Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 454

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 454 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 454); verwirklicht. Hier und auch in dem Teil der Urteilsgründe, der sich mit der Entscheidung kritisch auseinandersetzt, ist auf die Ansichten des erstinstanzlichen Gerichts und des Rechtsmittelführers einzugehen. Das Urteil muß überzeugend begründet sein. e) Wird das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen, ist es erforderlich, mit der Rechtsmittelentscheidung dem erstinstanzlichen Gericht für die nochmalige Verhandlung und Entscheidung Anleitung zu geben. Das kann in Form von Empfehlungen oder auch verbindlichen Weisungen geschehen. f) Schließlich ist auch die Entscheidung über die Auslagen des Verfahrens kurz zu begründen. 11.2.5.4. Weisungen und Empfehlungen des Rechtsmittelgerichts Weisungen23 Im Falle der Zurückverweisung der Sache zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung ist das Rechtsmittelgericht berechtigt, dem erstinstanzlichen Gericht verbindliche Weisungen zu erteilen. Dieses in § 303 Abs. 3 StPO vorgesehene Recht des Rechtsmittelgerichts ist Ausdruck des demokratischen Zentralismus und entspricht dem Überprüfungscharakter des Rechtsmittelverfahrens. Richtig angewandt, ist die Weisung ein wirksames Mittel der Anleitung der erstinstanzlichen Gerichte. Sie zwingt das Rechtsmittelgericht zur Konkretheit in der Anleitung und das erstinstanzliche Gericht zur Beachtung der in der Weisung zum Ausdruck kommenden Grundsätze der einheitlichen Rechtsprechung. Die Tatsache, daß die Gerichte an eine solche Weisung gesetzlich gebunden sind, eine Mißachtung der Weisung also eine Gesetzesverletzung darstellt, verpflichtet die Rechtsmittelgerichte, dieses Mittel sehr sorgfältig einzusetzen. Die bindende Weisung hat in ihrer Wirkung den Charakter einer verbindlichen Vorabentscheidung. Dementsprechend kann sie nur auf Sachverhalte und rechtliche Konsequenzen Anwendung finden, bei denen die Entscheidungsgrundlage schon nach Abschluß der Rechtsmittelverhandlung klar festgestellt ist und von der erneuten Verhandlung nicht mehr verändert werden kann. Die in § 301 StPO geregelten Selbstentscheidungsmöglichkeiten eröffnen den Rechtsmittelgerichten den Weg, immer dann selbst zu entscheiden, wenn eine Aufhebung und Zurückverweisung der Sache mit verbindlichen Weisungen dem erstinstanzlichen Gericht keinen Entscheidungsspielraum lassen würde und die erneute Verhandlung und Entscheidung einen formalen Charakter bekäme. Für die verbindliche Weisung bleibt dennoch in der Praxis ein großes Anwendungsfeld. In vielen Fällen können und müssen zur Durchsetzung der einheitlichen Rechtsprechung mit Weisungen Vorabentscheidungen zu Einzelproblemen eines Verfahrens getroffen werden. Immer aber muß für das erstinstanzliche Gericht eine echte Aufgabe schöpferischer Strafrechtsprechung bleiben und die Unabhän- 23 Vgl. H. Luther, a. a. O.; A. Uhlig, a. a. O.; W. Lenhart/D. Reichwagen, a. a. O.; F. Mühlberger, „Zum Inhalt von Weisungen .*, a. a. O., S. 397 ff. 454;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 454 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 454) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 454 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 454)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengnitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten rsonen rson Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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