Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 453

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 453 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 453); Die Zurückweisung des Rechtsmittels ist etwa so zu formulieren : „Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Kreisgerichtes . vom . wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Auslagen des Verfahrens trägt der Angeklagte." Damit ist über die Beendigung des Prozesses entschieden. Das angefochtene Urteil des erstinstanzlichen Gerichts wird aufrechterhalten und ist als Sachurteil gültig. Die Abänderung der angefochtenen Entscheidung lautet etwa wie folgt: „Auf den Protest des Staatsanwalts wird das Urteil des Kreisgerichts . vom . im Schuld- und Strafausspruch abgeändert: Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung gemäß § 115 StGB zu einer Geldstrafe von . verurteilt. Die Auslagen des Rechtsmittelverfahrens trägt der Staatshaushalt." In diesem Fall wird der Prozeß beendet mit einer neuen Sachentscheidung des Rechtsmittelgerichts, dessen Schuld- und Strafausspruch insoweit an die Stelle der erstinstanzlichen Entscheidung tritt. Im Falle des Freispruchs durch das Rechtsmittelgericht ist der Tenor zu formulieren: „Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Kreisgerichts . vom . aufgehoben. Der Angeklagte wird freigesprochen. Die im Verfahren erster und zweiter Instanz entstandenen Auslagen und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt der Staatshaushalt." Die Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Gericht erster Instanz ist wie folgt zu tenorieren : „Auf den Protest des Staatsanwalts wird das Urteil des Kreisgerichts . vom . aufgehoben und die Sache an das Kreisgericht zurückverwiesen." Damit entscheidet das Gericht über den Fortgang des Prozesses, ohne selbst eine Sachentscheidung zu fällen. Die Urteilsgründe Die unterschiedliche Problematik der verschiedenen Strafsachen muß sich auch in der Gestaltung der Urteilsbegründung widerspiegeln. Deshalb darf es keine Starrheit in den Anforderungen, keinen Schematismus geben, der die Wirksamkeit des Urteils beeinträchtigen könnte. Auch für das Rechtsmittelurteil gilt, daß es sich durch Konzentration auf das Wesentliche auszeichnen muß. Folgende Hinweise sollten beachtet werden: a) Das Urteil muß in einer im Umfang von der jeweiligen Problematik bestimmten, gedrängten Zusammenfassung den bisherigen Prozeßverlauf wiedergeben und die wesentlichen Hinweise über die Verurteilung erster Instanz sowie über den festgestellten Sachverhalt, auf dem sie beruht, enthalten. b) Das Rechtsmittel ist zu bezeichnen und seine Begründung zusammenfassend darzulegen. c) In der kritischen Auseinandersetzung mit dem überprüften Urteil legt das Rechtsmittelgericht seinen im Ergebnis der Hauptverhandlung gewonnenen Standpunkt zu den problematischen Fragen dar und begründet ihn mit dem Ziel, das erstinstanzliche Gericht auf die Mängel und ihre Ursachen hinzuweisen. Besonders gründlich hat sich das Urteil mit den Teilen des erstinstanzlichen Urteils zu befassen, die der Rechtsmittelführer mit seinem Rechtsmittel gerügt hat, weil er an der Überprüfung dieser Fragen besonders interessiert ist. Dabei wird die Überzeugungskraft des Urteils größer sein, wenn es gelingt, diese Auseinandersetzung so konkret wie möglich zu gestalten. d) Daran muß sich folgerichtig die Begründung anschließen, warum die getroffene Entscheidung die sozialistische Gesetzlichkeit in dem konkreten Strafverfahren 453;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 453 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 453) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 453 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 453)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und dem Untersuchungsorgan hervorzurufen negative Vorbehalte dagegen abzubauen und damit günstige Voraussetzungen zu schaffen, den Zweck der Untersuchung zu erreichen. Nur die strikte Einhaltung, Durchsetzung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und als Voraussetzung ihrer Verwendbarkeit in der Beweisführuna. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit beachtet wird auch umgekehrt; die Gewährleistunq der Gesetzlichkeit ist nicht ohne gleichzeitige Beachtung der Pähtsilichkeit, Objektivität und Wissenschaftlichkeit möglich.

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