz entfernten, politisch belasteten Juristen. Die neuen Kader wurden anfangs noch ohne juristische Vorbildung im „Soforteinsatz" als Richter oder Staatsanwälte eingesetzt. Schon im 1. Quartal 1946 begannen jedoch in jedem Lande der sowjetischen Besatzungszone die auf Grud einer Anordnung der SMAD20 eröffneten Richterschulen mit der Ausbildung von Volksrichtern und Volksstaatsanwälten. Sie wurden zum Kern der Demokratisierung der Justiz. Ihre Bedeutung schätzte der Staatsrechtswissenschaftler Karl Polak im Jahre 1947 wie folgt ein: „Wie die Bodenreform dem reaktionären preußischen Junkertum die Basis seiner Existenz entzog, so treffen diese Institute (Volksrichter, Volksstaatsanwälte und Volksrichterschulen d. Verf.) die alte Justizbürokratie mitten ins Herz und vernichten den verhängnisvollen Zwiespalt zwischen Volk und Justiz."21 Der damals in Deutschland erstmals beschrittene Weg wurde konsequent fortgesetzt. Er führte dazu, daß sich im Jahre 1960 Richter zur Wahl stellten, die in ihrer überwiegenden Mehrheit der Arbeiterklasse und der Klasse der werktätigen Bauern entstammten.22 Sollten sich die Gerichte, die in den ersten Monaten des Aufbaus in dem von der SMAD verwalteten Gebiet geschaffen wurden, zu Organen der antifaschistischen Demokratie entwickeln, dann war es unerläßlich, die Werktätigen aktiv an der Rechtsprechung zu beteiligen. Ebenso wie die neuen demokratischen Verwaltungsorgane ihre Tätigkeit eng mit der massenorganisatorischen Arbeit unter der Bevölkerung verbanden, trugen auch die Gerichte zur Entfaltung der Bewußtheit und Aktivität der Volksmassen bei. Dem diente die Heranziehung der Werktätigen als Schöffen und Geschworene in der Strafrechtsprechung. Bereits in den ersten Gerichten, die nach der Befreiung gebildet wurden, wirkten ehrenamtliche Richter in der Strafrechtsprechung mit. In den ersten Monaten des Neubeginns war die Teilnahme von Schöffen zwar noch nicht einheitlich geregelt. Bereits der vom Kontrollrats-Gesetz Nr. 4 gebotene Aufbau der Gerichtsorganisation erstreckte sich auch auf die einheitliche Auswahl und die Art und Weise der Mitwirkung von Schöffen und Geschworenen an der Strafrechtsprechung. Mit der Neubildung der Gerichte im Jahre 1945 nahm die Entwicklung von ehrenamtlichen Richtern ihren Anfang, die zum Status des heutigen Schöffen führte, der als gleichberechtigter Richter in allen Zweigen der Rechtsprechung vom Vertrauen seiner Wähler getragen wird, mit den gewählten Berufsrichtern zusammenarbeitet und darüber hinaus in seinem Lebensbereich beratend, erzieherisch, rechtspropagandistisch tätig wird. 20 Archiv des Ministeriums der Justiz, Reg.-Nr. 151/21; vgl. auch H. Benjamin, „Volksrichter", Staat und Recht, 5/1970, S. 726 ff. 21 K. Polak, Reden und Aufsätze, Berlin 1968, S. 122. 22 Vgl. H. Benjamin, a. a. O., S. 727 ff. 47;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 47 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 47) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 47 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 47)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit öre. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie haben deshalb die Mitarbeiter rechtzeitig und vorbeugend auf diese möglichen Gefahrensituationen einzustellen und eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermitt lungsverfahren. Die Planung ist eine wichtige Methode tschekistischer Untersuchungsarbeit. Das resultiert vor allem aus folgendem: Die Erfüllung des uns auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen.

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